Wie ist die rechtliche Lage frü den Verkauf von verschenkten Sachen?

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Klar darf B das. Es kommt zu eine Schenkungsvertrag zwischen A und B. Aufgrund dessen ist B somit der Eigentümer der Ware und als Eigentümer der Waren kann man damit machen was man will, halt auch verkaufen. - §903 BGB

Die Paragrafen zur Schenkung findest du ab §516 BGB. Darin auch, unter welchen Umständen die Schenkung rückgängig gemacht werden kann wie Verarmung des Schenkers. Eine Schenkung kann natürlich unter Auflagen passieren wie "du darfst das Geschenk 3 Jahre lang nicht verkaufen".


Ich weiß gar nicht, warum es so eine heftige Diskussion dort ist, die Rechtslage ist glasklar.

gast38 
Beitragsersteller
 28.09.2016, 17:05

Der Meinung war ich auch, dann wurde folgendes gesagt: Wenn er mich in dem Glauben lässt dass er die sache für sich benötigt ist das eine Erschleichung einer Gefälligkeit.

Der Meinung bin ich nicht, denn es wird ja nirgends gesagt, dass man nur
für den Eigenbedarf holen kann... will man das, soll man es dazu
schreiben!

Das hat mich aber etwas verunsichert. Ich mein, ich habs noch nie gemacht, aber ich würde auch, wenn es ich mal was hole, was dann doch nicht passt.


Jewi14  28.09.2016, 17:12
@gast38

Um so eine Erschleichung vorzubeugen, kann doch der Schenker bestimmen, nur für den Eigenbedarf, kein Verkauf für X Jahre. Das ist dann Bestandteil des Schenkungsvertrag.

Ansonsten kann der Schenker außer ärgern nichts machen. Der Schenker kann dann zivilrechtlich gegen den Beschenkten vorgehen, muss es aber dann auch beweisen. Das dürfte kaum möglich sein.

Man braucht keine Gesetze da es selbstverständlich ist, und nicht verboten. Das ist auf Flohmärkte immer der Fall. 

Klar, Verkäufer B ist Eigentümer geworden und darf es demnach verkaufen.