Kündigung vor Arbeitsbeginn Amadeus Fire
Ich habe einen Arbeitsvertrag bei Amadeus Fire unterschrieben. Nun habe ich allerdings doch ein besseres Angebot einer anderen Firma erhalten und würde die Arbeit bei Amadeus am liebsten gar nicht antreten. Bei Kündigung vor Arbeitsbeginn soll man sich an den Tarifvertrag , der mit ver.di geschlossen wurde, halten. Daraus werde ich aber überhaupt nicht schlau. Ich finde diese Klausel nirgends im Internet, steht auch nicht im Anstellungsvertrag. Hat einer von euch da eine Ahnung?
3 Antworten
Ich würde mich an deiner Stelle an einen Anwalt wenden, da dieses Themengebiet relativ komplex ist. Falls du nicht die finanziellen Mittel dafür hast, kannst du dich auch an eine kostenlose Rechtsberatung wenden.
Ich persönlich vermute, dass es nicht so leicht sein wird diesen Vertrag einfach zu beenden. Wünsche dir aber viel Erfolg.
MfG
Danke, ich denke im schlimmsten Fall wird es ein Bruttomonatslohn sein. Bei anderen Leiharbeitnehmerfirmen z.B. DIS AG (weiss ich aus Erfahrung) kommt der Arbeitsvertrag gar nicht zustande, wenn man am ersten Tag nicht erscheint. Das ist absichtlich so komplex gestaltet dieses Mal. Ich werde wohl doch meinen Anwalt bemühen müssen.
Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag drin. Mit welcher Frist kannst Du kündigen. Ist Probezeit vereinbart, da gilt kürzere Kündigungsfrist, sogar zum nächsten Tag konnte ich bei mir schon raus. Normal muss das im Anstellungsvertrag stehen. Ansonsten würde ich dort anonym anrufen und fragen. Oder den Betriebsrat verlangen ob es hier eine Ausstiegsklausel gibt. Ist Amadeus Fire eine Zeitarbeitsfirma, denn die haben ihre eigenen Tarifvertäge. Steht im Angestelltenvertrag: es wird Bezug genommen auf den Tarifvertrag oder so ähnlich? Oder näheres regelt der Tarifvertrag? Der muss genau bezeichnet sein, um welchen Vertrag es sich hier handelt.
Danke, das mit dem Betriebsrat ist eine super Idee. Ich habe gerade gelesen, dass der iGZ-DGB-Tarifvertrag gilt, wonach laut § 2.1. das Beschäftigungsverhältnis nicht zustande kommt, wenn man am ersten Arbeitstag nicht antriff, ohne entsprechende Entschuldigung. Das wäre ja jetzt zu einfach :-)
Frag nach bei ver.di. Die sollten ja wohl wissen, welche Kündigungsklauseln in ihren Tarifverträgen stehen.