Wie kann der Pflichtteil eingefordert werden, in Italien ?
Mein Vater hat sich als ich 9 Jahre alt war nach Italien abgesetzt und dann 2 weitere Kinder gezeugt . Nach seinem Tode 2012 , hat es bloss geheissen es sei kein Geld da, also kein Erbe zu teilen.Nun gibt es aber eine Liegenschaft, die schon zu Lebzeiten auf den Namen eines der andern Kinder im Kataster eingetragen wurde, also u.U. eine Schenkung zu Lebzeiten . Abgesehen davon , dass keine Unterhalt bezahlt wurde, ist also sogar noch der Pflichtteil der gesetzlich garantiert ist in Gefahr. Die Commune in Italien, wo ich auch im Familienbuch eingetragen bin,hat mich nicht teilhaben lassen bei einer Eröffnung der Erbfolge oder ähnliches. Insofern sehe ich da schon parteische Mitwirkung gegen mich. Welche rechtlichen Mitttel habe ich gegen die Behörde und kann ich dies ohne Anwalt, da diese Kosten sehr schwierig von mir aufzubringen sind. Restitutionsklage ?
Auseinandersetzungsklage ? Bei welchen Instanzen , Gericht? Was müssen die andern offenlegen , resp. wie kann das ganze plausibel nachgerechnet werden??
2 Antworten
Auf der Web-Seite der Verbraucherzentrale Südtirol http://www.consumer.bz.it/25v74d83555.html gibt es einen Wegweiser für das italienische Erbrecht (in deutscher Sprache) zum Herunterladen. Erfolgschancen sehe ich allerdings leider nur bei Einschaltung eines Rechtsanwaltes. Wenn man bei Google "Erbrecht Südtirol" eingibt, erscheinen auch mehrere deutschsprachige, auf das italienische Erbrecht spezialisierte Anwälte.
wie sieht das erbrecht in italien aus? nach welchem erbrecht wird vererbt? gibt es in italien überhaupt sowas wie einen pflichtteilanspruch?
fragen über fragen...
annokrat