Bei erhaltener Bestellung fehlten Artikel, wie beweisen?
Ich habe heute ein Paket erhalten und musste feststellend dass Artikel gefehlt haben. Als ich dem Verkäufer anschrieb und ihm dies sagte schrieb er mir dass er das Paket unter Zeugen verpackt hat und bezeichnet mich als Betrüger und er wird rechtliche Schritte gegen mich einleiten. Ein Lieferschein war auch nicht enthalten.. Es fehlt Wäre von ca. 40€.
Mit stellt jetzt die Frage was kann ich tun um das Fehlen zu beweisen und welche Schritte will der Verkäufer gegen mich einleiten?
Bin etwas schockiert und ratlos...
9 Antworten
Erstmal kann der Verkäufer keine rechtlichen Schritte gegen dich einleiten, nur weil du gesagt hast das Ware fehlt. Auf welcher Grundlage sollte er das denn tun können?
Wenn kein Lieferschein enthalten war, dann würde ich ihn dazu auffordern die fehlende Ware zu schicken, oder du schickst das Paket zurück und forderst ihn auf, dir das Geld wieder zu geben. Ansonsten könntest du ihm nämlich selbst mit einem Anwalt drohen!
Sobald du als Käufer die Ware als Erfüllung §363 BGB angenommen hast, haftest du.
Du hast aber nach Annahme eine kurze Prüffrist.
§377 regelt ein ähnliches Problem. Wenn unverzüglich geprüft wird und der Schaden angezeigt wird ( das hast du soeben getan ), hast du die Ware nicht angenommen. Der Verkäufer muss dann die Vollständigkeit bzw. Mangelfreiheit beweisen.
Ein gewerblicher Verkäufer ist in der Beweispflicht dir gegenüber.
Denn der Händler haftet bis das Paket beim Kunden ist. Und da er schlicht keinen Beweis habt, das alles im Paket war als der Zusteller es an den Kunden abgegeben hat, haftet er für den Verlust.
Ein Packerstempel ist ausreichender Beweis. Das weil die Gepflogenheiten heute so sind.
Nein, das ist kein ausreichender Beweis.
Selbst wenn der DHL Fahrer das Paket leer räumt, muss der Händler dafür aufkommen.
Auch ein Zeuge reicht nicht aus. Eigentlich würde nur ausreichen, wenn ein Lieferschein beigepackt wäre, der vor den Augen des "Paketmannes" unterschrieben würde, nachdem gemeinsam auf Vollständigkeit geprüft wurde.
Auf keinen Fall unter Druck setzen lassen. Er hat keine Chance.
Kann ich dies dem Verkäufer so schreiben? "Sehr geehrte Damen und Herren,
sie als Gewerblicher Verkäufer haben die Pflicht mir zu Beweisen dass alle Artikel im Paket waren die ich bestellt habe. Das Paket enthielt keinen Lieferschein somit kann ich nicht nach vollziehen welche Artikel sich im Paket befanden.
Ein Gewerblicher Händler haftet für das Paket mit Inhalt bis das Paket beim Kunden ist. Als das Paket bei mir abgegeben worden ist enthielt es nicht den vollen Umfang der bestellten Ware. Deshalb setzte ich Ihnen eine Frist von 14 Tagen die fehlende Ware nach zu senden.
Mit freundlichen Grüßen "
Er will nicht nach liefern da er zeugen beim Packen hat.
Dann ist das sein Problem. Dann musst du wohl oder übel zum Anwalt.
Das gewinnst du definitiv.
Hat jemand vielleicht ein Paragraph für mich wo des geregelt ist. Suche gerade aber bin mir bei solchen Dingen nie sicher ob es der richtige ist.
Guck im BGB nach, da müsste es stehen ..
Auch nicht wenn er beim Verpacken Zeugen hatte? Wie gesgat bin total ratlos
Die Reaktion des Verkäufers zeigt schon, dass da etwas faul an der Sache ist, sonst würde er nicht gleich so heftig reagieren. Hast Du Dir sonst irgendwo notiert, was Du alles gekauft hast? Gibt es betreffenden mail-Verkehr?
Normalerweise werden doch Pakete bei der Post gewogen. Gibt es nicht die Möglichkeit, das erhaltene Paket zu wiegen und das genaue Gewicht mit dem aufgegebenen Paket zu vergleichen? Auf diesem Weg könnte man "beweisen", dass das Paket von Anfang an nur mit den von Dir angegebenen Artikeln gefüllt war ... Aber ich hab keine Ahnung ob das möglich ist. Wahrscheinlich nicht.
Genau genommen nichts. Das ist das Risiko, wenn man Waren bestellt und nicht persönlich beim Versand dabei ist. So blöd und verrückt das klingt, aber das ist so. Ohne Hoffnung und Vertrauen ist die ganze Geschäftsabwicklung nicht möglich. Aber schwarze Schafe gibt es auf beiden Seiten.
Es wurden schon Steine als Ware verschickt und der Versuch, weil nur ein angeblich leerer Karton angekommen ist und Nachlieferung verlangt wurde, gab es auch schon hinreichend.
Genau aus diesem Grunde öffne ich eine Sendung unf fotografiere den Inhalt wie der ist, ohne was anzufassen. Doch auch das ist genau genommen nur ein lächerlicher Versuch, aber kein verwertbarer Beweis.
Wenn man keine Ahnung hat, sollte man das kommentieren einfach sein lassen.
Paket in jedem Fall behalten und Frist setzen!!!!!
Sonst ist nachher Geld und Ware weg. Und der wird dir das dann erst nach langem hin und her zahlen.
Wenn er die Ware ausschreibt, muss er sie auch liefern können. Also, eine Frist von 14 Tagen setzen zum nachliefern. Nicht weiter auf dessen Kommentare eingehen.