Mir gehört die Domain eines Vereins. Will aber aussteigen. Was muss ich Rechtlich beachten?

4 Antworten

Warum willst Du Geld zurück? Für was? Du hast die Domain gestellt. Wurde wohl als ehrenamtlich angesehen. Hättest davor regeln können. Hab ein wenig Ehre und übergeb die Domain wem anderes zum Vorzugspreis. Solche Mitglieder hat man als Verein gern.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Merte123321 
Beitragsersteller
 18.01.2020, 12:50

Da mich das ganze viel Geld gekostet hat und ich früher hinter unseren Projekten gestanden bin. Nun hat es aber persönliche Differenzen geben und das nicht von meiner seite aus. Und wenn man meine Jahre lange freiwillige Arbeit mit füßen tritt. Dann möchte ich zumindest das wieder haben was ich ausgegeben hab.

katzebiggi  18.01.2020, 13:04
@Merte123321

Sorry, aber wen interessiert es, ob du da viel Geld reingesteckt hast oder nicht. Freiwillig ist freiwillig und ehrenamtlich, ehrenamtlich. Da gibt es kein Recht etwas im Nachhinein zu verlangen.

Biete dem Verein die Domain für einen angemessenen Preis an. Mehr kannst du nicht tun. (Info über den ungefähren Wert bekommst du bei adresso.de. Davon 50 %.)

Merte123321 
Beitragsersteller
 18.01.2020, 13:25
@katzebiggi

Ja aber es ist mir überlassen was ich dafür verlange oder nicht? Was angemessen ist entscheide ja auch ich. Aber es geht jetzt eig. darum ob ich mit rechtlichen Konsequenzen rechnen muss.

katzebiggi  18.01.2020, 14:00
@Merte123321

Rechtlich? Nein. Admin-C hat alle Rechte, wenn nichts schriftliches vereinbart wurde.

Moin,

grundsätzlich ist es so, wer die Domain registriert hat und laufend bezahlt ist der Eigentümer sofern der Admin-C auch auf ihn läuft.

Wurde mal mit dem Verein eine Nutzung vereinbart, hat weiterhin der Domaininhaber die administrativen Rechte. Das heisst, er kann mit der Domain machen was er will.

Anders wäre es, wenn zwischen dem Domaininhaber und Verein ein Vertrag zur entgeltlichen Nutzung geschlossen wurde. Dann muß dieser Vertrag odentlich gekündigt werden. An den Domainrechten ändert das nichts.

Vom Verein rückwirkend Gebühren zu verlangen halte ich für aussichtslos, wenn nicht etwas schriftlich vereinbart wurde.

Dein Recht wäre es, die Webseite zu entfernen und die Domain zu einem anderen Hoster zu übertragen. Muß aber nicht sein, wenn du das nicht willst. Wichtig ist nur, das die Inhalte vom Verein verschwinden.

Dein RA wird dir sicherlich am Montag mehr sagen können.

Grüsse von katzebiggi

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Merte123321 
Beitragsersteller
 18.01.2020, 12:46

Die lauft auch über mein host Konto ich hab ja auch dafür gezahlt. Aussichtslos finde ich das nicht immerhin sind die von der mail abhängig da eine Veranstaltung ansteht und die emails schreiben müssen.

Also ich würde die domain dem verein zum kauf anbieten. Für die menge an geld die du die letzten 4 jahre bezahlt hast(oder einen teil davon)

Wenn sie die nicht kaufen wollen, nutzt du sie andernweitig.

Merte123321 
Beitragsersteller
 18.01.2020, 12:51

Hab ich. Haben die abgelehnt und mir eben mit Konsequenzen gedroht. Deswegen frag ich. Entweder ich komm ihnen entgegen oder verwende die dann anderweitig.

jort93  18.01.2020, 13:13
@Merte123321

Wenn sie dir gehört, und der Verein keinen Anteil daran hat(also auch nichts gezahlt hat) dann ist das dein gutes Recht würde ich sagen.

Du darfst dich allerdings nicht als der Verein ausgegeben, das ist klar denke ich.

Ich würde persönlich erstmal die Seite offline nehmen, bzw. Irgendeinen Platzhalter hinpacken.

Wenn du nachweisen kannst, dass du im Namen und Auftrag des Vereins das Geld ausgegeben hast, kannst du es zurückfordern. Hängt wohl auch etwas davon ab, wieso du aus dem Verein austrittst. Wenn es im Streit erfolgt, dürften sie sich querstellen. Dann solltest du Protokolle und Beschlüsse vorlegen können, in denen deine Arbeit und die Ausgabe der Spesen ausdrücklich erwähnt sind. Wenn es in Freundschaft erfolgt, dürfte dem nichts im Wege stehen, dass sie dir die Spesen entrichten. Kannst ja auch Ratenzahlung vereinbaren, denn das Geld scheinst du nicht dringend zu benötigen.

Bei der Domäne möchte ich vorschlagen, eine saubere Abtretenserklärung beiderseitig zu unterschreiben. Du musst nicht nur dich als alten Halter bei der Domänenadministration ab- und den neuen anmelden, sondern vom neuen Halter eine Erklärung unterzeichnen lassen, die besagt:

  • dass du während der Zeit vom - bis im Namen und Auftrag des Vereins die Seite gestaltet und redaktionell betreut hast
  • sämtliche gestalterischen Dinge weiterhin dein Eigentum bleiben und sie Änderungen in der vorliegenden Gestaltung nur mit deinem Einverständnis vornehmen dürfen - oder du erklärst, dass du dem Verein sämtlichen Nutzungs-, Verwertungs- und anderweitigen Rechte überträgst und sie in der Veränderung frei sind.
  • Der Verein auf Ansprüche jeglicher Art dir gegenüber mit Unterzeichnung verzichten und dich auch von Ansprüchen Dritter, die aus der Zeit von - bis stammen freihalten.

Damit bist du aus meiner Sicht raus.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Merte123321 
Beitragsersteller
 18.01.2020, 12:50

Hab noch alle Rechnungen.

tenno5034  18.01.2020, 13:00
@Merte123321

Das nützt dir nichts. Die lauten schliesslich auf deinen Namen
Du musst aus den Vorgängen einen Anspruch an den Verein herleiten. Wenn du das ohne Auftrag getan hast, aus den Protokollen keinen nachweisen kannst und sie sich querstellen, wird es haarig. Denn für sowas will niemand einen Prozess führen. Dann streichst du es dir besser vorher ans Bein