Arbeitsvertrag /Personalbogen?
Hallo, bin momemtan in einem Arbeitsverhältnis,möchte dem Arbeitgeber wechseln.Habe jetzt eine Telefonische zusagen bekommen von neuem Arbeitgeber.Meine kündigungsfrist ist zum Montasende.Das Heißt Dienstag 31.03.2015 wäre der letzte Tag um die Kündigung beim jetzigen Arbeitgeber einzureichen.So und jetzt mein Problem..oder vielleicht nicht.Habe am dienstag 24.03.2015 ein Termin beim neuen Arbeitgeber,da soll ich einen Personalbogen ausfüllen,leider kann ich den Vertrag nicht unterscheiben weil die Zentrale es nicht schafft bis dahin bzw bis zu stichtag 31.03.2015 mir einen Vertrag zum unterschreiben zu geben.Jetzt meine Frage....reicht es erstmal den Personalbogen auszufüllen und nach meiner Kündigung beim alten Arbeitgeber den Vertrag dann zu unterschreiben?Oder ist das ein Risiko weil ich nichts Handfestes haben ausser ein Personalbogen.Es kann ja im schlimmsten fall sein das der neue Arbeitgeber nach meiner Kündigung bei meinem jetzigen Arbeitger sagt es klappt dann noch nicht mit der Arbeit.Kann mir jemand sagen...ob ich im schlimmsten fall auch eine personalbogen rechtskräftig sein kann oder nicht?
Gruss Alex
7 Antworten
Danke für euere Antworten...also wäre es von vorteil nach dem Personalbogen ein 2.Schriftstück zu verfassen mit dem wichtigen eckdaten gehalt probezeit und das der Vertrag nachgereicht wird per Post. Und die unterschrift von mir und dem neuem Arbeitgeber zu unterschreiben?
Gibt es beim neuen AG einen Betriebsrat?
Gruß S.
Er muss der Einstellung zustimmen
Dem Arbeitsvertrag/der Einstellung zustimmen, oder? ALLE Verträge gehen über den Betriebsrat. Er ist die letzte Instanz. Es gibt also - entgegen der Vermutung des FS - einige, die Mitwisser dieser geplanten Einstellung sind. Und die sind dann dem potentiellen Arbeitnehmer auch verpflichtet. Anders, als internen, aber auch.
Gruß S.
Probleme mit der Einstellung kann es ebenso geben, wenn der Betriebsrat nicht zustimmt und der neue Arbeitgeber sich möglicherweise ins Zustimmungsersatzverfahren bewegt ... So oder so ist er einem Bewerber über Zu- oder Absage auch auskunftspflichtig.
Ohne vorliegenden Vertrag bleibt es schwammig.
Gruß S.
Nein, ist er definitiv NICHT! Das ist nichts weiter als ein "Lebenslauf" den du auf deren Vorlage überträgst! Name, Geburtstag, Wohnort, Tätigkeiten etc... Hat mit einem Arbeitsvertrag absolut nichts zu tun!
Nein, ein Personalbogen ersetzt nicht den Arbeitsvertrag.
Der Personalbogen ist kein Vertrag und auch keine Zusicherung auf einen Vertrag. Du erhälst ungefragt auch keine Kopie vom Personalbogen.
Was soll der Betriebsrat mit Betriebsfremden machen?