Kann mein Chef mich zur Montage zwingen
Hallo liebe User,
Ich arbeite seit dem 20.1.2010 als Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik in meiner Firma (ca. 15 Monteure + ca 5 Bürokräfte). Habe da auch meine Ausbildung gemacht.
Jetzt bekamen wir vor ein paar Tagen ein Rundschreiben, indem allg. Änderungen bzw. Verbesserungswünsche der Firmenleitung bekannt gegeben wurden....AUSSERDEM stand drauf das unsere Firma jetzt einen 5 Jahres Vertrag mit einer renommierten Bank unterschrieben hat, für die technische Überholung einiger Bankfililen Deutschlandweit. Es wurde nach freiwilligen für Montage gefragt. Da ca 70 % unserer Mitarbeiter Familie haben wird die Frage wohl bald kommen ob ich mit auf Montage will. ( Habe das auch schon ein paar mal gemacht). Würde ich eigentlich auch wieder tun, wenn....
-Ich nicht vorhätte die nächsten zwei Jahre mein Abitur privat nachzuholen (Externen Abitur, d.h. auf eigene Faust ohne Abendschule oder Fernschule). -Ich nicht vorhätte am Wochenende eine Nebenstelle als Nachtportier anzutreten. -Ich nicht vorhätte ein sportliches Hobby (Boxen) zu betreiben.
Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag, meine Firma befindet sich in keinem Tarifvertrag, es gibt keinen Betriebsrat (Chef meinte, wenn einer damit ankommt macht er den Laden zu xD)
FRAGE: Kann er mich dazu zwingen? d.h. mit Kündigung drohen?
In meinem AV lese ich keine Klausel die in die Richtung "Deutschlandweiter Arbeitsort" geht. Da der Chef uns dauernd die Ohren vollheult, dass doch soviel Arbeit da ist und er händeringend nach Monteuren sucht und kein gutes Personal findet, gehe ich davon aus dass er sich das nochmal überlegt, wenn ich ihm sage das ich dann aber (unter Berücksichtgung der Kündigungsfrist) kündigen werde, falls er mich auf Montage zwingen will.
Nebenfrage1: Muss mein Chef mir für die Montage ein Einzelzimmer zur Verfügung stellen?
Nebenfrage2 zum Nebenjob: Habe eine Klausel im AV, die besagt, dass jede Nebentätigkeit, welche die Arbeitsleistung des Angestellten oder die Interessen der Firma in sonstiger Weise beeinträchtigen kann verboten ist (hier wird Schwarzarbeit und Nebentätigkeit im gleichen Gewerk genannt). - Das ich ihn über meine Nebentätigkeit informieren muss ist mir klar - Die Firma, so heisst es weiter, kann die Genehmigung von Nebentätigkeiten ohne Angabe von Gründen verweigern. IST DAS ALLES KOSCHER??
Vielen Vielen Dank schonmal für eure Zeit und Mühe!
8 Antworten
Ich dachte, du redest von einer freiwilligen Montage? Damit erübrigt sich ja dann die Frage, ob er dich dazu zwingen kann. Er könnte zwar mit Kündigung drohen, jedoch bräuchte er dafür einen plausiblen Grund, den er notfalls auch belegen kann. Er kann zum Beispiel nicht angeben, dass er dich rausschmeißt, weil du nicht auf eine freiwillige Montage gegangen bist.
Nur wenn du gemäß den Konditionen deines Arbeitsvertrags bezahlt wirst. Sonst wäre es ja wieder freiwillig.
Entweder es ist freiwillig, dann ist es freiwillig, oder aber es ist nicht freiwillig, dann muss die Montagezeit auf die Mitarbeiter gleichzeitig verteilt werden (wenn machbar wegen Spezialwissen), wobei auch auf familiäre Belange Rücksicht genommen werden muss (Beispiel: Ledig 100 Stunden, Verheiratet 90 Stunden, Verh+1 Kind 70 Stunden, usw...Achtung, ist nur ein Beispiel, keine Anspruch auf die genannten stunden).
Groß Spezialwissen brauch man da nicht. Es gibt bei uns immer einen "bauleitenden Monteur" der das Fachwissen hat. Der Rest zieht Kabel und montiert Bauteile. Da sind wir vom Fachwissen in der Firma alle gleich.
Heisst das also, wenn er einen zwingen will, muss er alle gleichermaßen (mit Abzug in Bezug auf fam. Situation) zwingen?
Heisst das also, wenn er einen zwingen will, muss er alle gleichermaßen (mit Abzug in Bezug auf fam. Situation) zwingen?
Nein, muss er nicht. Jeder wäre bei gleichem AV theoretisch deutschlandweit einsetzbar, wen er tatsächlich einsetzt, ist seinem Direktionsrecht vorbehalten.
Wenn das Unternehmen aufgrund der Auftragslage nur noch entfernte Arbeitsstellen hat und du dich weigerst, als Monteur dorthin zu gehen, fehlt letztlich die Arbeit für dich - was eine Kündigung berechtigen würde.
Muss mein Chef mir für die Montage ein Einzelzimmer zur Verfügung stellen?
Der Chef wird i.d.R. eine Pauschale für die Unterbringung zur Verfügung stellen, ob es dann ein Einzelzimmer sein wird, steht in den Sternen.
Also wir haben aufjedenfall noch andere Baustellen in der Umgebung. D.h. also wenn es soweit kommt, dass er mir die Pistole auf die Brust setzt und sagt "entweder du fährst morgen mit nach Stadt X (200km) entfernt oder ich schmeiss dich raus", dann tu ich gut daran wenn ich einfach morgens wie immer in die Firma komme um an einer Baustelle in der Umgebung zu arbeiten?
dann tu ich gut daran wenn ich einfach morgens wie immer in die Firma komme
er hat das Direktionsrecht, er sagt dir, wo du arbeiten sollst. Ich würde an deiner Stelle nicht entgegen seiner Weisung einen anderen Arbeitsort aufsuchen. Abgesehen von einer evtl. zu sehenden Arbeitsverweigerung, bringst du auch seine Arbeitsplanung durcheinander.
Er kann dich nicht zwingen und er kann dir auch nicht einfach so kündigien. Erst recht brauchst du nicht kündigen.
Er kann dich nicht zwingen
Aber mit vereinbart "deutschlandweitem Arbeitsort" seinen Einsatz als Monteur anordnen.
er kann dir auch nicht einfach so kündigien
Bei Arbeitsverweigerung sogar fristlos. Oder bei eingeschränkter Verwendung eine Änderungskündigung vornehmen.
Du kannst anscheinend nicht lesen ...
In meinem AV lese ich keine Klausel die in die Richtung "Deutschlandweiter Arbeitsort" geht.
Wenn das " auf Montage gehen " zu deinen typischen Aufgaben gehört im Betrieb - was hier mehr als anzunehmen ist, dann kann dies als Arbeitsverweigerung mit den üblichen Konsequenzen ausgelegt werden. Der Arbeitgeber hat nun mal das Direktionsrecht und kann den Arbeitsort oder die Tätigkeit jederzeit selbst bestimmen, solange dies deinen regelmäßig typischen Aufgaben entspricht - so mehrere Entscheidungen das BAG
- Zum Thema Nebentätigkeit -
ein Arbeitgeber kann nicht wirksam das Ausüben einer Nebentätigkeit verbieten, das würde deine Grundrechte auf freie Berufswahl und freie Wahl des Arbeitsortes verletzen, er kann dies aber von bestimmten Bedingungen abhängig machen, wie bspw Konkurrenzverbot, Branchenverbot ect pp. Er kann aber nicht die Zustimmung verweigern einfach so... zudem sind dann noch andere arbeitsrechtliche Aspekte zu beachten wie bspw das ArbZG - wer eine 48 Stundenwoche bspw hat, der kann rein rechtlich keinen Nebenjob ausüben, weil eine Arbeitszeit über 48 Stunden die Woche hinaus nur unter ganz engen Grenzen zulässig wäre
Das Weisungs- oder Direktionsrecht des Arbeitgebers berechtigt ihn, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher zu bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Entspricht die Weisung nicht billigem Ermessen, so ist sie unwirksam. Der Arbeitnehmer braucht ihr nicht Folge zu leisten, darf also die zugewiesene Arbeit verweigern. Das Weisungsrecht kann auch durch Grundrechte des Arbeitnehmer, etwa durch die Gewissensfreiheit, begrenzt sein
1.
Inwieweit dein AG dem Monateursbedarf durch Freilillige abdecken und deine Weiterbildungspläne unterstützt, bliebe abzuwarten.
Da in deinem AV explizit "deutschlandweiter Arbeitsort" geregelt ist, reduzieren sich deine Forderungen allerdings dementsprechend :-(.
2.
Unterkunft und Verpflegungsmehraufwand muss er nicht gewähren. Wenn, dann nur zu den pauschalierten Sätzen, die er steuerlich voll ansetzen kann. Kannst du demnach kein EZ bekommen, willst aber eins, musst du zuzahlen, kannst die Kosten allenfalls anteilig als Werbungskosten in deiner StE ausgleichen.
3.
Die Nebentätigkeitsklausel wäre wirksam.
G imager761
Da in deinem AV explizit "deutschlandweiter Arbeitsort" geregelt ist
Er schrieb, dass eben keine solche Klausel im Vertrag steht. Also ist der Firmensitz incl. Umgebung der Arbeitsort.
Danke Dir!
Und aus dem "freiwillig" kann er nicht noch ein "notwendig" formen, falls es nicht genügend freiwillige gibt?