Heizungsablesung..? Zugang zur Wohnung?

9 Antworten

Er darf sich natürlich nicht Zugang zur Wohnung verschaffen. Entweder du gibst deinen Schlüssel einem Nachbarn, der den Ableser dann hereinlässt oder du bekommst einen neuen Termin, der allerdings dann kostenpflichtig ist.

BlackRose1990 
Beitragsersteller
 16.12.2013, 14:04

Danke für die Antwort :-) Da ich kaum Kontakt zu den Nachbarn habe und meine Family weiter weg wohnt, gibt es keinen dem ich den Schlüssel hinterlassen kann.

Ich warte auf das Schreiben von dem Ableser :)

Na, eigendlich bekommst Du doch schriftlich einen Termin für die Ablesung. Sollte man da keine Zeit haben, ruft man an (Tel.Nr. steht immer auf dem Schreiben) Und vereinbart einen neuen Termin. Solltest Du Dich da nicht melden und der Heizungsmensch steht vor verschlossener Tür, könnte es sein, das Du dafür eine Rechnung bekommst. Einfach zugang zu Deiner Wohnung darf er sich natürlich nicht verschaffen.

BlackRose1990 
Beitragsersteller
 16.12.2013, 14:11

Danke für deine Antwort. Weißt du ungefähr was sowas kosten würde?

Hi,

reden, reden, reden. Der zweite Termin kostet nichts extra. Wenn dann allerdings auch niemand da ist, wird geschätzt, was mit gewissen Sicherungen verbunden ist, da ja niemand, weil er nicht abgelesen werden kann/will, bevorzugt werden darf. Alternativ kann ein ein dritter Termin vereinbart werden, wobei dann die zusätzlichen Aufwändungen in Rechnung gestellt werden, was sich in der Regel gegenüber der Schätzung auszahlt. (Der Ableser sieht von den in Rechnung gestellten Kosten übrigens keinen Cent. Der wird stumpf nach Stückzahl bezahlt.)

Eingebrochen wird nicht.

Ein Ableser

Hallo, nein...der darf sich natürlich keinen Zugang verschaffen,das wäre Einbruch.Aber Du könntest einer Person Deines Vertrauens einen Schlüssel geben.....oder Deine Werte werden geschätzt. MfG

BlackRose1990 
Beitragsersteller
 16.12.2013, 14:05

Danke für die Antwort :)

Leider sind die Personen meines Vertrauens weiter weg oder müssen wie ich, selbst arbeiten. Ich warte auf das Schreiben des Ablesers, danke nochmals :)

Hi,

normalerweise werden solche Termine rechtzeitig angekündigt,wenn der Wohnungsbesitzer,aber diesen nicht wahrnehmen kann,muss über die Hausverwaltung/Vermieter/Ablesefirma,ein Alternativ Termin vereinbart werden,1.hast Du das Recht,bei der Ablesung anwesend zu sein,2.hat wärend Deiner Abwesentheit,keiner das Recht,Deine Wohnung (ohne Deine Erlaubniss)..zu betreten.(es sei denn es wäre Gefahr im Verzug...Wasser/Feuerschaden)..

mfg.klausy

BlackRose1990 
Beitragsersteller
 16.12.2013, 14:12

Danke für die Antwort :)