Falsche Zustellung von Mahnbescheid möglich?
Hallo! Folgendes Problem: mir steht noch meine Kaution von meiner alten Vermieterin (führende Position in einem Unternehmen) zu, die sie einfach nicht bezahlt hat. Anwalt eingeschaltet, erstes Schreiben ging raus - keine Reaktion. Habe mir dann von ihrem Sohn nochmal die Adresse geben lassen. Wieder ein neues Schreiben - keine Reaktion. Allerdings wurden die Briefe alle zugestellt. Jetzt ging es sogar so weit, dass wir ein Pfändungsrecht haben, da sie auf 4 offizielle Briefe nicht reagiert hat. Ich bin jetzt total verunsichert, dass die Adresse nicht stimmt oder dass da ein Fehler passiert ist.
Kann es sein, dass sie die Briefe nie bekommen hat, weil sie vll umgezogen ist etc. und der Postbote sie trotzdem einfach iwo abgegeben hat? War schließlich als Einschreiben und dürfte dann eigtl nicht sein.
4 Antworten
Der Zusteller muss bei der Zustellung des Mahnbescheids die Aufschrift am Briefkasten prüfen. Dies wird auf dem Zustellvermerk protokolliert. Wenn die Aufschrift nicht stimmt, darf er nicht einwerfen. Wenn die Aufschrift dagegen stimmt, dann gilt das Schreiben als zugestellt.
Ein Einschreiben muss vom Empfänger persönlich entgegen genommen werden. Geschieht das nicht, dann wird es auf einer Poststelle gelagert - und wird es dort nicht gegen vorlage des Persos abgeholt, dann geht das Einschreiben wieder zurück an den Absender. Ich weiß nun allerdings nicht, wie lange die Aufbewahrungsfrist auf der Poststelle ist.
Das ist bei einem Übergabe-Einschreiben so, es gibt in D. aber auch Einwurf-Einschreiben.
Jetzt ging es sogar so weit, dass wir ein Pfändungsrecht haben, da sie auf 4 offizielle Briefe nicht reagiert hat.
Hö?
Ihr habt das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet? Nenn die Dinge doch bitte beim Namen sonst raten wir uns ein zweites Loch in den Hintern.
Ich bin jetzt total verunsichert, dass die Adresse nicht stimmt oder dass da ein Fehler passiert ist.
Wenn eine Adresse nicht stimmt, kommt der Mahnbescheid zurück, dann holt man normalerweise Auskunft beim Einwohnermeldeamt ein und lässt erneut zustellen.
Wird auf den Mahnbescheid nicht binnen 14 Tagen reagiert, könnt ihr den Vollstreckungsbescheid beauftragen. Erfolgt auch hier keine Reaktion binnen 14 Tagen, ist die Forderung rechtskräftig und vollstreckbar. Dann fordert man eine vollstreckbare Ausfertigung an und lässt den Gerichtsvollzieher antanzen. Oder pfändet den Arbeitslohn direkt an der Quelle.
Die Dame will einfach nicht zahlen, Lass pfänden.