Kann ich etwas widerrufen, was ich bei einem Notar unterschrieben habe?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Nur wenn eine Täuschung vorliegt.

Eine notarielle Beurkundung dient ja extra der Sicherheit für beide Seiten und wenn nicht ausdrücklich ein Rücktrittsrecht in der Urkunde enthalten ist, dann gilt die Unterschrift.

Deshalb liest der Notar ja die Urkunde extra vor, fragt, ob alles verstanden wurde und lässt dann unterschrieben.

marita3 
Beitragsersteller
 22.02.2016, 11:39

Vielen Dank! Mein Freund hätte sich wohl VORHER besser informieren und beraten lassen sollen....

das wird schwirig denke eher nicht aber versuchs einfach

alphonso  21.02.2016, 22:32

Bei den wenigsten Verträgen gibt es ein Widerrufsrecht.

marita3 
Beitragsersteller
 22.02.2016, 11:30
@alphonso

Vielen Dank, ich weiss gerade auch nicht, womit ich das verwechselt habe...

marita3 
Beitragsersteller
 21.02.2016, 22:26

Danke für Deine schnelle Antwort.... Es geht dabei nicht um mich. Ein Freund hat bei einem Notar, etwas unterschrieben und ist sich nun nicht mehr sicher. Ich bin der Meinung, dass man bei den meisten Verträgen ein Widerrufsrecht hat; doch welche Möglichkeiten gibt es HIER???

Nein das geht nicht, es sei denn es liegen/lagen Gründe vor, die den Notarvertrag nichtig machen...