Was kann ich von meinem Exfreund zurückfordern?

9 Antworten

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Geschenkt ist Geschenkt.

Einziger Grund Rückforderungen zu stellen, währe "Grober Undank". und dieser Begriff ist sehr schwammig. Ich glaube kaum, das Fremdgehen dazuzählt.

Zudem kannst du auch nur Anteilig zurückfordern. Je vergangenem Schenkungsjahr mußt du 10 % der Schenkungssumme abziehen. Eine Schenkung die du vor 5 Jahren gemacht hast, kannst du also nur zu 50% zurückfordern. Eine Schenkung von vor 3 Jahren nur zu 70 %

Diese Rechnerei und nachweisen des Groben Undanks lohnt sich normalerweise erst bei Großgeschenken ab 5000 €.

Also bleibt dir nichts anderes als ihm deine Geschenke zu lassen.

Im Übrigen wird auch er dir was Geschenkt haben. Das solltest du mal gegenrechnen.

juliemeyer 
Beitragsersteller
 30.03.2018, 08:29

Ja geschenkt hat er mir nichts und die Geschenke haben auch erst in den letzten Monaten stattgefunden. Er hatte kaum Geld und ich war so dumm, ihm unter die Arme greifen zu wollen.

Ich würde niemanden sagen, das du ihm das geschenkt hast !!

sondern:

Ich würde sagen das du ihm die Sachen zur Nutzung überlassen hast und wenn es zur Trennung kommt, du die wieder haben willst !!

juliemeyer 
Beitragsersteller
 30.03.2018, 08:15

Lässt sich jetzt leider nicht mehr ändern... dummer Fehler meinerseits.

Guten Morgen,

Du hast ihm die Sachen aus Liebe geschenkt, in einer Zeit, als ihr noch zusammen gewesen seid.

Geschenkt ist geschenkt und ehrlich gesagt, die Abmachung, wenn er Dich betrügt, dann bekommst Du alles wieder zurück, was ist das denn?

Vergeude Deine Zeit doch nicht mit solchen "Racheaktionen". Vorbei ist vorbei.

Schau nach vorne und nicht, was war, auch wenn er Dich sehr enttäuscht hat.

Er wird nichts daran ändern, nur, weil Du die Sachen wieder hast.

Es ist vertane Energie, die du nur aufbringst, weil Du enttäuscht bist .

Hak es ab. Ihr seid nicht mehr zusammen, egal aus welchem Grund. Es wird die Trennung nicht besser machen, wenn Du die Sachen wieder hast.

Deine Fragen mit den Belegen , Zeugen usw., sei mir nicht böse, ist doch etwas kindisch.

Du hast es doch nicht nötig, Dir diese Sachen zurück zu holen. Du solltest darüber stehen und die Sache auf sich beruhen lassen.

Liebe Grüsse!

ScharldeGohl  30.03.2018, 08:45

Damals war es doch einfach, die Ausgaben "wegzustecken". Es dürfte schwierig sein, den Richter davon zu überzeugen wieso es im Nachhinein nicht mehr einfach sein sollte.

juliemeyer 
Beitragsersteller
 30.03.2018, 09:11
@ScharldeGohl

In einer Beziehung bleibt der Nutze ja bestehen bei Geschenken. Kaufe ich ihm beispielsweise eine Tastatur, die ich dann auch benutze wenn ich bei ihm bin, habe ich auch einen Nutzen davon, der mir jetzt verwährt bleibt.

Minischweinchen  31.03.2018, 04:52
@ScharldeGohl

So etwas wird niemals vor Gericht kommen, weil der Richter dies ablehnen wird.

juliemeyer 
Beitragsersteller
 30.03.2018, 08:20

Ich habe ihm nicht wenig “geschenkt” und arbeite neben der Schule noch hart für mein Geld. Für mich ist das so nicht einfach so wegzustecken.

Minischweinchen  31.03.2018, 04:58
@juliemeyer

Ich glaube, dass fast jeder hart für sein Geld arbeitet. Aber Du hast es ihm damals geschenkt aus Liebe. Es macht eher den Eindruck als möchtest Du ihm irgendwie noch schaden.

Wenn er Dir die Sachen so nicht gibt, kannst Du auch nichts machen. Geschenke gehören dem Beschenkten, ob Du da irgendeine mündlche Vereinbaruing getroffen hast oder noch Kassenzettel hast,, dass interessiert sicherlich keinen Richter .

Außerdem musst Du erst mal einen Anwalt aufsuchen. Der übernimmt den Fall sicherlich gerne, wenn auch keinerlei Aussicht ist, aber schließlich ist es für ihn eine Geldeinnahme.

Du schreibst aber irgendwo, für einen Anwalt hast Du kein Geld.

Es hat sich doch dann im Grund schon alles erledigt. Frag ihn, ob Du die Sachen wieder haben kannst und wenn nicht, dann nicht.

Du steigerst Dich da wirklich voll rein, sorry.

Die Vereinbarung, nach der die Schenkungen vom Wohlverhalten des Beschenkten abhängig sein sollen, dürfte vermutlich sittenwidrig und somit nichtig sein.

juliemeyer 
Beitragsersteller
 30.03.2018, 08:35

Ja aber wenn eine solche Abmachung stattgefunden hat? Ich habe auch Zeugen dafür.

Wurde die Abmachung schriftlich getroffen?

Die Schenkung kann evtl. widerrufen werden (§§ 530 f. BGB). Fraglich ist halt, welche Chancen Du hast, wenn er sich weigert.

ScharldeGohl  30.03.2018, 09:01

Letztendlich macht die Fragestellerin doch sowieso nichts, das ist jetzt alles nur gekränkte Eitelkeit und lautes Geschrei ohne Substanz.

juliemeyer 
Beitragsersteller
 30.03.2018, 09:09
@ScharldeGohl

Ich habe vor zu ihm/ seinen Eltern zu fahren, meine Sachen einzufordern und dann wieder zu gehen.

RobertLiebling  30.03.2018, 10:38
@ScharldeGohl

"Heaven has no rage, like love to hatred turned, Nor Hell a fury, like a woman scorned." (William Congreve)

Das sollte mann (!) nie unterschätzen. :-)

ScharldeGohl  30.03.2018, 08:16

Paragraph 530 BGB dürfte hier letztendlich keine Anwendung finden, weil es zum einen vom Streitwert her viel zu gering ist, zum anderen fehlt nach wie vor die Beweisbarkeit des groben Undanks. die reine Behauptung der Klägerin, dass der Beklagte sie betrogen hätte, dürfte hier nicht ausreichen um einer entsprechenden Klage stattzugeben. Davon abgesehen zählt Guthaben für Steam und andere Dinge zu Kleingeld Pillepalle, sodass jeder Anwalt der Klägerin dazu raten würde, hier fünf gerade sein zu lassen.

juliemeyer 
Beitragsersteller
 30.03.2018, 08:18
@ScharldeGohl

Für das Betrügen habe ich Beweise von derjenigen, mit der er mich betrogen hat.

berlina76  30.03.2018, 08:34
@juliemeyer

Du hast ihr Wort, aber keinen Beweis. Oder hat sie dir ein Foto vom Akt selber gezeigt?

juliemeyer 
Beitragsersteller
 30.03.2018, 08:35
@berlina76

Es gibt Beweise in Form von Chatverläufen.

juliemeyer 
Beitragsersteller
 30.03.2018, 08:13

Leider nicht, aber es gibt Zeugen dafür.