Sozialamt bezahlt Mietkaution, direkt abgetreten oder Sparbuch?
Hallo, wenn das Sozialamt die Mietkaution für die Wohnung bewilligt, wird die Mietkaution dann direkt abgetreten (auf das Konto des Vermieters) oder kommt sie auf ein Sparbuch zwecks rückerhalt?
7 Antworten
Das erfährst du spätestens nach dem Erhalt deines Bewilligungsbescheides,denn darin muss es dann stehen wie dir die Kaution zugestanden wird !
Entweder du bekommst es auf dein Konto gezahlt und du regelst das mit dem Vermieter selber,es wird dann ein Sparbuch angelegt oder das Sozialamt gibt dem Vermieter eine schriftliche Bürgschaft ab,im Falle der begründeten Inanspruchnahme der Kaution dafür einzustehen.
In diesem Fall würdest du erst nach der Zahlung des Betrages eine monatliche Rate von deinen Leistungen abgezogen bekommen.
Also, das Sozialamt oder die ARGE legt sicher kein Sparbuch an. In der Regel wird eine Bürgschaft dafür übernommen, solange du dort wohnst. Bei Genossenschaftswohnungen wird der Anteil seitens der Behörde zwar eingezahlt, du kannst aber nicht darüber verfügen.
Das Sozialamt kann auch dem Vermieter gegenüber eine Ausfallbürgschaft in Höhe der Kaution erklären. Dann braucht kein Sparbuch ausgestellt werden
Der Vermieter muss die Kaution auf einem separaten Konto anlegen und etwaige Zinsen stehen dem Mieter zu.
..was auch wieder stimmt. lächel
@ DerHans
Wer sagt denn das ?
Erstens würde es dann ein zinsloses Darlehen sein,was vom Antragsteller in monatlichen Raten abgezahlt würde und im Endeffekt nach der Abzahlung sein Vermögen wäre,was nicht angerechnet werden darf,wenn es das Schonvermögen nicht übersteigen würde und zweitens müssten dann die entstandenen Zinsen als einmaliges Einkommen behandelt werden.
Das macht das Amt wie es will. Warum fragst Du, Du bekommst die jedenfalls nicht.
Wenn überhaupt, ständen die Zinsen dem Sozialamt zu.