Übernatürlich hohe Strafe wegen Parken auf einem Behindertenparkplatz!
Guten Tag, ich habe eine Strafe bekommen weil ich auf einem Schwerbehindertenparkplatz geparkt habe, obwohl ich nicht dafür berechtigt war. Ich war aber gezwungen es zu tun aus folgendem Grund: Ich bin ein Diabetiker und wenn ich zum Klo muss dann muss ich sofort sonst geht's in die Hose. Nun war ich unterwegs und ich musste plötzlich dringend. Ich hatte keine andere Wahl habe schnell angehalten und bin ausgestiegen. Meine Familie war dabei. Ich habe sie extra im Auto gelassen damit sie bescheid sagen falls ein Polizist kommt. Ich war keine drei Minuten weg als meine Familie mich anrief und mir sagte ein Polizist würde sich mein Kennzeichen aufschreiben. Ich bin daraufhin schnell zurück gerannt und habe dem Polizisten die Lage erklärt, der aber nahm keine Rücksicht. Heute bekam ich ein Brief in dem folgendes Stand:
,,... wird gegen Sie gemäß §17 ...eine Geldbuße festgesetzt von : 70€ "
,, Außerdem haben Sie die Kosten des Verfahrens gemäß §§105 zu tragen: 25€ "
dazu kommt : ,, Auslagen : 3,50€ "
Nun muss ich eine Gebühr von 98,50€ zahlen. Nach meiner Recherche sollten das nur 35€ sein.
Was sagt ihr dazu? Kann mir jemand erklären wie diese 98€ entstehen können? Und gibt es keine Rücksicht auf meine Lage?
PS.: Ich habe vor diesem Brief einen Rechtfertigungsschreiben bekommen in dem ich meine Lage auch erklärt habe und trotzdem sind die Kosten übernatürlich höher als normal.
Bitte helft mir ich weiß nicht was das sein soll.
Danke im Voraus
10 Antworten
das kann passieren, wenn man einspruch einlegt.
du kannst natürlich jetzt zu einem anwalt gehen und dich beraten lassen, was du machen kannst. ob evtl. ein attest vom arzt sinnvoll ist.
allerdings hatten meine grosseltern zucker und mein vater hat zucker sowie verschiedene bekannte und sie müssen deshalb nicht mehr aufs klo als andere.
im übrigen kenne ich es, wenn man einen behindertenparkplatz braucht, weil man verwandte hat, die behindert sind und ich es sehr blöd finde, wenn andere den parkplatz belegen.
Die Verwaltungsgebühren sind vollkommen normal, die 70 Euro auch.
Ob du dringend auf Toilette musstest oder nicht ist vollkommen unerheblich, parken oder auch nur halten auf einem Behindertenparkplatz ist NUR mit Berechtigung (Also Behindertenausweis mit Merkzeichen) erlaubt.
Wirst also zahlen müssen.
Dann nimm künftig jemand mit, der ggf. einen erlaubten Parkplatz sucht während du zur Toilette gehst.
Ich finde es richtig, dass da keine Ausnahme gemacht wird. Sonst kann jeder damit kommen, er müsse dringend zur Toilette.
Ich habe eine Schwerbehinderte Tante, die kaum 5 Meter weit laufen kann und für sie ist es jedes mal eine Zumutung wenn die Behindertenparkplätze munter von allen anderen genutzt werden, meist mit der "nur für 5 Minuten" Ausrede.
Die 70€ sind schnell Erklärt, du hast zugegeben das du absichtlich den Behindertenparkplatz unberechtigt genutzt hast damit kann das Bußgeld erhöht werden. Du hättest zwar versuchen können das mit der Ordnungsbehörde zu klären nur sollte man das so machen das es nicht zu einem Verwaltungsakt daraus wird. Ein Anruf wäre das Sinnvoll gewesen und ich hätte an deiner Stelle gezahlt wenn klar ist das die Verwaltungsbehörde nicht kulant ist. Ich habe eine Parkausweis den mich berechtigt auf eine Behindertenparkplatz zu stehen aber wenn ich z.B den Parkausweis vergesse aus zu legen muss ich streng genommen die 35€ zahlen und würde es auch tun wenn ein Anruft bei der Behörde mir zeigen würde das auf die Zahlung bestanden wird. Im übrigen kann ich gut verstehen das deine Einlassungen als Schutzbehauptung gewertet wird. Es sind hier doch einige "Zufälle" zusammen gekommen es war genau als du ihn benötigst ein Behindertenparkplatz genau an der geeigneten Stelle frei und es gab auch keine andere Möglichkeit mit dem Fahrzeug woanders vielleicht auch nicht ganz gesetzeskonform ab zu stellen. Behindertenparkplatz sind keine Nothaltebuchten.
Am besten du zahlst die Strafe, kannst aber auch Einspruch erheben, aber ich denke es wird nur noch teurer.