Hartz 4 beenden? Vom Jobcenter abmelden...

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du hier von Weiterbewilligung sprichst und du bei deiner Mutter auch mit angegeben bist,hast du dann einen eigenen Antrag gestellt weil du schon min. 25 bist oder hat das deine Mutter gemacht ?

Auf jeden Fall muss du und deine Mutter den Auszug vorher mitteilen,sollte deine Mutter und du ihren eigenen Antrag gestellt haben und deine Mutter erst nach deinem Auszug einen Weiterbewilligungsantrag stellen müsste,dann soll sie eine Veränderungsmitteilung ans Jobcenter schicken.

Das machst du dann auch so,also keinen Weiterbewilligungsantrag stellen und einige Wochen vorher eine Veränderungsmitteilung ( schriftlich,findest du im Internet auf der Seite der Agentur für Arbeit / Jobcenter ) ans Jobcenter schicken.

Für Juni / Juli steht dir ja noch Leistung zu,wohnst ja noch bei deiner Mutter und für den August würde dann sicher anteilig dein Anspruch berechnet,wenn dein jetziger Bescheid bis 31.08.2015 Gültigkeit hat,sonst bekommst du nichts mehr oder musst halt einen Weiterbewilligungsantrag stellen.

isomatte  29.05.2015, 06:31

Danke dir für deinen Stern !

mm0303 
Beitragsersteller
 29.05.2015, 13:02
@isomatte

Gerne, war ja verdient :)

mm0303 
Beitragsersteller
 02.06.2015, 20:54

Hey, Ich wieder :)

Ich habe dem Arbeitsamt noch nicht bescheid gegeben, aber meine Sachbearbeiterin hat mir durch meine Mutter ein Schreiben mitgegeben, für den Aerztlichen Dienst, das ich bis 02.07.2015 ausgefüllt wieder abgeben muss. Bringt das eigentlich noch was? Ich melde mich ja eh ab. Wenn ich zu dem Termin gehe und sage, das ich ab dem naechsten Monat mich von DE abmelde und kein Geld mehr haben möchte und diesen Fragebogen nicht ausfülle. Ich soll meine Aerzte von der Schweigepflicht entbinden... Meine Aerzte würden mich auf weiteres krank schreiben...

Würde mich auf eine Antwort freuen...

isomatte  03.06.2015, 05:47
@mm0303

Das bringt natürlich nichts mehr,würde ich auch nicht mehr machen,es kann doch nichts mehr passieren,wenn du es richtig anstellst !

Wenn du das ganze bis 02.07.2015 wieder abgeben solltest,dann machst du ein formloses Schreiben fertig oder in dem Schreiben was deine Mutter mitbekommen hat befindet sich ein Vordruck für eine Rückantwort und das ganze schickst du dann am 30.06.2015 ab oder schon am 29.06.2015,da kann dann auch nichts mehr passieren.

Dann hast du deine letzte Leistung für den Juli auf deinem Konto,bist deiner Mitwirkungspflicht nachgekommen,weil sie dann ihre Antwort bis zum 02.07.2015 haben,auch wenn diese dann anders ausfällt als gedacht.

Hast du dann in der Zwischenzeit evtl.schon eine Abmeldung,dann kannst du diese ja noch per Kopie beilegen oder es macht dann deine Mutter,wenn sie diese Veränderungsmitteilung ans Amt schickt.

Du hast dann deine dir letzte zustehende Leistung erhalten und das Jobcenter hat noch genügend Zeit deine Leistungen dann ab dem 01.08.2015 einzustellen.

mm0303 
Beitragsersteller
 03.06.2015, 18:05
@isomatte

Hi, Danke für deine Antwort...

Abmelden tu ich mich zum 01. September aus Deutschland. Habe das mit meiner Bank, mit paar anderen Stellen so abgeklaert. Das hat sich jetzt so ergeben, das ich erst Anfang September wegfliege. Mein Flugticket kaufe ich die Tage auch noch (ganz ehrlich, ist billiger mit dem Flug)

Könnte ich dann eventuell am 02.07 hin und denen sagen, ob das noch ein Sinn macht dieses Schreiben auszufüllen vom Aerztlichen Dienst!? Ich schreibe ein Schreiben der beinhaltet das ich nach Beendigung meines Bewilligungsbescheid ab September auf die Leistungen verzichte und gebe es am 02.07 persönlich ab? Und schicke denen dann meine Abmeldung aus DE nach. Habe im Meldeamt Hessen nachgefragt, die haben mir ein Bogen mitgegeben und gesagt, das ich mich 4 Wochen vorher aus DE abmelden kann. Also in dem Fall dann am 01. August zum 01. September...

isomatte  03.06.2015, 18:27
@mm0303

Ich würde das schriftlich machen und vor dem genannten Termin,denn ohne Termin wirst du beim Jobcenter nicht zu deinem SB - vorgelassen !

Dann wirst du eine schriftliche Antwort bekommen,kann dir aber jetzt schon sagen,dass sich das dann erledigt hat,wenn du auswanderst.

mm0303 
Beitragsersteller
 03.06.2015, 18:56
@isomatte

In dem Schreiben steht, das ich es bei meiner SB am 02.07 abgeben kann... Das heisst ja ich darf zu Ihr hoch? Oder!? Kann Sie denn, wenn ich mich jetzt schriftlich abmelde, oder ende Juni, mein Leistung streichen oder kürzen?

isomatte  04.06.2015, 04:38
@mm0303

Wenn du das schriftlich hast,dass du es persönlich abgeben kannst,dann solltest du auch vorgelassen werden !

Sollte das dann doch nicht der Fall sein,dann sollen sie dir das an der Info / Anmeldung bestätigen,nicht das du dann Ärger bekommst.

Eine Kürzung oder Einstellung der Leistungen dürfte hier nicht vorgenommen werden,denn erst wenn du dich abgemeldet hast,also die bisherigen Voraussetzungen nicht mehr erfüllst,stehen dir keine Leistungen mehr zu bzw. käme eine Sanktion in betracht.

Dabei dürfte es keine Rolle spielen,wann du dich beim Einwohnermeldeamt abmeldest,damit meine ich die bis zu 4 Wochen vor deiner Auswanderung.

Denn nur weil du dann am 01.09.2015 Deutschland verlässt,kann man dir nicht schon vorher die Leistungen streichen,wenn du wie bis jetzt auch deine Pflichten erfüllst.

mm0303 
Beitragsersteller
 04.06.2015, 11:08
@isomatte

Hier steht;

Sie reichen den vollstaendig ausgefüllten Gesundheitsfragebogen mit Entbindung der aerztlichen Schweigepflicht bis spaetestens 02.07.2015 bei Ihrem persönlichen Ansprechpartner ein.

isomatte  04.06.2015, 17:26
@mm0303

Das bedeutet nicht,dass du diesen dann persönlich abgeben kannst,du sollst diesen Fragebogen dann nur an deinen Ansprechpartner adressieren,damit es auch der richtige in die Hand bekommt und das bis spätestens 02.07.2015 !

mm0303 
Beitragsersteller
 04.06.2015, 18:32
@isomatte

Ok, also kann ich das mit dem persönlich vergessen :)

Wie soll denn mein Schreiben aussehen? Was soll es beinhalten? Auch meine Auswanderabsichten von Deutschland?

Nachdem ich es dann abgeschickt habe, kriege ich dann nochmal ein persönlichen Termin?

isomatte  04.06.2015, 18:50
@mm0303

Es ist ja noch Zeit bis zum Abgabe Termin,deshalb könntest du auch bei der kostenlosen Hotline anrufen 0800 4555500 von Mo - Fr von 8.00 - 18.00 und da um ein persönliches Gespräch mit deinem Ansprechpartner bitten,wenn du das lieber persönlich klären möchtest !

Sicher wirst du dann auch bei einem schriftlichen Verkehr noch einmal eine persönliche Einladung bekommen.

Du schreibst dann nur,dass du ab ... Deutschland verlassen wirst,also Auswandern wirst und deshalb keinen Grund für das ausfüllen des Fragebogens und der Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht siehst.

Dazu gibst du dann noch an,dass deine Abmeldung aus Deutschland noch nachgereicht wird,weil du das erst 4 Wochen vor der Ausreise machen kannst.

mm0303 
Beitragsersteller
 28.05.2015, 11:16

In der Veraenderungsmittelung steht aber Personen aus meiner Bedarfsgemeinschaft, ich gehöre ja nicht dazu :/ Bzw. geben das ja nie mit an. Nur, im Haushalt lebende Personen, da geben wir die Anzahl an...

isomatte  28.05.2015, 13:04
@mm0303

Deine Mutter muss dich doch aber trotzdem angeben,wenn du dann ausziehst,dann fällt ja dein Kopfanteil der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) weg und dann muss geprüft werden,ob die Wohnung für deine Mutter alleine noch angemessen ist,du schreibst dann in deine Veränderungsmitteilung deinen Namen und wann du ausziehst,stellst ja deine eigene BG - dar !

Sollte etwas unklar sein,dann schreibst du einfach noch etwas formloses auf einem einfachen Blatt dazu.

mm0303 
Beitragsersteller
 28.05.2015, 20:25
@isomatte

Warst echt hilfreich, Danke :)
Noch ne Frage, ich bin ja ab Mitte August nicht mehr da. Kann ich z.B im Juli zum Meldeamt und mich für den 15. August dann schon mal vorher abmelden oder muss ich das z.B am 13-14. August machen. Hast du darüber irgendwelche Infos? Mein Ticket ist ja schon sicher, auch das Datum wann ich abreise...

isomatte  29.05.2015, 06:30
@mm0303

Da kann ich dir nicht wirklich eine korrekte Antwort geben,aber ich kann mir nicht vorstellen warum das nicht schon einige Wochen vorher möglich sein sollte,wenn deine Absicht zu 100 % feststeht !

Denn es gibt genügend Auswanderer und die werden sicher besseres in den letzten Tagen zu tun haben,als sich um solche Dinge zu kümmern.

Ich würde da einfach mal unverbindlich bei deiner Meldestelle anrufen,die Nummer findest du auf jeden Fall im Internet,da bekommst du dann eine sichere Auskunft.

mm0303 
Beitragsersteller
 28.05.2015, 10:57

Ich bin schon über 25.

Ja meine Mutter weiss ja auch bescheid das ich gehe :) Sie soll das dann aber auch mitteilen? Ihre Bewilligung gilt auch bis August...

Die können mir jetzt nicht sagen, Sie gehen im August und wir streichen Ihn den Juni jetzt auch oder?

isomatte  28.05.2015, 11:14
@mm0303

NEIN !

Erst wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllst und das ist nach deinem Auszug bzw. Auswanderung.

Du könntest ihnen das ja schon vor 2 Jahren mitgeteilt haben,deshalb hätte man dir dann auch die Leistungen nicht schon 2 Jahre vorher einstellen dürfen.

Meine Mutter kriegt ebenfalls Hartz IV und in Ihrem Weiterbewilligungsbescheid bin ich mit angegeben.

-----------

DU meinst wahrscheinlich den Weiterbewilligungsantrag ...

Deine mnutter ist vermutlioch Vorsteherin der Bedarfsgemninschaft und damit ist sie verpflichtet anzuzeigen, dass Du wegzeihst und aus der Bedarfsgemeinschaft rausfällst ..

Sie wird dann für keinen Lebensunterhalt und keinen Mietanteil mehr bekommen ....

alternativ kannst Du natürlich auch selbst dem Jobcenter Bescheid geben ....

mm0303 
Beitragsersteller
 28.05.2015, 10:54

Ja Sorry, meinte den Weiterbewilligungsantrag...

Wir geben uns ja gegenseitig nicht an in der Bedarfsgemeinschaft. Keine Ahnung in welchem Abschnitt, aber irgendwo auf der 3. Seite oder so, wird das Einkommen (Rente) von meinem Vater und meins oder das von meiner Mutter angegeben...

Wenn du nichts tust, wird die Zahlung einfach eingestellt. Allerdings könnte es zu einer Überzahlung und einer entsprechenden Rückforderung kommen. Daher ist es sinnvoll, dem Jobenter rechtzeitig (6 Wochen vorher?) eine Meldung zukommen zu lassen, ab wann du keine Leistungen mehr beanspruchst.
 Sie werden dir dann vermutlich noch paar Belehrungen über die Rechtsfolgen dieser Entscheidung schicken.

Deine Mutter muss die Änderung der Wohnsituation melden, damit sie nach deinem Auszug die volle Miete bekommt.

mm0303 
Beitragsersteller
 27.05.2015, 12:39

Wenn ich denen jetzt sage, ich möchte ab August keine Leistungen mehr, weil ich in einem anderen Land leben werde und dort auch heirate werde. Rufen die mich dann noch mal persönlich dahin oder jetzt steht Juni/Juli Zahlungen noch aus, wird z.B der Juli gestrichen?

Georg63  27.05.2015, 21:39
@mm0303

Warum sollte der Juli gestrichen werden? Du hast doch einen Bewilligungsbescheid, der den Juli einschließt. Nur für August gibts dann nichts mehr - also die Zahlung Ende Juli fällt aus.

Anrufen wird dich sicher niemand. Kann sein, dass du noch ein Schreiben beantworten oder ein Formular ausfüllen sollt. Das müsste dann per Post kommen.

Du musst es sogar dem Jobcenter jetzt schon sagen das du im August in ein anderes land gehst und dort auch bleibst,denn wenn du das nicht tust zahlen die weiter bis du wieder einen Termin von dem Amt bekommst wo du auch erscheinen musst und wenn du nicht mehr hier bist musst du alles wieder zurück zahlen und das kann dir zu lasten gehen,also ruf an oder geh hin!

mm0303 
Beitragsersteller
 27.05.2015, 12:23

Im August laeuft mein Bescheid doch sowieso ab? Wenn ich kein Weiterbewilligungsbescheid abgebe, zahlen die ja auch nichts?

Denizk  27.05.2015, 12:44
@mm0303

Achso ok,ja aber ich würde trotzdem da anrufen und bescheid geben das du weg gehst,das kostet dir doch nichts oder bist du schon bei deinem mann im ausland und kassierst du noch vom Amt weil du nicht hin gehen möchtest :D ? Wenn das so ist hätte ich auch angst dahin zu gehen ;)

mm0303 
Beitragsersteller
 27.05.2015, 13:01
@Denizk

Hahaha nein :) ich bin in Deutschland und heirate erst im August. Ich bin auf weiteres krank gemeldet, deswegen.

Weisst du vielleicht auch, wie das bei der Meldestelle ist? Wenn ich denen z.B sage, meldet mich ab dem 1. August ab, oder muss ich das einen tag vorher oder so machen?

Werde bei der Arbeitsagentur vorstellig und erkläre die Situation.

mm0303 
Beitragsersteller
 27.05.2015, 12:19

Kann man das mit dem hingehen vermeiden und es einfach schriftlich machen?

carlina  27.05.2015, 12:20
@mm0303

Müsste auch gehen, prüfe mal ob es hierzu "Veränderungsanzeigen" gibt.