WBS - kann man 15 qm mehr verlangen bei Zusammenzug von Mutter und Tochter?

1 Antwort

Ich bin da kein ausgewiesener Fachmann, aber ich vermute stark, dass die 65m²-Grenze auch für euch gilt wie für jede andere 2 Personen auch ! Die Behörde hat euch die Zahl nicht zum Spaß vorgegeben.

Auch euer VM darf durch diese Beschränkung garnicht an euch vermieten, weil ihr keinen GÜLTIGEN WBS für DIESE Wohnung habt !!!

...und ich fange jetzt garnicht erst an aufzuzählen, welche drastischen Konsequenzen dass sowohl für Mi3ter und VM hätte, wenn trotzdem ein Vertrag geschlossen würde.

Kaffeekuss 
Beitragsersteller
 19.04.2020, 22:48

Der Vermieter meint, es wäre durchaus machbar, da krankheitsbedingt. Durch das Corona Chaos ist es halt nur schwer bei der Stadt zeitlich zügig Infos zu erfragen. (daher erhoffen wir uns hier schon mal ein paar Infos zu bekommen) Natürlich versuchen wir es die Woche wieder per Telefon. Die Genehmigung des Jobcenters haben wir ja erst letzten Do. im Briefkasten gehabt.

pool56  19.04.2020, 23:08
@Kaffeekuss

Wenn du hier HILFE, richtige Hilfe suchst, musst du uns schon möglichst viele Informationen rüberbringen. Krankheitsbedingt schiebst du jetzt erst nach UND noch immer kann so KEINER von uns beurteilen in wieweit krank UND auch der WBS gibt DAS NICHT her !!!

UND du verheimlicht weiter, ob das JC wusste, dass es sich bei dieser Wohnung um eine mit WBS-Auflage handelt.

Zügige Infos bekommt hier derjenige, DER mindestens etwas mitdenkt. Sorry, will dich nicht beleidigen nur deine starke Nachlässigkeit anprangern. Ist zwar hier fùr niemand tröstlich, aber du bist eine von vielen die konkrete Antworten erwarten, ABER nicht mitdenken !

Kaffeekuss 
Beitragsersteller
 19.04.2020, 23:42
@pool56

Schon mal was von Privatsphäre gehört? Was wir durchlebt haben geht nur unserem Psychotherapeuten und unseren Ärzten etwas an. Basta! Das gehört hier nicht hin. Im Netz hat das gewiss nichts zu suchen.

Und ja, das Jobcenter weiß, dass für diese Wohnung ein WBS benötigt wird, da man für den Antrag auf Umzug die Mietbescheinigung vorlegen musste. Hier hätten Sie besser mitdenken müssen, anstatt von Verheimlichung zu sprechen.

Wenn mir der Inhalt einer Frage nicht aussagekräftig genug ist, dann antworte ich nicht, simpel oder? Vorurteile kann man haben, sollte man aber für sich behalten.

Hätte ich gewusst, dass man hier seine Lebensgeschichte preisgeben muss und dass Fragen in Frage gestellt werden müssen, hätte ich mir eine Anmeldung hier sparen können.

Gerhart  20.04.2020, 06:54
@Kaffeekuss

Es gibt Widersprüche in deinem Kommentar zur Fragestellung, die nichts mit persönlichen Befindlichkeiten zu tun haben.

Der Antrag auch eine Wohnung mit Wohnberechtigungsschein wird nicht im JC gestellt sondern in der Verwaltung der Kommune. Das JC bestätigt lediglich, dass es für ein konkretes Mietangebot an die Anspruchsberechtigten die Kosten der Unterkunft übernimmt. Der Widerspruch besteht hier einerseits in der Festststellung des JC, dass den Berechtigten eine Wohnung von 65m² zusteht und der angebotenen Wohnung von 79m², die mit WBS vermietet werden soll.

Der Vermieter der Wohnung mit WBS vermietet an einen Interessenten, der den WBS vorweist. Das JC übernimmt Kosten der Unterkunft, wenn die Bedingungen des JC erfüllt sind.

Nur das JC kann deine Frage ausreichend beantworten.