Ich hab mich zum Spenden breitschlagen lassen..wie komme ich da wieder raus?
Hallo liebe Leute, ich habe mich hier angemeldet, um euch in einer Rechtssache um Rat zu fragen...Das hier wird ein etwas längerer Text...
Es geht um folgendes:
Heute morgen war ich Einkaufen im Supermarkt und am Eingang standen Leute, die Werbung für einen Tierschutzverein gemacht haben.
Und da ich nun mal auch ein Herz für Tiere habe, habe ich mich breitschlagen lassen und mich dazu hinreißen lassen, einen "Förderantrag" zu unterschreiben**. Ich habe auch meine Wohndaten angegeben und unterschrieben. Allerdings habe ich dem Mann am Stand nicht meine Bankdaten herausgegeben. Das mache ich nicht so gerne. Als ich zu Hause war, habe ich es mir nun doch anders überlegt und mich gegen die Spende entschieden. Dummerweise habe ich ja aber den Vertrag unterschrieben...
Hier der Wortlaut des Vertrages:
"[...] Ja, [...] ich möchte die gemeinnützigen Ziele des Vereins unterstützen und werde Fördermitglied oder Pate für ein Jahr. Meine Mitgleidschaft kann drei Monate vor ablauf schriftlich gekündigt werden, sonst verlängert sie sich um ein weiteres Jahr. [...]
SEPA-Lastschriftmandat
Ich ermächtige [...] Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von [...] auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Vertrages verlangen. Es gelten die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen."
Wie gesagt habe ich meine Bankdaten nicht herausgegeben, aber bereits unterschrieben.
Dann habe ich eine Mail an den Verein geschrieben, dass ich Ihnen meine Bankverbindung nicht geben werde und daher nichts zahlen werde. Falls das ein Problem sein sollte, solle man sich bei mir melden (Adresse haben sie ja).
Zählt das quasi als Kündigung des Vertrags? Oder muss ich irgendetwas beachten? Dürfen die mir eine Rechnung schicken über den "Gesamtjahresbetrag"? Oder muss ich gar nichts zahlen? Oder soll ich mal da anrufen und das klären? Ich glaube aber nicht, dass ich da wen über das Wochenende erreiche...
Ich bin dankbar für eure Antworten...
17 Antworten
Du kannst den Vertrag 14 Tage lang widerrufen.
An deiner Stelle würde ich nochmals eine Mail schicken und klarstellen, dass du den vertrag widerrufst.
.....hiemit mache ich von meinem Recht auf Widerruf gebrauch und widerrufe den von mir am 08.04.16 mit Ihrem Verein geschlossenen Vertrag....
Oder so ähnlich ;-)
Natürlich im "Briefkopf" deine Volle Anschrift und die volle Anschrift des Verins.
Das klingt vernünftig. Danke :)
Im Einkaufzentrum, oder einer belebten Straße usw. macht man einfach keine Geschäfte. Ich habe noch keinen seriösen Anbieter erlebt, der es nötig hätte, die Leute anzuquatschen. Die eigentlich nur bummeln gehen.
Nun ist das Kind im Brunnen und du hast noch nicht mal das Kleingedruckte gelesen. Schau mal nach unter Widerspruchsrecht. Zum Glück haben die deine Bankverbindung nicht.
Also schreib innerhalb von 14 Tagen einen Widerspruch und tritt vom Vertrag zurück. Dann passiert auch nichts weiter.
Der Anwendungsbereich des Widerrufsrechtes nach § 312g BGB wird in § 312 (1) BGB festgelegt; danach beziehen sich alle nachfolgenden Vorschriften auf Verbraucherverträge "die eine entgeltliche Leistung des Unternehmers zum Gegenstand haben."
Gem. der Definition "Verbraucher" und "Unternehmer" im Rahmen der entsprechenden EU-Verordnung, fallen auch Vereine darunter, weil sie eine Leistung gegen Entgelt erbringen; damit greift grundsätzlich auch § 312g für "Verträge die außerhalb von Geschäftsräumen" abgeschlossen werden (also z. B. Beitrittserklärung auf dem Sportplatz oder an einem Infostand).
Allerdings gilt das gesetzliche Widerrufsrecht nicht bei Verträgen über regelmäßige Spendenzahlungen (so genannte Fördermitgliedschaften).
Denn hier fehlt es an dem Merkmal der "Entgeltlichkeit".
Daher ist es auch egal, ob die Angelegenheit in Aufnahmeantrag nun Mitgliedschaft, Patenschaft oder sonst wie bezeichnet wird.
Es ist nun anhand der Satzung zu prüfen, ob nicht doch eine Leistung des Fördervereins geboten wird (das kann z. B. ein Rabatt bei einem Händler sein, günstigere Versicherungen, freier Eintritt bei Veranstaltungen etc.).
Wenn keinerlei Gegenleistungen in Anspruch genommen werden können, besteht kein Widerrufsrecht; dann muß ordentlich gekündigt werden.
Es ist dringend geboten diese Fördervereine in das gesetzliche Widerrufsrecht mit einzubeziehen, denn hier werden die Bürger oft von unseriösen "Vereinen" abgezockt.
Aufgrund der Vielzahl der unseriösen Vereine, die auf den Straßen um Mitglieder werben, empfehle ich die Kündigung per Gerichtsvollzieher zustellen zulassen damit die Zustellung und der Inhalt des Umschalgs nicht bestritten werden können; ein Einschreiben gleich welcher Art, würde nicht beweisen, daß auch eine Kündigung im Umschlag war.
Das kostet ca. 10 - 15 €; das Originalkündigungsschreiben sollte an die Gerichtsvollzieherverteilungsstelle des zuständigen Amtsgerichtes geschickt werden (Adresse des Vereins ist maßgeblich) - sicherheitshalber 3 Tage Zustellung berücksichtugen - also nicht auf den letzten Drücker kündigen - am besten gleich.
Hier Link:
https://www.gerichtsvollzieher.nrw.de/
Du erhälst dann eine beglaubigte Kopie der Kündigung und einen Zustellungsnachweis zugeschickt - das ist dann bombensicher.
Hallo,
warum erkundigst Du Dich nicht einfach erst mal per Internet usw. was dies für ein Verein ist? Der hat ja auch einen Namen und dann kannst Du doch noch immer entscheiden, ob Du nicht doch diesen Verein unterstützt.
Du hast ja unterschrieben, da Du Tiere gerne mit einer Spende unterstützen würdest und jetzt willst Du von jetzt auf sofort nicht mehr spenden, obwohl Du Dich noch gar nicht über diesen Verein kundig gemacht hast.
Man muss auf jeden Fall vorsichtig sein, mit solchen "Geschäftchen" auf der Strasse, das ist ganz wichtig!
Wenn sich dann wirklich rausstellt, das dies alles Dir unseriös vorkommt, dann schreib einen Widerspruch gegen diesen "Vertrag" oder "Förderantrag", je nachdem, wie sie es nennen und schicke diesen am Besten per Einschreiben/Rückschein. Dies muss aber innerhalb 14 Tagen geschehen.
Das Du dort ein Fördermitglied bist, heißt, das Du diesen Verein unterstützt und mit Deiner Spende förderst.
Solltest Du, aber erst, wenn Du Dich wirklich kundig gemacht hast, sehen, das dies doch seriös sein sollte - was ich jetzt nicht glaube - , dann kannst Du ja mit Deiner Spende diesen Verein fördern. Sollte der Verein nirgends erwähnt sein, dann gleich die Finger weg davon.
Es wäre aber trotzdem sehr schön , wenn Du z.B. ein Tierheim in Deiner Nähe unterstützen würdest. Schön , ist auch eine Tierpatenschaft. Du bezahlst einen Beitrag für ein bestimmtes Tier, das dann Quasi Dein Patentier ist - natürlich wird der Beitrag für alle Tiere verwendet. Du bekommst dann eine Art "Urkunde" mit Bild von Deinem Tier.
Auch kannst Du durch mit"arbeit" in Deinem Tierheim helfen, mit Gassi gehen,Unterstützung mit Futter, Decken, Körbchen usw.
Lass Dir einfach Zeit und erkundige Dich genau.
Diese Strassen"verträge" sind meist unseriös und diese Menschen "spielen" mit dem Leid der Tiere und dem Mitleid der Menschen, zeigen "schlimme" Fotos usw.
Finde es trotzdem sehr schön, das Du Dir Gedanken um das Leid der Tiere machst und auch allgemein über Tierschutztiere und darum wäre es sehr schade, wenn ein seriöser Verein auf Deine Hilfe verzichten müsste, jetzt egal in welcher Form Deine Hilfe wäre.
Liebe Grüsse und einen schönen Sonntag!
Hey,
ich arbeite selber für eine solche Organisation und ich kann dir nur sagen, wenn du keine bankverbindung angegeben hast, dann kann dir auch eigentlich nichts passieren. Und das ist natürlich blöd, wenn es eine unseriöse organisation ist, dann würde ich sowas auch auf der Straße nicht machen. Dann lieber Nein sagen und von zu hause aus noch mal nachschauen. Wenn es allerdings etwas bekanntes ist, ist dem auf der Straße unterschreiben nicht entgegenzustellen! :)