Welcher Personenkreis darf eine öffentliche Behindertentoilette oder eine jeweils private, also die in einer Gaststätte die Behindertentoilette benuzen?
Brauche ich hierfür einen Ausweis oder dürfen das grundsätzlich nur Rollstuhlfahrer oder wer darf da aller rein ? Bitte nur Personen mit jeweils sozialrechtlichem Hintergrund melden, sonst gibt es wieder eine endlose Diskussion und zum Schluss kein rechtlich haltbares Ergebnis. Also nur der antworten, der es auch ganz sicher weiss und auch belegen kann oder der jemanden kennt der das weiss. Das wäre nett von euch. Danke !
3 Antworten
Jeder. Anders als bei bei Behindertenparkplaetzen gibt keine Regelung das Nichtbehinderte diese Toiletten nicht nutzen duerfen. Allerdings haben Behinderte jederzeit Priorität.
Dann liest Du einfach mal diesen Bericht durch, da ist das recht gut dargestellt.
Eine Öffentliche Behinderten Toilette ist für alle zugänglich.