Darf die Polizei die Adresse rausgeben?

Lucifer02  17.05.2021, 02:06

Was hast du angestellt?

Bilal160 
Beitragsersteller
 17.05.2021, 02:07

In dem Fall bin ich Person A ;)

Lucifer02  17.05.2021, 02:08

Okay, Drücke dir die Daumen, dass du dein Geld zurück bekommst 🙏

Bilal160 
Beitragsersteller
 17.05.2021, 02:09

Danke dir, echt ein mieses Gefühl so viel Geld einfach zu verlieren, bringt einen echt schnell auf blöde Gedanken

6 Antworten

Darf die Kriminalpolizei bei Nachfrage von Person A die Adresse von Person B rausgeben, damit dieser einen Mahnbescheid etc. In die Wege leiten kann?

Da du zivilrechtliche Ansprüche geltend machen willst, hast du auch ein Recht die Adresse zu erfahren. Sollte die Polizei sich quer stellen und die Adresse nicht anders in deinen Besitz kommen zb. durch Anklageschriften oder sonstige Schreiben, kann dein Anwalt Akteneinsicht fordern & damit hast du dann die Adresse.

Wenn es bereits einen Fall gibt zwischen den Personen, anscheinend ja.

Ich habe auch schon die Daten einer Person von der Polizei bekommen, weil sie mir den Spiegel am Auto abgefahren hat. (Und das zum Glück gemeldet)...

Eine Adresse ist kein empfindliches, geschütztes Geheimnis. Die kann jeder auf Anfrage im Einwohnermeldeamt erfragen. Also ja. Und im Falle eines Anspruchs erst recht.

Gruß S.

Die ermittelte Adresse des Betrügers ist in den Ermittlungsunterlagen der Polizei festgehalten. Diese Akten kann dein Rechtsanwalt in Form von sog. "Akteneinsicht" in Erfahrung bringen und dir damit auch weiterleiten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Still  17.05.2021, 05:06

Wozu denn der Anwalt?? A hat zivilrechtliche Ansprüche und bekommt von der Polizei selbstverständlich die Adresse von B um Klage einzureichen.

Am besten einen Anwalt nehmen der bekommt Akteneinsicht.