Steuerklasse 1 statt 2 berechnet?

5 Antworten

Hast du keine Lohnsteuermeldung abgegeben?

Du kannst eine Einkommensteuererklärung machen und bekommst die zu viel gezahlten Steuern zurück. Musst nur aufpassen, dass das Finanzamt richtig rechnet.

Ich hatte auch Steuerklasse 2. Und bekam vom Finanzamt eine Nachzahlung aufgebrummt, weil sie mich mit der Steuerklasse 1 berechnet hatten. Aber nach einem klärenden Gespräch wurde das korrigiert. Und ich bekam sogar noch was wieder.

Alles Gute

Virginia

OMLINA 
Beitragsersteller
 19.12.2014, 20:42

Und kann ich diese Steuererklärung machen wenn ich ab Janauer nicht mehr arbeite ??

petrapetra64  20.12.2014, 12:06
@OMLINA

na logisch, du machst sie ja für das Jahr 2014 und da hast du doch gearbeitet.

OMLINA 
Beitragsersteller
 19.12.2014, 20:38

Habe nur Identifikationnummer gegeben , aber mein Arbeitgeber weisst dass ich Alleinerziehende bin und dass mein Tochter bei mir lebt . Und danke für deine Antwort 👝👝👝👝war hilfreich

Virginia47  20.12.2014, 10:09
@OMLINA

Die Identifikationsnummer sagt nichts über die Steuerklasse aus. Der Arbeiter kann sich nur nach dem richten, was er schwarz auf weiß hat.

Und die Steuererklärung kannst du selbstverständlich auch machen, wenn du ab Januar nicht mehr dort arbeitest. Auch wenn du gar keinen Job mehr hast. Sie ist ja für das vergangene Jahr.

Wenn du dem AG keine Bescheinigung vorgelegt hast vom Finanzamt, dass dir die Steuerklasse 2 zusteht, dann darf er auch nicht danach abrechnen. Sonst rechnet der nach ledig ab. Ob dir die Steuerklasse 2 überhaupt zusteht, hängt ja nicht alleine davon ab, ob du nun ein Kind hast, wenn du mit einem Volljährigen zusammen lebst, egal ob nun Lebensgefährte, ein Verwandter (z.B. Oma) oder das eigene volljährige Kind ohne Kindergeldanspruch, dann steht einem die Steuerklasse 2 trotz Kind nicht zu.

Aber das ist jetzt auch nicht schlimm, du musst nur einfach irgendwann die Steuererklärung für 2014 beim Finanzamt machen, dann wird das korrigiert und du bekommt noch was raus. Viel macht die Steuerklasse 2 bei 3 Monaten aber eh nicht aus. Aber es kommt drauf an, was du in den Monaten davor gemacht hast, hast du da nicht gearbeitet, dann könntest du evtl. sogar die ganze gezahlte Steuer raus bekommen.

Vorausgesetzt natürlich, du hast in den 3 Monaten überhaupt Steuern gezahlt, wir wissen ja nicht, was du verdient hast. Und bitte die Lohnsteuer nicht mit den Sozialversicherungen verwechseln, die kriegt man nicht zurück. Also erst mal nachsehen, was gezahlt wurde an Lohnsteuer.

OMLINA 
Beitragsersteller
 22.12.2014, 15:51

Vielen Dank deine Anrwort war sehr hilfreich 😊👝

Du gibst eine Einkommensteuererklärung ab und dies wird korrigiert.

Allerdings würde ich mal beim Finanzamt nachfragen wie der Fehler zustande kam.

OMLINA 
Beitragsersteller
 19.12.2014, 20:35

Danke war sehr hilfreich 👝👝👝

kevin1905  19.12.2014, 20:44
@OMLINA

Gerngeschehen.

Mache eine Steuererklärung.

Und weise Deinen AG auf die falsche Stkl hin.

kevin1905  19.12.2014, 19:07

Der ArbG zieht die Daten anhand der Steuer-ID aus ELStAM, drum würde ich tippen, dass da der Fehler liegt.

OMLINA 
Beitragsersteller
 19.12.2014, 20:39
@kevin1905

👝✌

Das Finanzamt, wenn Du eine Steuererklärung abgibst.