Wie kann man Anmeldung bei Verein rückgängig machen
Ich habe mich aus Versehen beim falschen Verein angemeldet. Es handelt sich um den Verein "Mieterhilfe Deutschland e.V." Ich meinte aber eigentlich den Verein "Mieterhilfe e.V." - da ist ja eine Verwechslung durchaus möglich - aber diese Vereine haben nichts miteinander zu tun. Als ich das feststellte, habe ich das am nächsten Tag erklärt, erhielt aber die Antwort, ein Widerruf sei nicht möglich. Bereits am übernächsten Tag erhielt ich einen Mitgliedsausweis sowie ein Lastschriftmandat, das ich ausfüllen soll, damit der Beitrag abgebucht werden kann. Aber keine offizielle Beitrittserklärung, keine Satzung usw. Da die Anmeldung bei dem Verein "Mieterhilfe Deutschland e.V." online erfolgte, also ohne Beitrittserklärung und Unterschrift, in deren Satzung jedoch steht "die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen" denke ich, dass das so nicht gültig ist. Oder wie komme ich da wieder raus. Bezahlen werde ich jedenfalls nichts und meine Bankverbindung hat der Verein ja nicht.
4 Antworten
Rein theoretisch ist so ein Mitgliedsbeitritt sicher formfrei, heisst: selbst wenn du nur mündlich zusagst, kann es rechtlich gültig sein. Ob das hier der Fall ist oder die Unterschrift zwingend notwendig war... kann ich so nicht sagen.
Abgewickelte Verträge können unter bestimmten Bedinungen jedoch als "nichtig" und damit ungültig erklärt werden. Zum Beispiel auch dann, wenn ein grobes Versehen vorliegt (Beispiel, du bestellst für deine Firma aus Versehen 2 PALETTEN Briefpapier anstatt 2 Schachteln... :-D )
Ich hab gerade nicht im Kopf WO im BGB oder HGB das steht, suche es aber raus und kommentiere dann. ;-)
danke vielmals, Avocadofrau! Ist sehr hilfreich
Ich hoffe, dass es dir etwas nützt. Bevor du mit dem Anwalt drohst kannst du ja mal da anrufen und freundlich fragen. Stellen die sich quer, komm ihnen mit Paragrapen und Artikeln ;-)
Du bist Mitglied in diesem Verein geworden, daß ergibt sich aus der Übersendung der Mitgliedskarte.
Die Satzung steht auf deren Homepage zum Download bereit.
Es gelten somit die Kündigungsfristen laut Satzung.
Die Mitgliedsbeiträge sind einklagbar
Wenn Du den Vertrag online abgeschlossen hast, sollte ein Widerruf eigentlich möglich sein. Ansonsten fordere den Verein doch auf dir die Rechtsgrundlage zu benennen.
Auf der Homepage kann die Satzung gelesen und heruntergeladen werden ! "Ich bin einverstanden, dass der Jahresbeitrag von meinem Konto abgebucht wird" wurde von Dir durch Anklicken bestätigt ! Aus dieser Nummer kommst Du so schnell nicht raus ! Kündige sofort, damit Du nach 1 Jahr raus bist !
ich habe überhaupt nichts "angeklickt"
So, nochmal ich^^
Zu den anfechtbaren Rechtsgeschäften gehören auch Irrtümer (Paragraphen 119 und 120 BGB) <-genauen Wortlaut am Besten googlen!
Anfechtbar sind Eigenschaftsirrtümer, Erklärungsirrtümer, Ûbermittlungsirrtümer und Inhaltsirrtümer. Nicht jedoch Motivirrtümer.
Angefechtet müssen solche Rechtgeschäfte (also auch ein Vertrag) UNVERZÜGLICH nach Entdeckung des Irrtums.
Also hopp hopp und viel Glück :-)