Wie kann man rechtlich vorgehen?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Naja, Du kannst versuchen, das Geld zivilrechtlich von X wieder zu bekommen. Dazu kannst du ihm z.B. vom Amtsgericht einen Mahnbescheid schicken lassen. Aber wenn X sowieso pleite ist, ist da eh nix zu holen.

Andererseits: Wer ist schon so blöd und schließt für jemand anderen nen Vertrag ab??? Das hat schon einen Grund, warum "X" keinen eigenen Vertrag bekommen hat! Manchen sollte man einfach eine Prepaid-Karte geben, wäre in so einem Fall billiger gekommen!

silas1963  27.03.2017, 10:25

muss man statt ner frage zu beantworten Vorwürfe machen wie dumm jemand ist einen Vertrag für einen anderen zu machen.  Das weiß die  Fragestellerin sicher selber.  Ich finde es überheblich solche Kommentare abzugeben

prinzessin304 
Beitragsersteller
 03.06.2010, 08:07

mmh...damals war er pleite. weiß nicht ob er jetzt geld hat. macht das amtsgericht das denn mit? und wenn er damals nicht gezahlt hat wieso dann diesesmal? passiert da was wenn er darauf nicht reagiert?

docbde2  03.06.2010, 08:09
@prinzessin304

Das Amtsgericht prüft erstmal nicht die Richtigkeit der Forderung. Und wenn er nicht reagiert, hast Du gewonnen: Dann bekommst Du einen Titel und kannst 30 Jahre lang pfänden lassen! Aber: Wo nix zu holen ist, kann man auch nix pfänden lassen!

Und klar, dass er pleite war und mindestens schon einmal Mist mit Handys gemacht hat. Sonst hätte ihm der Anbieter nen eigenen Vertrag gegeben. Dummheit gehört halt einfach nur bestraft! Mein Tip. Schreib die Kohle ab und nimm es als Lehrgeld!

prinzessin304 
Beitragsersteller
 03.06.2010, 08:12
@docbde2

ja er hatte bereits nen schufa. also wie jetz, ich gehe aufs amtsgericht (wo auch immer ich eins finde) und dann??? (danke schonmal, hilfst mir echt) und wie titel? was ist das (sorry kenne mich da nicht aus)

docbde2  03.06.2010, 08:15
@prinzessin304

Nein, du kaufst im Schreibwarenhandel einen Vordruck, füllst den aus und schickst den an das zuständige Amtsgericht (in manchen Bundesländern läuft das aber anders!). Guck halt bei Wikipedia nach!

prinzessin304 
Beitragsersteller
 03.06.2010, 08:18
@docbde2

im schreibwarenhandel?????????? mmh...danke das werde ich mal tun... und wie war das mit dem titel??? weißt du wieviel mich der spaß´kostet?

docbde2  03.06.2010, 08:21
@prinzessin304

Mindestens 23€ Gebühren. Also überleg dir das gut. Am Ende bleibste auf denen auch noch sitzen.

prinzessin304 
Beitragsersteller
 03.06.2010, 08:25
@docbde2

wegen 23 euro gehts weiter

moosmutzelchen  03.06.2010, 08:25
@prinzessin304

Ein Titel müsste auch erst von X unterzeichnet werden, da er eine Schuldanerkenntnis ist.

Das war dumm! Du hast den Vertrag unterzeichnet und bist damit an dem Vertrag gebunden und bürgst für Person X wenn diese nicht bezahlt. Der Kontoinhaber ist Nebensache. Du bist verpflichtet die Rechnungen zu zahlen. Der Mobilanbieter holt sich das Geld bei Dir und Du musst Dir das Geld bei der Person X holen. Soviel ich weiß wirst Du auch kaum Chancen haben die Person X auf Zahlung zu verdonnern. Aber der Versuch wäre es wert. Erkundige Dich bei einem Anwalt.

prinzessin304 
Beitragsersteller
 03.06.2010, 08:13

anwalt kostet schweinegeld, habe ich ja auch schon überlegt..

Klar kannst du für viel Geld einen Anwalt nehmen, und die Person X verklagen. Wenn du das beweisen kannst, bekommst du vielleicht sogar Recht. Nur Geld wirst du wahrscheinlich nie bekommen. Es sei denn, du bist bereit ihn 30 Jahre lang wiederum mit hohen Kosten pfänden zu lassen. Sieh es einfach so: Du hast was gelernt. Übrigens ist das auch illegal, wenn du für jemand anderen einen Vertrag abschließst, der selbst vom Betreiber keinen bekommen würde. Das hätte dir zu denken geben sollen. Da hatte er wahrscheinlich bereits einen Sack voll Schulden aufgehäuft.

Wenn du keine schriftliche Vereinbarung mit X hast sieht es schlecht aus. Wenn ich für einen Kredit bürgen sollte und der Kreditnehmer kann nicht zahlen bin ich auch in der Pflicht. Ansonsten mit Mahnbescheid versuchen, solange er keinen Widersruch einlegt ist alles ok auch ohne Vereinbarung, da das Gericht erst bei einem Widerspuch die Forderung prüft. Kostet dich allerdings erstmal was das kannst du natürlich auf X dann umlegen.

prinzessin304 
Beitragsersteller
 03.06.2010, 08:13

wieviel kostet das denn ungefähr?

Du hast den Vertrag unterschrieben - und bist somit verpflichtet, für die Leistungen zu zahlen.

Von welchem Konto die Beträge abgebucht/ angewiesen werden, ist dem Mobilfunkbetreiber völlig egal.

Wenn der andere, der sein Konto "zur Verfügung stellte", nun nicht mehr zahlt(e), ist das vielleicht nicht fair - aber nicht gesetzeswidrig.

Du kann rechtlich nicht dagegen vorgehen, nur an seine Moral apellieren.