Wie lange dauert es bis ich ein Haus kaufen kann, wenn folgender Fall vorliegt?
Hallo:)
Die Frau meines Nachbarn ist verstorben und steht noch im Grundbuch. Die Tochter der verstorbenen Frau meines Nachbarn aus erster Ehe fechtet darauf hin das Testament an, was sagt das mein Nachbar alles bekommt. Mittlerweile wurde vom Anwalt bestätigt das das Testament rechtskräftig ist. Jetzt kommt das Nachlassgericht. Mein Nachbar will nach seinem Grundbucheintrag das Haus Taxen und die Tochter aus erster Ehe die 25% auszahlen. Dann will er das Haus an mich verkaufen.
1.) Wie lange dauert es nun am Tag des Nachlassgerichts bis das Nachlassgericht den Erbschein an meinen Nachbarn ausgestellt hat?
2.) Wie lange dauert dann mit dem Erbschein die Grundbuchberichtigung bis mein Nachbar dann drin steht?
3.) Wie lange dauert es dann bis das Haus an mich verkauft werden kann weil es wird ja noch getaxt?
4.) Muss ich noch was beachten und habt ihr hilfreiche Tipps?
Bitte um ausführliche Antworten, danke...
3 Antworten
Das Grundbuch muss nicht geändert werden.
Das Gesetz regelt hier ja bereits alles.
Der Nachbar besitzt bereits 75 % vom Haus.
Der Rest gehört den weiteren Erben.
So das Gesetz, wenn ich richtig liege.
Da es aber wohl ein gültiges Testamen gibt, welches besagt, dass der Mann alles bekommt, besitzt er bereits 100 % vom Haus und kann dieses auch sofort verkaufen.
Die Tochter bekommt ja nur, wenn ich das alles richtig verstanden habe, den Pflichtteil. Der ist in Geld zu bezahlen. Vom Haus gehört ihr NULL.
Genau so ist es.
Das Berliner Testament übergibt sämtlichen Besitz an den noch lebenden Ehegatten. Die Erben können ihren Pflichtteil fordern, was aber nicht in Anteilen an Immobilien bemessen wird, sondern in Geldwerten.
Das Grundbuch muss aber sehr wohl geändert werden.
Nun die Berechnung des Pflichtteil hängt nicht mit deinem Verkauf zusammen. Hier hängt es eher am Nachbar, wann und zu welchem Preis er dir verkaufen möchte.
Wenn das Urteil rechtskräftig ist, muss er auf die Grundbuchberichtigung nicht zwingend warten. Er kann mit dem Nachweis der Erbfolge beurkunden. Entweder mit Erbschein oder mit Urteil, hier berät aber der Notar.
Gutachten bei uns bis zu 6 Monaten. Grundbuchberichtigung von 14 Tagen bis 12 Monaten.
taxen- ist bei mir Gutachten. (Wertermittlung) Kommt auf die Auslastung an. Ich habe schon 6 Monate auf die Besichtigung und nochmals 3 Monate auf das Gutachten gewartet.
Da hier sowieso schon ein Rechtsstreit anhängig ist, wird er sinnvollerweise ein gerichtlich anerkannter Gutachter beauftragen. Dies macht er damit er die 25% realistisch ermitteln kann. Für die Begutachtung ist es sinnvoll, wenn der Gutachter das Haus in noch unverändertem Zustand besichtigen kann.
Für die Angelegenheiten, die das Grricht betreffen, kannst du von 6-8 Wochen ausgehen.
Wie schnell die Bewertung der Immobilie machbar ist, weiß ich nicht. Unser Haus blieb im Familienbesitz.
Der Nachbar will dann aber noch das Haus Taxen lassen. Wie lange wartet man dann auf den Taxator bzw. hat der Notar damit was zu tun?