anzeige gegen in der schweiz lebende person
hallo und guten tag heute stelle ich auch mal eine frage . Und zwar geht es darum wie die rechtslage ist wenn ich eine person in der schweiz anzeigen will wegen schulden . Also person A lieh person B 20.000€ diese person unterschrieb einen rückzahlungsvertrag mit person A zahlte aber bis dato kein geld zurück und verlies deutschland um in der schweiz einen neuanfang zu starten . kann man diese person anzeigen oder andere rechtliche schritte einleiten weil person A noch in deutschland wohnt ? wenn ihr gesetzte dazu habt bitte mit link :)
schönes wochenende und danke für die antworten :)
lg wolf
3 Antworten
Da hast du Glück: In der Schweiz gibt es ein wesentlich rigoroseres Gestz, betreffend Schulden. Du kannst die Person betreiben lassen. Eine Betreibung kann eingeleitet werden, ohne dass ein Nachweis der Schuld da ist. Erst wenn er gegen den Zahlungsbefehl Rechtsvorschlag erhebt, musst du Beweise nachlegen.
Allerdings musst du ihm am Wohnort betreiben, und die Kosten vorschiessen.
Guggsch mal hier: http://www.rheinfelden.ch/dl.php/de/524125f613260/Merkblatt_fur_Glaeubiger_SchKG.pdf
In der Schweiz wird die Zwangsvollstreckung auf Geldzahlung und Sicherheitsleistung auf dem Wege der "Schuldbetreibung" durchgeführt. Sie ist geregelt im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) vom 11. April 1889, mit seitherigen Abänderungen). Diese Regelung wird im vorliegenden Merkblatt in einem kurzen, auf die praktischen Bedürfnisse des Gläubiger ausgerichteten Teilüberblick dargestellt.
Wichtig ist, dass du den Vertrag hast, und dass du den Schuldner nochmals per eingeschriebeben Brief auf den Zahlungsverzug aufmerksam machst und ihm eine Frist zur Zahlung setzt.
Die Betreibung kannst du ja androhen.
Hallo,
um eine Anzeige zu erstatten, muß eine Straftat vorliegen. Wenn also B in betrügerischer Absicht gehandelt hat, kann man eine Anzeige überlegen. Aber von einer Strafanzeige bekommt man sein Geld nicht zurück.
Dazu muß man zivilrechtlich gegen B vorgehen und das kann A auch von Deutschland aus.
Gruß
dervagabund
Ein Mahnverfahren.
Du kannst die Person betreiben lassen, oder ein Inkasso Büro beauftragen. Google mal Betreibungsamt Viel Glück!
Und welche zivilrechtlichen Schritte kann man da einleiten ?