Alleiniges Sorgerecht rückgängig machen Teil 3
Ich bereue den Tag, an dem ich mein Sorgerecht abgetreten habe. Meiner Ex habe ich blind vertraut, da sie mir nie Anlass gegeben hatte, an ihren Versprechen zu zweifeln. So wollten wir uns in Freundschaft trennen, da wir gemeinsam in einem Haus weiterleben wollten gemeinsam mit unseren Kindern. Mein Großer hatte sich bereits sein Kinderzimmer in der neuen Wohnung ausgesucht. So war es vereinbart. Falls jemand einen anderen Weg kennt, wie ich zumindest auch noch mein Umgangsrecht erwirken kann, bitte ich um Vorschläge. Vielen Dank.
4 Antworten
Naja, für das Kindeswohl ist es oft am Besten, wenn sich beide Eltern darum kümmern, und das ist das wichtigste, worauf Familiengerichte achten.... also zur Not klagen. Aber vielleicht reicht ja allein die Ankündigung einer Klage, dass deine Ex dir den Umgang erlaubt.
Wie alt sind deine Kinder? Was wünschen die sich?
Der Fall ist so komplex, du brauchst eine Rechtsberatung beim Anwalt. Hole dir vorher beim Gericht einen Beratungsschein. In Zukunft wirst du nicht wieder so leichtgläubig sein. Frauen kann man nicht vertrauen. Das sage ich obwohl ich auch eine bin.
es ist zu spät. du hast der übertragung des alleinigen sorgerechtes auf deine ex zugestimmt. das urteil ist rechtskräfig und nicht mehr anfechtbar. für einen andere entscheidung nennst du keinen einzigen grund. du hast die möglichkeit deinen umgang wahrzunehmen indem du regelmäßig in die usa fliegst und im wohnort der kindesmutter den umgang wahrnimmst. eine andere möglichkeit hast du nicht. dabei kann dir auch das bundesjustizministerium nicht helfen. sie hat fakten geschaffen die nicht mehr umkehrbar sind und sie hat kontinuität die zählt. die kinder sind eingelebt in einer neuen familie, sie haben ein soziales umfeld und sie haben dich seit 8 monaten nicht gesehen und gehört. die wichtigsten entscheidungen betreffen dich ebenfalls nicht mehr, da du kein sorgerecht hast. die entscheidungen trifft in dem fall nur noch deine ex.
Also so wie ich das jetzt sehe (ich habe von hinten nach vorne gelesen....)
Das Jugendamt empfiehlt ein gemeinsammes Sorgerecht, deine Frau will das alleinige, dem stimmst du nur unter der Bedingung zu, dass sie in der entsprechenden Wohnung bei dir wohnt.
Das Gericht macht dann daraus ein bedingungsloses alleiniges Sorgerecht. Daher würde ich dieses Urteil anfechten, wenn das noch geht. Dafür brauchst du wahrscheinlich einen Anwalt. Und musst wahrscheinlich Fristen einhalten. Daher würde ich dir raten, dich zu beeilen. Am Besten morgen beim Gericht anrufen und da nachfragen, was du machen musst. Auch wegen Prozesskostenhilfe. Und beim Jugendamt nachfragen. Wenn sich neue Situationen ergeben kann man auch ein neues Verfahren anstreben.... aber für all das ist ein Anwalt geeigneter als Hilfe hier aus dem Forum. Dem kannst du dann auch alle Dokumente zeigen, die der dann beurteilen kann, das kann ich nicht.
das urteil ist seit monaten rechtskräftig. somit ist eine anfechtung aufgrund von verfristung nicht mehr möglich. es gibt nix was er noch tun kann. es ist einfach zu spät.