Notwehr gegen Sachbeschädigung?
Angenommen Person A schlägt auf mein Auto ein-ich schubse Person A nach mehrmaliger Aufforderung es zu unterlassen vom Auto weg-ist das dann Notwehr oder könnte mich Person A dann wegen Körperverletzung anzeigen.
Das gleiche gilt auch für Türsteher.Mit welcher rechtlichen Begründung können sie jemanden aus der Discothek mittels körperlichen Zwangs rausbringen?Kann ich dne Türsteher wegen Körperverletzung anzeigen?
Habe im Internet gelesen das auch das Hausrecht ein notwehrfähiges Rechtsgut sei?
6 Antworten
Auto - man ruft die Polizei und erstattet Anzeige wegen Sachbeschädigung, warum den Verursacher aufhalten wollen? wenn er abhauen will, kannst ihn daran hindern.
wenn solche Schritte unternommen werden, hat man sich das selbst zuzuschreiben - man hat andere Personen nachhaltig gestört, ist besoffen und ein Risiko für die Anderen. aus dem Grund wirst mit sanfter Gewalt aus der Disko befördert.
Anzeigen kannst immer, den Grund hast du selbst geliefert. das hat meist eine Gegenanzeige zur Folge. ob eine KV vorliegt, eher nein
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
Zum Thema Disco: Dir wird der Zutritt verwehrt, bzw. du kommst der Bitte, doioe Disco zu verlassen nicht nach: dann zieht der Türsteher den § 34 StGB aus dem Hut.
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr
Was ist denn dieses Sachbeschädigung an einem Auto, wenn nicht eine gegenwärtige Gefahr für Eigentum??
Und welche andere verhältnismäßige Tat gegen einen Dritten begehst du, um die Sachbeschädigung abwehren zu können?
von sich oder einem anderen
Da du offenbar nicht den Unterschied zwischen Notstand und Notwehr kennst, solltest du besser keine Rechtstipps in dieser Materie geben,
Es ist keine Gefahr sondern ein Angriff. Dagegen gibt es wiederum die Notwehr. Und die wäre hier auch einschlägig.
Notstand besteht, salopp gesagt da, wo Du eine Straftat begehen musst um Schlimmeres zu verhindern.
1. Gegen Sachbeschädigung ist Notwehr möglich.
2. Das Hausrecht ist ein Individualrechtsgut. Das kann mit Gewalt verteidigt werden. Allerdings muss zunächst eine Notwehrlage vorliegen = der Gast verlässt auf Aufforderung nicht das Lokal = Angriff auf das Rechtgut Wohnung = Notwehr.
Zu Teil 1 der Frage.
Du darfst alles unternehmen um Dein Eigentum zu schützen. Hast Du mehrere erfolgversprechende Möglichkeiten, hast Du das mildeste zu nutzen. Auf eine Verhältnissmäßigkeit kommt es nicht an.
Zu Teil 2 der Frage.
Einfaches Durchsetzen des Hausrechts. So wie Du jeden aus Deiner Wohnung werfen darfst, darf das auch der Türsteher.
Hey.
Also ich beantworte dir jetzt Mal die Frage mit dem Türsteher.
Da der Betreiber von einem Club das vollständige Hausrecht hat, ist es ihm erlaubt Personen aus dem "Haus" zu bringen. Er kann dafür Türsteher anheuern. Sobald die Türsteher dich verletzen und du dich ungerecht behandelt fühlst, kannst du eine Strafanzeige bei einer Online-Wache oder bei deiner örtlichen Polizeidienststelle anfertigen.
LG
Entschuldige bitte, aber mit Notstand hat das nun so gar nichts zu tun.