Erhöht sich die SF-Klasse auch bei 0 km gefahrenem Kilometer?
Hallo,
ich hatte ein defektes Fahrzeug, welches weit über ein Jahr in der Werkstatt war.
Ich teilte meiner Versicherung mit, dass das Fahrzeug vermutlich einen wirtschaftlichen Totalschaden (Motorschaden) hat und dass es vermutlich keinen km mehr fahren wird und zudem auf einem Privatparkplatz (Werkstatt) steht.
Ich bat darum, dass meine jährliche Fahrleistung zukünftig auf 0 km bzw. auf das Minimum geändert werden soll, bis das Fahrzeug dann offiziell abgemeldet ist.
Ich teilte auch mit, dass keine Fahrt mehr mit dem Fahrzeug möglich sei; dass ich aber noch etwas Zeit benötige, um die hochwertige und umfangreiche Hifi-Anlage auszubauen.
Insgesamt zog sich die Abmeldung hin auf etwa 1,5 Jahre aufgrund von:
- mehrere Umzüge (u.a. wegen Eigenbedarf meiner Vermieterin...)
- Corona-Krise
- Terminkollisionen
- Fehlersuche und Gutachtenerstellung (da von einer anderen Werkstatt ein für das Steuergerät falscher Zweitmotor eingebaut wurde, wodurch der Motorschaden entstand)
- Anzeige wegen Betrugs und Sicherung der Beweise
- Sonstige familiäre Probleme
Letztlich wurde das Fahrzeug nach knapp einem Jahr durch den Autoverwerter von meiner neuen Werkstatt abgeholt.
Daraus wurden dann 1,5 Jahre, weil der zuverlässige KFZ-Meister der Werkstatt das Fahrzeug nicht (wie vereinbart) abgemeldet hatte, obwohl es bereits zu einem Würfel gepresst wurde.
(Ups - das hatte er wohl vergessen - kostet ja nur ein halbes Jahr Versicherungsbeitrag und Steuern....)
Nun bekomme ich die Mitteilung meiner Versicherung, dass das Fahrzeug abgemeldet wurde und als jährliche Fahrleistung 11000 km pro Jahr berechnet wurde.
Da ich die Mitteilung über mein defektes Fahrzeug einst per Fax (also mit Nachweis) an meine Versicherung verschickt hatte, würde ich gerne meiner Versicherung bei den 11000 km widersprechen.
11000 km ist nicht einmal die kleinstmögliche jährliche Fahrleistung, die es in der Staffelung der Versicherung gibt.
Und ich bin ja wirklich 0 km gefahren und das Fahrzeug stand nicht einen Tag auf einer öffentlich zugänglichen Straße.
Nun zu meiner Frage:
Ich habe schon desöfteren böse Überraschungen erlebt und möchte ein Anliegen vor meiner Reklamation abklären.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass mir für die versicherte (und bezahlte) unfallfreie Zeit, in der das Fahrzeug nicht fahrbereit war das / die schadenfreien Jahre zustehen und angerechnet werden?
Meine Sorge ist, dass ich die 11000 km reklamiere und beispielsweise auf 0 km Fahrleistung reduziert würde und es da irgendeine Regelung geben könnte, dass meine SF-Klasse sich für jene Zeit nicht ändert?
Da es wahrscheinlich nur wenige Euro Rückzahlung geben würde, würde ich dann eine bessere SF-Klasse vorziehen und die Fahrleistung dann unter Umständen doch nicht reklamieren.
Weiß das jemand?
Vielen Dank im Voraus!
6 Antworten
Gehe ich richtig in der Annahme, dass mir für die versicherte (und bezahlte) unfallfreie Zeit, in der das Fahrzeug nicht fahrbereit war das / die schadenfreien Jahre zustehen und angerechnet werden?
Ein eindeutiges Ja!
Da ich die Mitteilung über mein defektes Fahrzeug einst per Fax (also mit Nachweis) an meine Versicherung verschickt hatte, würde ich gerne meiner Versicherung bei den 11000 km widersprechen.
Hake nach, warum der Vertrag kurze Zeit nach deinem Fax nicht umgestellt wurde.
Warum hast Du denn Deine Vereinbarungen mit der Zulassungsstelle und Deiner Versicherung, den Verkauf betreffend, nicht eingehalten?
Und kleinste Fahrleistung ist bei meiner bis 3.000 km/Jahr und kann bis 31.12. gebucht werden, mit Erstattung der Überzahlung natürlich. Auch Faxe lesen die.
Wieso geht Dein Makler nicht ans Telefon?
Und die bessere SF-Klasse gibt es immer am 01.01., wenn es nicht geknallt hat.
Auf 0 km werden die das nicht runterkorrigieren. Wahrscheinlich werden sie bei der Prämie, die du gezahlt hast gar nichts ändern. Aber ja, für die bezahlte Zeit wirst du in der SF runtergestuft.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass mir für die versicherte (und bezahlte) unfallfreie Zeit, in der das Fahrzeug nicht fahrbereit war das / die schadenfreien Jahre zustehen und angerechnet werden?
Bei schadenfreiem Verlauf und Versich.zeit während des ganzen Jahres hast du jeweils zum 1.1. des Jahres Anspruch auf Besserstufung - du hattest aber sogar ein Totalschaden dem Versicherer gemeldet: "Ich teilte meiner Versicherung mit, dass das Fahrzeug vermutlich einen wirtschaftlichen Totalschaden (Motorschaden) hat..." ergo kann es keine Besserstufung geben, sondern aufgrund der Schadenmeldung sogar eine Schlechterstufung :-((
Meine Sorge ist, dass ich die 11000 km reklamiere und beispielsweise auf 0 km Fahrleistung reduziert würde und es da irgendeine Regelung geben könnte, dass meine SF-Klasse sich für jene Zeit nicht ändert?
Die Jahresfahrleistung hat nur einen Einfluß auf die Höhe der Versich.prämie, nicht jedoch auf deine schadenfreien Jahre!
Also 0 km Jahresfahrleistung ist Unsinn bei einer Kfz-Versicherung (und gibt es meines Wissens gar nicht - Wenigfahrer sind ca. 3000 bis 5000 km!).
Ausserdem hättest du bei Abmeldung des Fahrzeugs weiterhin den beitragsfreien Ruheversicherungsschutz gehabt!
Gruß einer Versich.maklerin
Ich bat darum, dass meine jährliche Fahrleistung zukünftig auf 0 km bzw. auf das Minimum geändert werden soll
und welche Antwort hast bekommen? auf NULL setzen wird nicht möglich sein.
würde ich gerne meiner Versicherung bei den 11000 km widersprechen.
das steht dir frei.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass mir für die versicherte (und bezahlte) unfallfreie Zeit, in der das Fahrzeug nicht fahrbereit war das / die schadenfreien Jahre zustehen und angerechnet werden?
die Besserstufung findet immer zum 01.01. statt. da das Fahrzeug angemeldet war, hat das auch stattgefunden.