Wie ist die Zugangsberechtigung der Erben zur Mietwohnung eines Verstorbenen geregelt?
Mein Vater ist vor einigen Tagen verstorben. Er lebte, getrennt von seiner Ehefrau (er war in 2. Ehe verheiratet, es handelt sich nicht um meine Mutter), in einer eigenen Mietwohnung. Nun nahm diese Ehefrau bzw. ihre Tochter (nicht Tochter meines Vaters) sämtliche Wohnungsschlüssel an sich und gewährt mir als Miterbin derzeit keinen Zugang zur Wohnung. Genauer gesagt fuhr sie entspannt in Urlaub und bot an, dass ich als Miterbin nach ihrem Urlaub in Begleitung ihres Schwiegersohnes die Wohnung betreten dürfe. Unter Zeugen hat sie vorab ausgesagt, dass sie keinerlei Interesse an den Gegenständen in der Wohnung hätte, aber einige "intime" Sachen entfernen möchte.
Nun besteht der dringende Verdacht, dass sich die Ehefrau direkt nach ihrem Urlaub Zutritt zur Wohnung verschaffen wird und möglicherweise persönliche Dinge des Verstorbenen (z. B. alte Fotoalben der Familie etc.) vernichtet.
Besteht irgendeine Handhabe für mich, mir bereits jetzt Zugang zur Wohnung zu verschaffen? Durch Zufall habe ich den Schlüsseldienst gefunden, der damals die Schließanlage in besagtem Mietshaus installiert hat. Dieser könnte mir für kleines Geld einen Schlüssel nachfräsen, möchte dafür aber die Einwilligung des Vermieters. Der Vermieter erteilt diese Einwilligung nicht, weil für ihn nicht geklärt ist, ob ich als Tochter erbberechtigt bin. Ich selbst kann keinen Erbschein beantragen, weil mir das Original der Sterbeurkunde nicht vorliegt. Ebenso weiß ich nicht, ob die Ehefrau bereits einen Erbschein beantragt hat. Alle Unterlagen meines Vaters hat die Ehefrau noch am Abend seines Auffindens an sich genommen und mir bisher keine Einsicht gewährt. Ein Testament scheint nicht vorzuliegen.
Es wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte. Ich bin gerade wirklich verzweifelt und habe Angst, dass diese Frau aus purer Bosheit wichtige Andenken zerstören könnte.
8 Antworten
Es war nicht die eheliche Wohnung. Die Ehefrau hat somit nicht mehr Zutrittsrecht, wie Du. Du solltest zum Nachlassgericht gehen und mitteilen, dass Gefahr im Verzug ist. Vielleicht beauftragen die einen Gerichtsvollzieher, der die Wohnung versiegelt.
Bei diesem Vorgang solltest Du Dir aber noch einmal gemeinsam unter Aufsicht des GV in die Wohnung gehen (Notfalls Schlüsseldienst und Schloß austauschen lassen), um nach dem Rechten zu sehen. Gammeln z. b. irgendwelche Lebensmittel vor sich hin, gibt es Haustiere, die versorgt werden müssen und sind evt. andere Sachen, z. B. Geräte oder Anschlüsse abzustellen, damit kein Schaden entstehen kann.
Danke, ich werde morgen direkt versuchen, das Nachlassgericht zu erreichen. Hoffentlich kann ich dort telefonisch etwas ausrichten, die Wohnung meines Vaters befindet sich dummerweise 320 Kilometer von mir entfernt.
Wer hat denn den Mietvertrag unterschieben? Falls das nur dein Vater gewesen sein sollte ist das nun deine Wohnung. Falls auch die Ehefrau unterschrieben hat brauchst du natürlich die Zustimmung.
in dem Fall würde ich mal auf´s Amtsgericht gehen und dort einen Erbschein ausstellen lassen. http://www.erbrecht-mangold.de/rechtsanwalt-erbrecht-koeln/erbschein/
Die Person die mit dem verstorbenen Mieter gemeinsam in der Wohnung gelebt hat, hat vor den Erben das Recht dort weiter zu lebe/wohnen.
Als Ehefrau ja ohne hin.
Er lebte, getrennt von seiner Ehefrau (er war in 2. Ehe verheiratet, es handelt sich nicht um meine Mutter)
Zusammen oder getrennt leben spielt für die Erbfolge an sich keine Rolle. Erbrechtlich entscheidend ist, ob die Scheidung beantragt und die Voraussetzungen für die Scheidung vorliegen. Falls nein, ist die Ehefrau gesetzliche Erbin.
Ich selbst kann keinen Erbschein beantragen, weil mir das Original der Sterbeurkunde nicht vorliegt.
Das ist überhaupt kein Problem, man kann sich beim Standesamt des Verstrobenen eine neue holen.
Die Erteilung eines Teilerbscheins dauert aber zeit, da wird die Ehefrau vorher schon aus den Urlaub zurück sein.
Besteht irgendeine Handhabe für mich, mir bereits jetzt Zugang zur Wohnung zu verschaffen?
Jop, von einen anderen Schlüsseldienst das Schloss öffnen lassen. In diesen Fall müssen sie aber ggf das alte Schloss auch bezahlen. Und wenn die Ehefrau Miterbin ist, ist es nicht unbedingt hilfreich wenn es gleich am Anfang Zoff in der Erbengemeinschaft gibt.