Güteverhandlung öffentlich? (Erbrecht)
Hallo :-) Ich hab morgen eine Güteverhandlung vor Gericht. Ich verklage Familienangehörigen, weil dieser nicht einsieht, das ich pflichtteilsberechtigt bin und Anspruch auf mehrere tausend Euro habe. Der Streit geht nun fast ein Jahr. Aussergerichtliche Einigungen haben stattgefunden, sind aber nicht zum Tragen gekommen. Gegenseite akzeptiert nichts!! Lässt es drauf ankommen vor Gericht gezerrt zu werden. Warum ich erbberechtigt bin? Kurze Schilderung: Oma ist gestorben....Erben sind mein Vater und meine Tante....mein Vater ist schon tot....also erbe ich und meine Tante....ich allerdings bin nur Pflichtteilsberechtigt als Abkömmling meiner Oma.....Tante siehts nicht ein und will nicht zahlen....sie hat ewig keine Auskunft erteilt....der ganze Kram zieht sich fast ein Jahr in die Länge.....Jetzt will sie die anfallenden Kosten (Anwälte, Gericht...) halbieren! Kommt sie damit durch??
3 Antworten
Bevor Sie zu Gericht ziehen, sollten sie sich einen guten Anwalt suchen. Was Sie schreiben wiederspricht sich zum Teil.
ich allerdings bin nur Pflichtteilsberechtigt als Abkömmling meiner Oma
Den Anspruch auf den Pflichtteil haben sie, wenn Sie per Testament enterbt wurden. Ansosten werden sie neben der Tante gleichberechtiger Erbe.
Kommt sie damit durch?
Sie müssen sich überlegen worauf sie klagen. Das hängt davon ab, ob sie Miterbe oder nur pflichtteilsberechtig sind. Beides ist völlig unterschiedlich.
Das kann sie ja gar nicht entscheiden, das wird letzten Endes vom gericht festgelegt, wer die Kosten trägt und das ist auch abhängig vom Ausgang der Verhandlung.
Aber das ist doch klar, daß du erbberechtigt bist, wenn dein Vater nicht mehr lebt. Ich glaube, sie damit bei Gericht nicht durch. Ich kenne einen Fall in unserer Familie: der Schwiegervater meiner Tante verstorben. Mein Onkel war auch verstorben, sie haben einen Sohn und so hat dieser Sohn geerbt. Ich weiß nicht, wo deine Tante das Problem sieht. Ob so eine Güteverhandlung öffentlich ist, weiß ich nicht.