Vermieterverein hilft nicht und will mich nur in Prozeß treiben?
Nun habe ich aufgrund der zahlreichen Probleme mit meiner Mieterin einen Vermieterschutzverein Deutschland und dann einen Vermieterverein München gefunden und in Anspruch genommen. Der 1. hat die Methode höchst umstich Telefontermine zu vereinbaren, die dann wiederrum nicht eingehalten oder mehrfach aufgeschoben wurden, dadurch war ich wieder gezwungen alles alleine zu machen, ich habe dann noch all meine Unterlagen nach Düsseldorf geschickt und nochmals höflich um Hilfe und Rückruf gebeten, Erfolg - Null. Nun habe ich diesen fristlos gekündigt und möchte meinen Beitrag zurück. Schadenersatz habe ich mir vorbehalten, da durch die Zeitverzögerung unnötige zusätzliche Probleme mit der Mieterin entstanden sind. Der zweite Verein in München hat nun eine Beitrittserklärung online gefordert, diese umfasst eine zweiährige! Mitgliedschaft, einen mündlichen-perönlichen Termin erhielt ich sofort, diesen ich auch umgehend wahrgenommen habe. Meinen Mietvertrag plus Anhang scannte ich ein und schickte ihn auf Verlangen. Beim Termin nun ließ man mich 20 Minuten warten, dann begegnete ich einem sehr lauten Anwalt, der mir in einem Redeschwall klar machte, dass die Kündigungsgründe momentan nicht ausreichen, er mir jedoch eine Rechtschutzversicherung empfiehlt um dann in drei Monaten einen Räumungsprozeß führen zu können. Ich machte ihm klar, dass die Versicherungen immer fragen, wann der Versicherungsfall eingetreten ist, ist dieser bereits ursächlich vor der Wartefrist (und dem ist so) eingetreten, wird eine Übernahme der Kosten abgelehnt. Ich hätte ergo lediglicht weitere Kosten für die Versicherungsprämien. Er riet mir fernerhin einen Untermieter (dies wollte ich eben nicht), der mir vorgestellt wurde für die Mietpartei zu akzeptieren, diesem einzureden, er solle nur 1/3 der Miete an die Mieterin bezahlen (um diese wegen Zahlungsverzugs dran zu kriegen) und ihm in Aussicht stellen, dass er dann, wenn wir sie los haben, die Wohnung ganz bekäme. Ist dies nicht Anstiftung zur Straftat? Ich möchte die Mitgliedschaft widerrufen und ich lasse mich nicht auf solche Vorschläge ein, diese sind kriminell. Geholfen hat mir dieser sehr laute Anwalt dann schließlich auch nicht. Was sagt ihr dazu, ausser - hättest dir halt gleich einen Anwalt genommen - ja das hätte ich getan, hätte ich gewusst, dass es schon wieder nur geldgierige Schlawiner sind. Ich habe auch weder SaTZUNG NOCH mITGLIEDERVERZEICHNIS noch sonst etwas bekommen. Schriftverkehr wird von dem Verein auch nicht geführt, ergo hab ich die A- Karte. Danke fürs Lesen bis hierhin und eine freundliche Antwort - Sarkasmus bitte stecken lassen.
3 Antworten
Kündige ihr einfach auf eigenbedarf mit einer angemessenen frist und tu danach irgendeinen verwandten kurzzeitig auf die wohnung anmelden. Wenn sie trotzdem nicht ausziehst, beantragst eine zwangsräumung. Allerdings ist die zwangsräumung teuer, der vermieter muss in vorkasse gehen und im nachhinein das geld vom mieter bzw ex-mieter fordern. Wenn da nichts zu holen ist, hat man pech. Aber logisch ist es ja auch, klar dass ein gericht nicht auf den kosten sitzen bleibt. Anwalt kannst dir sparen, die raten dir immer nur zur teuersten version. Kuck in zukunft nach einer rechtsschutzversicherung, die braucht man heutzutage allemal. Für diesen fall brauchst keine mehr machen, weil sie die kosten nicht übernehmen. Der mieter ist vor der versicherung eingezogen. Aber für zukünftige mieter
Hallo.
Das einfachste ist, auf Eigenbedarf zu Kündigen.
Da du dich ja wohl mit auskennst gibt ihm eine Frist von 1 Monat per Einschreibebrief mit Rückantwort.
Du braucht aber jemand der da für eine Zeit gemeldet ist.
Wenn er nicht auszieht beantragst du Zwangsräumung ,bei Gericht.
Das das alles Geld kostet ist dir Klar, sollte er nicht Zahlen können, bleibt du auf den Kosten sitzen.'
Du kannst aber auch einen Mahnbescheid bei Gericht beantragen.
Viel Glück und Erfolg
Bley 1914
na ja du hast schon recht. Wenn ich es richtig verstehe willst du das Mietverhältnis mit deinem Mieter kündigen. Wäre es nicht einfacher du kündigst ihm Fristgemäß?
nein denn hier hat er das Rechtsmittel des Widerspruchs, kündige ich edoch fristlos bei zwei geschuldeten Mieten und hilfsweise fristgerecht, gibt es kein Zurück. Somit warte ich noch bis die Schulden auflaufen.