Ich bekomme zu viel gezahlten Vereinsbeitrag nicht zurück erstattet. Was soll ich tun. Verein zahlt nicht zurück obwohl ich fristgerecht gekündigt hatte?
Ich hatte unsere Tochter fristgerecht von ihrem Nachhilfeverein gekündigt. Im darauf folgenden Monat wurde trotzdem ein Betrag in Höhe von 200€ abgebucht. Der Vorsitzende sagte mir das es sich um einen Fehler handelt und das ich das Geld wieder zurück erstattet bekomme. Ich renne dem Vorsitzenden jetzt seit ca. 4 Monaten hinterher und habe bereits mit einem Anwalt gedroht, aber das Geld habe ich bisher nicht erhalten. Der Vorsitzende hat immer eine Ausrede parat. Was soll ich jetzt tun? Ich habe auch keine kündigungsbestätigung erhalten und die Original Kündigung hatte ich persönlich abgegeben.
5 Antworten
Der Streitwert ist für einen Anwalt zu gering.
Leider geht es jetzt nicht mehr - spätestens vor Ablauf der Genehmigungspflicht der Bank, die meist bei 6 Wochen liegt, hätte ich eine Rücklastschrift gemacht - eledigt.
Günter
Ich denke das schon, da die meisten Banken in Ihren AGB die Genehmigungsfrist für Kontoauszüge auf 6 Wochen gesetzt haben.
Sind die 6 Wochen um, gilt der Kontoauszug gegenüber der Bank als genehmigt.
Eine andere Sache ist das Verhältnis zu demjenigen, der ohne eine Gegenleistung zu erbringen, ohne gültiges SEPA-Mandat Geld abgebucht hat.
Du kannst nur eines versuchen. Setze den verein schriftlich mit einer Zahlungsausaufforderung in Verzug (Empfang quittieren lassen oder unter Zeugen), setze einen Zahlungstermin mit Inaussichtstellung der Erwirkung eines gerichtliches Mahnbescheides, wenn bis zum Termin nicht gezahlt wurde.
Das dann aber durchziehen! Nicht nur drohen.
Günter
Bei SEPA beträgt die Frist zur Rückgabe einheitlich 8 Wochen bzw. 13 Monate.
Nicht drohen sondern machen!
Hallo
ich habe mein Geld nach Drohung mit einem Anwalt erhalten. Drohen hat gewirkt
Um Ihre Frage korrekt zu beantworten müsste man die genauen Daten wissen.
Ich gehe jetzt mal fiktiv davon aus, dass Sie fristgereht zum 31.08.2015 gekündigt haben. Der Beitragseinzug hat mit Wertstellung 01.09.2015 stattgefunden. Sie haben zuvor ein SEPA-Lastschrift-Mandat unterschrieben oder Ihre alte Einzusermächtigung wurde in ein SEPA-Lastschriftmandat überführt. Dann können Sie die Lastschrift bis zum 26.10.2015 zurückgehen lassen (8 Wochenfrist im SEPA-Lastschriftverfahren).
Wurde kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, dann haben Sie bis zum 30.09.2016 Zeit, die Lastschrift zu widerrufen.
Nachweis:
Deutsche Bundesbank: "Eine SEPA-Basislastschrift kann innerhalb von acht Wochen nach Belastung an den Einreicher zurückgegeben werden, d. h. eine entsprechende Kontobelastung wird rückgängig gemacht. Ein Lastschrifteinzug ohne Mandat, d. h. eine unautorisierte Lastschrift, kann vom Zahler innerhalb von 13 Monaten nach der Kontobelastung zurückgegeben werden. "
Kannst du die Orginale Kündigung nicht einfach noch einmal schreiben? Das weiß doch niemand, dass du diese Kopie erst später angefertigt hast. Das sieht man ihr auch nicht an. Und wenn du diese Kopie der Kündigung hast, dann geh zur POlizei und erstatte Anzeige. Dadurch müsste der säumige Schuldner doch noch zum Bezahlen zu bewegen sein.
Hallo Günter,
Vielen Dank. Glaubst du das es wirklich zu spät ist? Ich wollte am Montag meine Bank ansprechen.