kann das Finanzamt die Einforderung des Pflichtteils verlangen

5 Antworten

Frage 1: Ihre Mutter ist an das gemeinschaftliche Testament gebunden; sie kannn Ihre Erbeinsetzung nur widerrufen bzw. ändern, wenn ihr dieses Recht im Testament vorbehalten worden ist.

Frage 2: Das FA kann Sie nicht zwingen, den Pflichtteil zu beanspruchen. Zu Lebzeiten Ihrer Mutter schon gar nicht, weil der Anspruch erst mit dem Tod der Mutter entsteht. Und nach dem Entstehen des Anspruchs sind Sie frei, ob Sie ihn geltend machen oder nicht.

Frage 3. Sie können durch notariell zu beurkundende Verzichtsvertrag mit Ihrer Mutter auf Ihr testamentarisches Erbrecht verzichten (§ 2352 BGB). ebenso wie nach § 2346 auf das gesetzliche Erbrecht.unhter Einschluss des Pflichtteilsrechts
Sofern das gemeinsch. Testamenet Ihrer Eltern vorsieht, dass beim Wegfall eines der Schlusserben (also Sie und Ihre Schwester) die Abkömmlinge des Weggefallenen Ersatzerben werden sollen, würde Ihr Verzicht praktisch automatisch dazu führen, dass Ihr Sohn an Ihre Stelle als künftiger Erbe tritt. Wenn das Testamenet eine solche Bestimmung nicht enthält, könnte zwar aufgrund des § 2069 BGB die Wirkung eintreten, dass "im Zweifel" (wenn also nichts im Testamenet dagegen spricht) Ihr Sohn Ersatz- erbe wird. Die Frage sollten Sioe aber mit dem Notar besprechen, der das Testamenet beurkundet hat.

          Frage 4: Als gesetzlicher Vertreter Ihres Sohne können Sie dessen Erbteil 
                        verwalten; das FA kann auf das Vermögen Ihres Sohnes keinen Zugriff 
                       nehmen, auch wenn Sie es verwalten.

Ein Berliner Testament kann nur mit Zustimmung beider Erblasser verändert werden. Da Dein Vater tot ist, geht das nun nicht mehr.

Ich weiß, dass es zumutbar ist, einen Kredit aufzunehmen, um Steuerschulden zu bezahlen. Allerdings glaube ich nicht, dass Du jetzt schon den Pflichtteil einfordern mußt, da Dir beim Tod Deiner Mutter dann auch nur noch der Pflichtteil zustehen würde - und das kann ja nicht im Sinne des Finanzamtes sein, dass Du im Endeffekt weniger Geld zur Verfügung hast, um Deine Schulden zu tilgen.

Da bislang der Erbfall nicht eingetreten ist, können die Eltern gemeinschatlich eine Änderung der Erbregelung verfügen, die Sie vom Erbe ausschließt und statt dessen unmittelbar Ihre Abkömmlinge begünstigt. Ihr gesetzlicher Anspruch den das Finanzamt bei eintritt des Erbfalles pfänden könnte, wäre damit obsolete. Sofern Sie in notarieller Form auch bereits jetzt auf Ihr Pflichtteil verzichten, nehmen Sie dem Finanzamt jegliche Mögklichkeit den Pflichtteilsanspruch zu pfänden.

fernweh70 
Beitragsersteller
 25.10.2012, 11:51

Danke für die Antworten, wenn ich auf den Pflichtteil verzichte, könnte meine Mutter mich auch als Verwalter für das Erbe meines Sohnes bestimmen/einsetzen?

ErsterSchnee  25.10.2012, 11:57
@fernweh70

Soweit ich weiß, entscheidet dann das Familien(?)gericht, wer Vormund und Verwalter für das Vermögen des Kindes wird. Und mit etwas Pech bist das gerade nicht Du.

Im übrigen wäre ich immer vorsichtig, wenn Minderjährige Immobilien erben sollen. Da kann ganz schön viel in die Hose gehen! (Ich habe mich mal mit einem Notar darüber unterhalten, der mir die unglaublichsten Geschichten erzählt hat...)

fernweh70 
Beitragsersteller
 25.10.2012, 12:22
@ErsterSchnee

Ja gut, aber immer noch besser, es besteht die Möglichkeit, das es klappt, als das es ohne erben des Sohnes denn zu 100% weg wäre!

ErsterSchnee  25.10.2012, 12:28
@fernweh70

Warum willst Du Deine Schulden denn nicht bezahlen? Du hast sie doch auch gemacht - und letzten Endes ist das Geld der Allgemeinheit.

fernweh70 
Beitragsersteller
 25.10.2012, 14:15
@ErsterSchnee

das ist ein langer rechtsstreit und ist so einfach nicht mit schwarz oder weiß zu betiteln.

ErsterSchnee  25.10.2012, 11:38

Der Vater ist doch schon seit vier Jahren tot!

schelm1  25.10.2012, 15:19
@ErsterSchnee

Damit würde die Ändeeung des Testamentes sich ausschließen! - Hatte ich überlesen! Der freiwillige Verzicht bleibe als Einziges. Die eigene Kinder gehen damit leer aus!

Puh, deine Fragen sind so spezifisch, da wirst du ohne Anwalt nicht weiterkommen.

Damit die Kosten aber nicht zu hoch werden: Erbitte beim Anwalt (Fachanwalt für Erbrecht) einen BERATUNGSTERMIN.

Solltest du keinen kennen (RA meine ich): Anwaltsverein anrufen und nach einem Fachanwalt für Erbrecht fragen.

Viel Erfolg!

Du kannst jederzeit auf dein Erbe verzichten und eine notarielle Erbschaftsverzichtserklärung ausfertigen lassen. Das Finanzamt kann dich zu einer Erbschaftsannahme nicht zwingen. Alle anderen Fragen würde ich mit dem Notar besprechen denn der kennt sich im Erbrecht bestens aus und die Auskünfte sind 100%ig.