13tes Mgehalt Rückzahlung bei Kündigung bis 31.03 folgejahres laut Tarifvertrag?
Hallo,
Ich möchte meinen jetzigen Job kündigen durch Arbeitgeber wechsel.
Zum 31.03
Im Tarifvertrag steht wenn man das Arbeitsverhältnis beendet und man bis einschließlich 31.03 des folge Jahres Ausscheidet, das man dass 13 te Gehalt voll zurück zahlen muss.
Wenn ich zum 31.03 kündige scheide ich eigt doch erst am 1.4 aus weil ich ja am 31. 3 noch arbeite oder?
Scheidet der Arbeitnehmer bis einschließlich 31.März des folgenden Jahres aus eigenem verschulden oder auf eigenen Wunsch aus dem Arbeitsverhältnis aus, ist das 13.Monatsentgelt in voller Höhe zurück zu zahlen.
Tarifvertrag Deutsche Post AG
Handelt es sich tatsächlich um ein 13. Monatsgehalt oder nicht doch um eine Jahressonderzahlung wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld?
Im lohnzettel steht Zuwendung/13 Monatsentgelt
Aber in der Klausel steht 13 Monatsgehalt (Weihnachtsgeld)
Du müsstest die Klausel aus dem Tarifvertrag (um welchen handelt es sich?) einmal genau hier zitieren, sonst kann man nicht angemessen antworten.
Ich habe die Frage oben ergänzt mit der Klausel wie sie 1:1 im tarifvertrag steht.
Weil die Zeichen haben nicht gereicht zum Antworten danke
2 Antworten
Dein Fall ist etwas kompliziert. Es ist zwar von "Weihnachtsgeld" die Rede, gleichzeitig aber auch von einem "13. Monatsentgelt".
Ein 13. Monatsentgelt ist vertraglicher Entgeltbestandteil und darf bei einer Kündigung wie in Deinem Fall nicht zurückverlangt werden. Das ergibt sich auch aus der Anspruchsvoraussetzung für das 13. Monatsentgelt:
Der Arbeitnehmer erhält in jedem Kalenderjahr ein 13.tes Monatsentgelt wenn er am 1 November in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis steht. Der Anspruch auf ein 13tes Monatsentgelt entsteht jedoch erst, wenn ein Arbeitsverhältnis ununterbrochen 12 Monate bestanden hat. Nach Ablauf der 12 Monate ergibt sich für jeden Kalendermonat des jeweiligen Kalenderjahres, an dem ein Arbeitsverhältnis besteht, ein Anspruchsmonat.
Die von dir zitierte Bedingung "Scheidet der Arbeitnehmer bis einschließlich 31.März des folgenden Jahres [...] aus dem Arbeitsverhältnis aus" bedeutet, dass Dein Arbeitsverhältnis bis einschließlich dem 31.03. des Folgejahres bestanden haben muss, um das Geld nicht zurückzahlen zu müssen.
Das ist bei Dir der Fall: das Arbeitsverhältnis besteht bis einschließlich dem 31.03.2022.
Damit hast Du Anspruch auf das (je nach Dauer Deines Arbeitsverhältnisses volle oder anteilige) 13. Monatsentgelt/Weihnachtsgeld für 2021!
Lies dazu auch einmal hier ( https://www.ihk-nuernberg.de/de/IHK-Magazin-WiM/WiM-Archiv/WIM-Daten/2007-02/FAQ/Wann-kann-das-Weihnachtsgeld-zurueckgefordert-werden-.jsp ):
Zu unterscheiden sei insbesondere, ob es sich bei dem erhaltenen Weihnachtsgeld um ein „echtes“ 13. Monatsgehalt handelt oder um eine Gratifikation. Ein 13. Monatsgehalt ist in keinem Fall zurückzuzahlen, da es sich hier um ein echtes Arbeitsentgelt handelt, das für im laufenden Jahr geleistete Arbeit gezahlt wird. Eine Gratifikation wird dagegen für vergangene und zukünftige Dienste gewährt. Hier kommt es auf die Bedingungen des Arbeitsvertrages, eine etwa bestehende Betriebsvereinbarung oder den geltenden Tarifvertrag an.
[...]
Entscheidend ist also das Datum des tatsächlichen Ausscheidens aus dem Unternehmen, nicht das Datum der Kündigung. Wer also z.B. am 15. Februar zum 31. März kündigt, kann auch bei einer Bindungsfrist bis zum 31. März sein Weihnachtsgeld behalten.
Viel Glück!🍀🍀
Nein, 31.3. ist letzter Arbeitstag. Nach Feierabend bist du raus. Es sei denn, du arbeitest bis 00:01 am 01.04.2022
Frage doch den neuen AG, ob er das Weihnachtsgeld übernimmt, habe ich auch gemacht - mit Erfolg.
Nach Feierabend bist du raus.
Nein, das Arbeitsverhältnis besteht bis zum 31.03.24:00 Uhr.
Damit muss das 13. Monatsentgelt/Weihnachtsgeld nicht zurückgezahlt werden.
Siehe dazu meine eigene Antwort.
Hallo wollt nochmal schreiben.
Hab heute meinen lohnzettel bekommen für März und die Post hat einfach direkt ohne zu fragen das 13te gehalt abgezogen sodass ich diesen Monat kein Lohn bekomme..
Mehr als mein Mitgefühl auszudrücken, kann ich leider nicht für dich tun. Ich wünsche dir das Beste und hoffe, dass du eine Möglichkeit hast dies zu überbrücken.
LG sirigel
Ja ist zwar blöd aber das leben geht weiter. LG Dominik
Alles klar, ich glaube besser kann man das nicht erklären. Ich werde einfach zum 31.03 kündigen und hoffen das die Post das auch so sieht, und ansonsten notfalls mir einen Anwalt nehmen.
Vielen Dank nochmal!!!