Kann mein Chef mich zur Montage zwingen

8 Antworten

Ich dachte, du redest von einer freiwilligen Montage? Damit erübrigt sich ja dann die Frage, ob er dich dazu zwingen kann. Er könnte zwar mit Kündigung drohen, jedoch bräuchte er dafür einen plausiblen Grund, den er notfalls auch belegen kann. Er kann zum Beispiel nicht angeben, dass er dich rausschmeißt, weil du nicht auf eine freiwillige Montage gegangen bist.

magicbullet 
Beitragsersteller
 17.01.2013, 00:58

Danke Dir!

Und aus dem "freiwillig" kann er nicht noch ein "notwendig" formen, falls es nicht genügend freiwillige gibt?

CupKonan04  17.01.2013, 01:14
@magicbullet

Nur wenn du gemäß den Konditionen deines Arbeitsvertrags bezahlt wirst. Sonst wäre es ja wieder freiwillig.

chillig80  17.01.2013, 01:21
@magicbullet

Entweder es ist freiwillig, dann ist es freiwillig, oder aber es ist nicht freiwillig, dann muss die Montagezeit auf die Mitarbeiter gleichzeitig verteilt werden (wenn machbar wegen Spezialwissen), wobei auch auf familiäre Belange Rücksicht genommen werden muss (Beispiel: Ledig 100 Stunden, Verheiratet 90 Stunden, Verh+1 Kind 70 Stunden, usw...Achtung, ist nur ein Beispiel, keine Anspruch auf die genannten stunden).

magicbullet 
Beitragsersteller
 17.01.2013, 01:39
@chillig80

Groß Spezialwissen brauch man da nicht. Es gibt bei uns immer einen "bauleitenden Monteur" der das Fachwissen hat. Der Rest zieht Kabel und montiert Bauteile. Da sind wir vom Fachwissen in der Firma alle gleich.

Heisst das also, wenn er einen zwingen will, muss er alle gleichermaßen (mit Abzug in Bezug auf fam. Situation) zwingen?

imager761  17.01.2013, 08:34
@magicbullet

Heisst das also, wenn er einen zwingen will, muss er alle gleichermaßen (mit Abzug in Bezug auf fam. Situation) zwingen?

Nein, muss er nicht. Jeder wäre bei gleichem AV theoretisch deutschlandweit einsetzbar, wen er tatsächlich einsetzt, ist seinem Direktionsrecht vorbehalten.

Wenn das Unternehmen aufgrund der Auftragslage nur noch entfernte Arbeitsstellen hat und du dich weigerst, als Monteur dorthin zu gehen, fehlt letztlich die Arbeit für dich - was eine Kündigung berechtigen würde.

Muss mein Chef mir für die Montage ein Einzelzimmer zur Verfügung stellen?

Der Chef wird i.d.R. eine Pauschale für die Unterbringung zur Verfügung stellen, ob es dann ein Einzelzimmer sein wird, steht in den Sternen.

magicbullet 
Beitragsersteller
 17.01.2013, 21:52

Also wir haben aufjedenfall noch andere Baustellen in der Umgebung. D.h. also wenn es soweit kommt, dass er mir die Pistole auf die Brust setzt und sagt "entweder du fährst morgen mit nach Stadt X (200km) entfernt oder ich schmeiss dich raus", dann tu ich gut daran wenn ich einfach morgens wie immer in die Firma komme um an einer Baustelle in der Umgebung zu arbeiten?

Irubis  18.01.2013, 13:43
@magicbullet

dann tu ich gut daran wenn ich einfach morgens wie immer in die Firma komme

er hat das Direktionsrecht, er sagt dir, wo du arbeiten sollst. Ich würde an deiner Stelle nicht entgegen seiner Weisung einen anderen Arbeitsort aufsuchen. Abgesehen von einer evtl. zu sehenden Arbeitsverweigerung, bringst du auch seine Arbeitsplanung durcheinander.

Er kann dich nicht zwingen und er kann dir auch nicht einfach so kündigien. Erst recht brauchst du nicht kündigen.

imager761  17.01.2013, 08:31

Er kann dich nicht zwingen

Aber mit vereinbart "deutschlandweitem Arbeitsort" seinen Einsatz als Monteur anordnen.

er kann dir auch nicht einfach so kündigien

Bei Arbeitsverweigerung sogar fristlos. Oder bei eingeschränkter Verwendung eine Änderungskündigung vornehmen.

Jorgfried  17.01.2013, 16:31
@imager761

Du kannst anscheinend nicht lesen ...

In meinem AV lese ich keine Klausel die in die Richtung "Deutschlandweiter Arbeitsort" geht.

Wenn das " auf Montage gehen " zu deinen typischen Aufgaben gehört im Betrieb - was hier mehr als anzunehmen ist, dann kann dies als Arbeitsverweigerung mit den üblichen Konsequenzen ausgelegt werden. Der Arbeitgeber hat nun mal das Direktionsrecht und kann den Arbeitsort oder die Tätigkeit jederzeit selbst bestimmen, solange dies deinen regelmäßig typischen Aufgaben entspricht - so mehrere Entscheidungen das BAG

  • Zum Thema Nebentätigkeit -

ein Arbeitgeber kann nicht wirksam das Ausüben einer Nebentätigkeit verbieten, das würde deine Grundrechte auf freie Berufswahl und freie Wahl des Arbeitsortes verletzen, er kann dies aber von bestimmten Bedingungen abhängig machen, wie bspw Konkurrenzverbot, Branchenverbot ect pp. Er kann aber nicht die Zustimmung verweigern einfach so... zudem sind dann noch andere arbeitsrechtliche Aspekte zu beachten wie bspw das ArbZG - wer eine 48 Stundenwoche bspw hat, der kann rein rechtlich keinen Nebenjob ausüben, weil eine Arbeitszeit über 48 Stunden die Woche hinaus nur unter ganz engen Grenzen zulässig wäre

Das Weisungs- oder Direktionsrecht des Arbeitgebers berechtigt ihn, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher zu bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Entspricht die Weisung nicht billigem Ermessen, so ist sie unwirksam. Der Arbeitnehmer braucht ihr nicht Folge zu leisten, darf also die zugewiesene Arbeit verweigern. Das Weisungsrecht kann auch durch Grundrechte des Arbeitnehmer, etwa durch die Gewissensfreiheit, begrenzt sein

1.

Inwieweit dein AG dem Monateursbedarf durch Freilillige abdecken und deine Weiterbildungspläne unterstützt, bliebe abzuwarten.

Da in deinem AV explizit "deutschlandweiter Arbeitsort" geregelt ist, reduzieren sich deine Forderungen allerdings dementsprechend :-(.

2.

Unterkunft und Verpflegungsmehraufwand muss er nicht gewähren. Wenn, dann nur zu den pauschalierten Sätzen, die er steuerlich voll ansetzen kann. Kannst du demnach kein EZ bekommen, willst aber eins, musst du zuzahlen, kannst die Kosten allenfalls anteilig als Werbungskosten in deiner StE ausgleichen.

3.

Die Nebentätigkeitsklausel wäre wirksam.

G imager761

Jorgfried  17.01.2013, 16:33

Da in deinem AV explizit "deutschlandweiter Arbeitsort" geregelt ist

Er schrieb, dass eben keine solche Klausel im Vertrag steht. Also ist der Firmensitz incl. Umgebung der Arbeitsort.