Darf man Menschen gegen ihren Willen Kosenamen geben?
Hallo, darf man Mitschülern in der Schule ohne dass sie es wollen beispielsweise "Hagrid" nennen ? Gibt es ein Gesetz welches besagt das ich Menschen mit echten Namen ansprechen muss ? Kann eine Betroffene Person rechtliche Schritte einleiten ? Danke in Voraus
Mit freundlichen Grüßen
9 Antworten
Ich nehme mal an, dass du mit "Hagrid" auf den Halbriesen bei Harry Potter anspielst? Gegen Spitznamen spricht sicherlich nichts, es sei denn, die Leute fühlen sich davon beleidigt oder denken, dass man sich über sie lustig macht. Dann könnte man den Spitznamen auch als Mobbing interpretieren, wenn du es übertreibst.
Der Till hat glaub ich Ahnung. Ich kann mir nicht vorstellen , dass nur weil die Person es subjektiv gesehen blöd findet, es eine Straftat ist den Namen zu vergeben .
Ich meinte auch nicht den Tatbestand, sondern eher, dass man es beleidigend auffassen kann. Wenn mich jemand wochenlang wie einen ungepflegten Riesen aus einem Jugendbuch bezeichnen würde, würde ich das auch nicht toll finden.
dass man es beleidigend auffassen kann
Es kommt aber eben nunmal NICHT auf dessen Auffassung an, sondern auf den OBJEKTIVEN Tatbestand, genau das schrieb ich ja zuvor...
Es gibt kein Gesetz, nein.
Einzige Möglichkeit, eine Beleidigung.
Ansonsten jedoch kannst Du letztlich nichts dagegen machen, schlechtes Benehmen ist nicht strafbar.
Jemanden nicht so anzureden, wie er es wünscht, ist eine grobe Unhöflichkeit und unter Umständen auch ehrverletzend. Warum läßt Du es nicht einfach? Wie würdest Du es finden, wenn ich Dich täglich mit "Kotibiest" anreden würde?
Ein Kosename ist eine liebevoll gemeinte Kurzform des Namens oder eine liebevolle Anrede. Wenn der Angesprochene diesen nicht mag, benutzt man diesen auch nicht, da man die Person ja liebevoll ansprechen möchte.
Wovon Du sprichst ist wohl eher ein Spitzname, den man jemandem gibt. Offenbar ist damit nichts Liebevolles gemeint, sonst würdest Du nicht nach rechtlichen Konsequenzen fragen, ihn weiterhin zu nutzen. Jemanden bewußt zu ärgern hat mal gar nichts mit Kosenamen zu tun.
Ich kenne mich rechtlich nicht aus. Doch wenn es die Person verletzt und man trotz mehreren Verwarnungen nicht damit aufhört, geht es unter die Kategorie Mobbing & da lässt sich auf jedenfall etwas machen, denke ich. Ich kann anhand von deiner Frage nicht sagen in welcher "position" du bist. Doch ich würde so etwas nicht unterstützen.
Bock aber Hardcore :D
Doch wenn es die Person verletzt und man trotz mehreren Verwarnungen nicht damit aufhört, geht es unter die Kategorie Mobbing & da lässt sich auf jedenfall etwas machen, denke ich.
Nein, es kommt eben gerade NICHT auf die subjektive Beurteilung durch die Person an...
Mobbing ist meist subjektiv. Man wird selten offen beleidigt, doch das heisst nicht das man weniger darunter leidet.
Nein, die Rechtsprechung macht es objektiv...
Beleidigung muss schon OBJEKTIVE Tatbestände beinhalten. "Hagrid" gehört m.W.n. nicht dazu. Selbst in den Romanen ist "Hagrid" eine äußerst positive Figur...