Erhöht sich die SF-Klasse auch bei 0 km gefahrenem Kilometer?
Hallo,
ich hatte ein defektes Fahrzeug, welches weit über ein Jahr in der Werkstatt war.
Ich teilte meiner Versicherung mit, dass das Fahrzeug vermutlich einen wirtschaftlichen Totalschaden (Motorschaden) hat und dass es vermutlich keinen km mehr fahren wird und zudem auf einem Privatparkplatz (Werkstatt) steht.
Ich bat darum, dass meine jährliche Fahrleistung zukünftig auf 0 km bzw. auf das Minimum geändert werden soll, bis das Fahrzeug dann offiziell abgemeldet ist.
Ich teilte auch mit, dass keine Fahrt mehr mit dem Fahrzeug möglich sei; dass ich aber noch etwas Zeit benötige, um die hochwertige und umfangreiche Hifi-Anlage auszubauen.
Insgesamt zog sich die Abmeldung hin auf etwa 1,5 Jahre aufgrund von:
- mehrere Umzüge (u.a. wegen Eigenbedarf meiner Vermieterin...)
- Corona-Krise
- Terminkollisionen
- Fehlersuche und Gutachtenerstellung (da von einer anderen Werkstatt ein für das Steuergerät falscher Zweitmotor eingebaut wurde, wodurch der Motorschaden entstand)
- Anzeige wegen Betrugs und Sicherung der Beweise
- Sonstige familiäre Probleme
Letztlich wurde das Fahrzeug nach knapp einem Jahr durch den Autoverwerter von meiner neuen Werkstatt abgeholt.
Daraus wurden dann 1,5 Jahre, weil der zuverlässige KFZ-Meister der Werkstatt das Fahrzeug nicht (wie vereinbart) abgemeldet hatte, obwohl es bereits zu einem Würfel gepresst wurde.
(Ups - das hatte er wohl vergessen - kostet ja nur ein halbes Jahr Versicherungsbeitrag und Steuern....)
Nun bekomme ich die Mitteilung meiner Versicherung, dass das Fahrzeug abgemeldet wurde und als jährliche Fahrleistung 11000 km pro Jahr berechnet wurde.
Da ich die Mitteilung über mein defektes Fahrzeug einst per Fax (also mit Nachweis) an meine Versicherung verschickt hatte, würde ich gerne meiner Versicherung bei den 11000 km widersprechen.
11000 km ist nicht einmal die kleinstmögliche jährliche Fahrleistung, die es in der Staffelung der Versicherung gibt.
Und ich bin ja wirklich 0 km gefahren und das Fahrzeug stand nicht einen Tag auf einer öffentlich zugänglichen Straße.
Nun zu meiner Frage:
Ich habe schon desöfteren böse Überraschungen erlebt und möchte ein Anliegen vor meiner Reklamation abklären.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass mir für die versicherte (und bezahlte) unfallfreie Zeit, in der das Fahrzeug nicht fahrbereit war das / die schadenfreien Jahre zustehen und angerechnet werden?
Meine Sorge ist, dass ich die 11000 km reklamiere und beispielsweise auf 0 km Fahrleistung reduziert würde und es da irgendeine Regelung geben könnte, dass meine SF-Klasse sich für jene Zeit nicht ändert?
Da es wahrscheinlich nur wenige Euro Rückzahlung geben würde, würde ich dann eine bessere SF-Klasse vorziehen und die Fahrleistung dann unter Umständen doch nicht reklamieren.
Weiß das jemand?
Vielen Dank im Voraus!
6 Antworten
Gehe ich richtig in der Annahme, dass mir für die versicherte (und bezahlte) unfallfreie Zeit, in der das Fahrzeug nicht fahrbereit war das / die schadenfreien Jahre zustehen und angerechnet werden?
Ein eindeutiges Ja!
Da ich die Mitteilung über mein defektes Fahrzeug einst per Fax (also mit Nachweis) an meine Versicherung verschickt hatte, würde ich gerne meiner Versicherung bei den 11000 km widersprechen.
Hake nach, warum der Vertrag kurze Zeit nach deinem Fax nicht umgestellt wurde.
Danke für den Stern. :)
Warum hast Du denn Deine Vereinbarungen mit der Zulassungsstelle und Deiner Versicherung, den Verkauf betreffend, nicht eingehalten?
Und kleinste Fahrleistung ist bei meiner bis 3.000 km/Jahr und kann bis 31.12. gebucht werden, mit Erstattung der Überzahlung natürlich. Auch Faxe lesen die.
Wieso geht Dein Makler nicht ans Telefon?
Und die bessere SF-Klasse gibt es immer am 01.01., wenn es nicht geknallt hat.
Hä, verstehe ich nicht. Von welchem Verkauf schreibst du hier?
Und telefoniert hatte ich mit denen auch. Aber da ich nicht so gute Erfahrungen bisher mit den Mitarbeitern am Telefon gemacht hatte, da alles falsch bearbeitet und ständig korrigiert werden musste, habe ich zur Sicherheit noch ein Fax hinterher geschickt.
Du hast aber doch alles verstanden, wenn man sich Deine Bewertung so anschaut.
Alles gut.
Auf 0 km werden die das nicht runterkorrigieren. Wahrscheinlich werden sie bei der Prämie, die du gezahlt hast gar nichts ändern. Aber ja, für die bezahlte Zeit wirst du in der SF runtergestuft.
du meinst, dass ich in eine höhere SF komme und nicht in eine Niedrigere oder?
Mir wurde (soweit ich mich richtig erinnere) mitgeteilt, dass 0 km nicht möglich seien, sondern dass es eine Mindestkilometerzahl geben würde. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass diese 11000 km pro Jahr beträgt.
...bessergestuft bei schadenfreiem Verlauf! Runtergestuft in der SF-Klasse wäre ja eine Verschlechterung ;-)
Gehe ich richtig in der Annahme, dass mir für die versicherte (und bezahlte) unfallfreie Zeit, in der das Fahrzeug nicht fahrbereit war das / die schadenfreien Jahre zustehen und angerechnet werden?
Bei schadenfreiem Verlauf und Versich.zeit während des ganzen Jahres hast du jeweils zum 1.1. des Jahres Anspruch auf Besserstufung - du hattest aber sogar ein Totalschaden dem Versicherer gemeldet: "Ich teilte meiner Versicherung mit, dass das Fahrzeug vermutlich einen wirtschaftlichen Totalschaden (Motorschaden) hat..." ergo kann es keine Besserstufung geben, sondern aufgrund der Schadenmeldung sogar eine Schlechterstufung :-((
Meine Sorge ist, dass ich die 11000 km reklamiere und beispielsweise auf 0 km Fahrleistung reduziert würde und es da irgendeine Regelung geben könnte, dass meine SF-Klasse sich für jene Zeit nicht ändert?
Die Jahresfahrleistung hat nur einen Einfluß auf die Höhe der Versich.prämie, nicht jedoch auf deine schadenfreien Jahre!
Also 0 km Jahresfahrleistung ist Unsinn bei einer Kfz-Versicherung (und gibt es meines Wissens gar nicht - Wenigfahrer sind ca. 3000 bis 5000 km!).
Ausserdem hättest du bei Abmeldung des Fahrzeugs weiterhin den beitragsfreien Ruheversicherungsschutz gehabt!
Gruß einer Versich.maklerin
Es hatte ja keinen Unfall, sondern einen wirtschaftlichen Totalschaden. Mir wurde ein nicht passender Motor eingebaut und das dazu nicht passende Motorsteuergerät versursachte einen technischen Totalschaden.
Das ist doch was ganz anderes, als ein Unfall mit Höherstufung.
Ich hatte vor Jahresbeginn bereits bei der Versicherung angerufen und mitgeteilt, dass ich gegen die (andere) Werkstatt klage, welche den falschen Motor eingebaut hatte und dass ich mit dem Auto nicht mehr fahren kann, dass ich das Fahrzeug aber noch nicht verschrotten könne, weil es als Beweismittel dienen würde und falls es doch kein wirtschaftlicher Totalschaden sein sollte, vielleicht doch repariert werden würde.
Dann kamen wie oben beschrieben haufenweise Dinge dazwischen, weshalb es so lange gedauert hat bis zur tatsächlichen Abmeldung des Fahrzeugs.
Ich fragte nach, ob ich das Auto abmelden könne.
Die Versicherung sagte, dass das nicht möglich sei, da das Auto in der Werkstatt bzw. auf dem Hof "Kontakt" zu anderen Verkehrsteilnehmern haben könne und daher angemeldet bleiben müsse. Da ich meldete, dass das Auto also so schnell nicht abgemeldet werden könnte und teilte mit, dass ich aber nicht mehr fahren könne, sollte die Versicherung mich auf die geringstmögliche Fahrleistung einstufen. Dies ist wohl nicht geschehen.
Ja und genau um den Versicherungsbeitrag geht es ja. Ich erhielt jetzt erst ein abschließendes Schreiben der Versicherung, bei der die 11000 km aufgeführt waren und ich demnach einen viel zu hohen Beitrag bezahlt hatte.
Was aber anscheinend stimmt, ist, dass ich die beitragsfreie Ruheversicherung nach Abmeldung gehabt hätte. Genau hiernach hatte ich meine Versicherung gefragt und bekam die Antwort, dass das nicht möglich sei.
Aber das war irgendwie typisch, da die dort ständig Fehler gemacht haben, sich entschuldigten und mir einen neuen Versicherungsschein zugeschickt hatten.
Ich habe bei vielleicht ca. 3 Jahren bei der Versicherung (ohne Unfälle) zwei Schulhefter voller unterschiedlicher Versicherungsscheine.
Aber vielleicht hat die Versicherung ja auch Recht damit gehabt, dass in dem Fall keine Ruheversicherung möglich gewesen sei - ich weiß es nicht.
du hattest aber sogar ein Totalschaden dem Versicherer gemeldet: " Ich teilte meiner Versicherung mit, dass das Fahrzeug vermutlich einen wirtschaftlichen Totalschaden (Motorschaden) hat..." ergo kann es keine Besserstufung geben, sondern aufgrund der Schadenmeldung sogar eine Schlechterstufung :-((
Nur weil das Ding einen Motorschaden hat, ist das doch noch lange kein Schadenfall für die Versicherung. Das Ding ist wohl an Altersschwäche verstorben und nicht an einem Unfall. Es ist keine "Schadenmeldung" erfolgt.
genau so ist es - naja, so ähnlich. Kein Unfall, sondern nicht passender Motor als Ersatzmotor verbaut und nicht passendes, altes Steuergerät verwendet, welches falsche Spannungen oder so was in der Art lieferte, woraus der "neue" Motor dann ebenfalls defekt war.
Ich bat darum, dass meine jährliche Fahrleistung zukünftig auf 0 km bzw. auf das Minimum geändert werden soll
und welche Antwort hast bekommen? auf NULL setzen wird nicht möglich sein.
würde ich gerne meiner Versicherung bei den 11000 km widersprechen.
das steht dir frei.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass mir für die versicherte (und bezahlte) unfallfreie Zeit, in der das Fahrzeug nicht fahrbereit war das / die schadenfreien Jahre zustehen und angerechnet werden?
die Besserstufung findet immer zum 01.01. statt. da das Fahrzeug angemeldet war, hat das auch stattgefunden.
ja, die Besserstufung fand auch statt.
Ich möchte aber versuchen, den 11000 km zu widersprechen.
Ich habe Bedenken, dass es irgendwelche Regelungen geben könnte, wodurch die Besserstufung dann zurückgenommen werden könnte in der Art, dass sie sagen, ich sei überhaupt nicht gefahren --> keine Besserstufung bzw. sie wird rückgängig gemacht.
Ja, ok. Danke, so mache ich das dann.