Sind Sanitäter Polizisten gleichgestellt?
Hallo,
heute morgen in der Zeitung habe ich gelesen, dass einer eine Notfallsanitäterin geschlagen hat vor einer Diskothek, weil sie meinte, dass er weiter gehen soll und dass er sich jetzt wegen Widerstand gegen Personen die Vollstreckungsbeamten gleichgestellt sind, Körperverletzung und Sachbeschädigung angeklagt wird.
Heißt es jetzt , dass ich die selbe Strafe bekomme wenn ich Sanitäter schlage, beleidige oder Ihren Anweisungen nicht folge Leiste wie das auch bei Polizisten ist?
10 Antworten
In diesem Punkt ja, Angehörige von Rettungsdienst und Feuerwehr sind seit mittlerweile schon einigen Jahren in Sachen Behinderung und tätlicher Angriffe "Personen die Vollstreckungsbeamten gleichstehen". Ansonsten kann man aber nicht von einer Gleichstellung mit Polizeibeamten sprechen, die Polizei hat polizeiliche Befugnisse, andere Instituationen nicht.
Danke für die Auszeichnung.
Korrekt.
§ 115 Abs. 3 StGB
Nach § 113 wird auch bestraft, wer bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes durch Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt behindert. Nach § 114 wird bestraft, wer die Hilfeleistenden in diesen Situationen tätlich angreift.
Wenn es zu Gewalt gegen Rettungskräfte kommt, so ist damit immer alle Berufsgruppen von Sanitätern, über Feuerwehr bis hin zur Polizei gemeint.
Aber Sanitäter sind nur dafür da, Menschen zu behandeln, die auch behandelt werden wollen. Es gehört nicht zu ihrem Beruf, ihre Anweisungen gewaltsam durchzusetzen. Wenn du also die Behandlung ablehnst, wirst du entweder nicht behandelt oder Polizei und Arzt hinzugezogen und dann zwangsbehandelt.
Wenn du allerdings meinst, dass dich ein Sanitäter darauf hinweist z.B. Platz für sie zu machen, damit sie an einen Unfallort kommen. Dann musst du das nicht tun, weil es der Sanitäter sagt, sondern weil es unser Gesetz und der logische Menschenverstand so vorschreibt.
Nun, tatsächlich kommt das auf das Bundesland bzw den rechtlichen Status des Rettungsfachpersonals an. Handelt es sich zB um einen Rettungsdienstler einer HiOrg, also ein einfacher Angestellter, gibt es tatsächlich keinerlei rechtliche Grundlage einen Platzverweis auszustellen. Der Rettungsdienst ist der Bevölkerung idR NICHT weisungsbefugt. Anders verhält es sich zB in Kommunen wo die BF den Rettungsdienst stellt. In einigen Kommunen ist es zB durchaus üblich das die Beamten der Feuerwehr zusätzlich Aufgaben im KOd übernehmen und in dieser Funktion (als Ordunungsbeamte) tatsächlich weisungsbefugt sind.
😉 Das muss man ja nicht zwingend dazu sagen, sollen die Leute ruhig dem ASB Angestellten auch Platz machen
Du musst einem Rettungssanitäter keine Folge leisten, darfst aber die Rettung nicht behindern.
Außerdem musst du damit rechnen, dass die Polizei sehr schnell hinzugezogen wird und etwaige Straftaten deinerseits dann auch geahndet werden. Das kann bei Filmaufnahmen, Hausfriedensbruch oder Behinderung der Rettungsarbeiten eine empfindliche Strafe sein.
Du musst einem Rettungssanitäter keine Folge leisten,
Da irrst du.
Wo steht was anderes?
Im Strafgesetzbuch und dessen Ausführungsbestimmungen. Wurde hier schon mehrfach erwähnt.
Ist aber falsch.
Gemäß § 115 Absatz 3 StGB wird auch nach § 113 StGB bestraft werden, wer Hilfeleistende der Rettungsdienste, des Katastrophenschutzes oder der Feuerwehr durch Gewalt oder Drohung behindert und nach § 114 StGB, wer die Hilfeleistenden tätlich angreift.
Daraus resultiert aber immernoch keine weisungsbefugniss des RD-Personals.
Wie Erenenenen korrekt beschreibt: in § 115 StGB steht nur, dass Hilfeleistende des RD nicht durch Gewalt oder Drohung behindert werden dürfen. Das ist von dem Recht einen Platzverweis auszusprechen doch meilenweit entfernt.
Doch Sanitäter dürfen auch Platzverweise austeilen, für ihren Einsatzort.
Auf welcher Gesetzesgrundlage soll das möglich sein? Das wurde mal diskutiert, aber meines Wissens -sinnvollerweise- nie umgesetzt.
Ich habe auch keine Ahnung was der Quatsch soll. Wenn ich mich um einen Patienten kümmere, ist es völlig Wurst, ob ich einen Platzverweis erteile oder nicht. Für die Durchsetzung habe ich keine Kapazitäten frei.
Im Rahmen von Notwehr/Nothilfe darf der Sani unter Garantie sein Arbeitsfeld "freihalten" was Verbal mit Platzverweis und aktiv mit wegschubsen zu bewerkstelligen ist. Eine Rechtsgrundlage für einen Platzverweis gibt es aber tatsächlich nicht.
Der Quatsch hat den Effekt, dass
- manche Störenfriede auf einen Platzverweis besser reagieren als auf "gehen sie bitte zur Seite"
- Die nachrückende Polizei nicht lang fackeln miss, sondern direkt Zwangsmaßnahmen anwenden kann, da der Platzverweis ja bereits ausgesprochen und missachtet wurde
- Um den Straftatbestand "Behinderung von Rettungskräften" zu erfüllen, muss zuerst ein Platzverweis ausgesprochen werden. Es ist deutlich einfacher, wenn das Rettungsdienstpersonal dies selber kann, als wenn sie erst warten müssen, bis die Polizei eintrifft
Das man für die Durchsetzung keine Kapazitäten frei hat, ist nicht schlimm, da das Rettungsdienstpersonal eh keinen Zwang anwenden darf. (wobei manchmal schon Kapazität wäre, weil man manchmal ohne Zwangsmittel (für die man auf die Polizei warten muss) gar nicht bis zum Patienten vordringen kann
Eine große Ansammlung rechtlicher Unsinn. Fakt ist, das Rettungsdienstler NICHT weisungsbefugt sind. Einen Platzverweis auszustellen könnte sogar als Amtsanmaßung gewertet werden. Aus dem Tatbestand „behindern von Rettungskräften“ der gleichgestellt ist mit „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ leitet sich de jure DEFINITIV KEIN Exekutivrecht für den RD ab.
Um den Straftatbestand "Behinderung von Rettungskräften" zu erfüllen, muss zuerst ein Platzverweis ausgesprochen werden.
Wieso? Wo steht das?
Überhaupt kein Unsinn. Mehrfach real mitbekommen.
Davon ab habe ich nicht behauptet das sich aus der Behinderung von Rettungskräften irgendein Recht ableiter sondern, dass - um den Tatbestand "Behinderung von Rettungskräften" zu erfüllen ein Platzverweis ausgesprochen werden MUSS, der nicht befolgt wird. Daher macht es Sinn, dass die berechtigten Rettungskräfte einen Platzverweis auch aussprechen
"Behinderung von Rettungskräften" zu erfüllen ein Platzverweis ausgesprochen werden MUSS
Wo steht das? Ich halte das für Unsinn. Nach meinem Wissensstand kann eben kein Platzverweis durch einen Rettungsassistenten ausgesprochen werden. Ein Platzverweis ist eine polizeirechtliche Maßnahme. Rettungskräfte sind in der Regel nicht mal Beamte.
Behinderung von Rettungskräften liegt vor, wenn Rettungskräfte bei ihrer Arbeit behindert werden. Wozu ein Platzverweis?
Das ist schlicht und ergreifend falsch. Rettungskräfte dürfen keinen Platzverweis erteilen. Dafür fehlt Ihnen , wie Maxxismo bereits mehrfach richtig bemerkt hat, jedwede rechtliche Handhabe.
“mehrfach real mitbekommen“
- wo genau arbeitest du ? Selber im RD ?
- Ein schnelles „gehen sie weiter“ oder ein gerufenes „verpiss doch mal“ ist noch lang kein rechtsgültiger Platzverweis.
Nein, ein Platzverweis ist "ich erteile ihnen hiermit einen Platzverweis, sie verlassen jetzt Bereich xy und gehen nach yz und betreten Bereich xy bis.. Uhr nicht wieder"
Das Rettungskräfte das dürfen, hast du selbst bestätigt, das ALLE dies ausnahmslos dürfen habe ich nie behauptet.
Und es wird gerichtlich definitiv anders geahndet, ob ein Platzverweis ausgesprochen und ignoriert wurde oder ob "mir gesagt wurde, ich soll mich verpissen"
Das Rettungskräfte so etwas dürfen, habe ich NIE gesagt. Wenn der oben genannte Fall eintritt, so sprechen die Beamten der Feuerwehr einen Platzverweis in ihrer Funktion als Ordnungsbeamte aus, und nicht weil sie im RD tätig sind. (Bitte auch ordentlich lesen, ja?)
rettungskräfte sind de facto niemals Zivilpersonen gegenüber weisungsbefugt, nur weil sie grade jemanden aus zB nem Autowrack ziehen. Sie dürfen auch zB nicht den Verkehr regeln. Das ist Aufgabe der Polizei. Und solange hier kein Paragraph zitiert wird, ist das geltendes Recht. So hab ich das zB gelernt und lehre es auch weiter. (ist ja nicht so das ich den Scheiss beruflich machen würde - oh warte, doch)
Das betrifft nicht nur die Feuerwehr Beamten sondern oft auch die Angestellten im RD
Wenn du für Falck fährst, hast du dieses Recht natürlich nicht.
Davon, ob ich §§zitiere oder nicht ändert sich an der Rechtslage nichts - du kannst aber gern in der Gesetzgebung deines BL nachlesen. Bei uns ist es im § 24 OBG NW klar geregelt
Nochmal, nein. Der Rettungsdienst ist niemals weisungsbefugt. Es spielt keine Rolle ob der betreffende Mitarbeiter Beamter oder Angestellter ist.
Es gibt zumindest in NRW keine rechtliche Grundlage dafür.
Ich bin keine Juristin, ich muss nicht alle Gesetze auswendig kennen, mir reicht, wenn fachkundige Menschen mir sagen, was erlaubt/möglich ist und was nicht.
Aber für dich hab ich "gern" nochmal nachgefragt.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=61120160624160758031
Sieh dir mal §34 an
"kann die Einsatzleitung insbesondere das Betreten des Einsatzgebietes oder einzelner Einsatzbereiche verbieten, Personen von dort verweisen, das Einsatzgebiet oder einzelne Einsatzbereiche sperren und räumen lassen"
Ich habe mich übrigens geirrt, selbst wenn du für Falck fährst, darfst du das (in NRW, aber viele BL haben ähnliche Gesetze) , solange du im städtischen Auftrag unterwegs bist.
Auch hier liegst du falsch. Der entsprechende Absatz bezieht sich allein auf die Einsatzleitung der Feuerwehr. Und auch dann nur im Rahmen der Brandbekämpfung, der technischen Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes. Der reguläre Rettungsdienst fällt also nicht unter dieses Gesetz
Komisch das auf Grund dieses Gesetzes schon so manche Strafanzeige aus dem Rettungsdienst gestellt wurde - und urteile gefällt wurden. Haben hier wohl alle keine Ahnung.. Nur du🤦🏻
Und vielleicht ist dir bekannt, dass die Einsatzleitung beim ersteintreffenden RTW liegt (oft bleibt es bei diesem, beim Manv wird die Einsatzleitung natürlich abgegeben)
Aber glaub und verbreite doch, was du willst. Ich habe mir die Mühe gemacht, dir 2 rechtliche Grundlagen rauszusuchen, ich weiß was funktioniert, wie Polizei und Staatsanwaltschaft reagieren wenn jmd dem Platzverweis eines RD MA nicht nachkommt - wenn du diese Vorteile nicht nutzen möchtest oder in deinem BL nicht hast, dann ist das dein Problem
Eod
Nein, dein Problem ist offenbar, das du
- nicht mit verstand lesen kannst
- keine Ahnung von den Strukturen des Rettungsdienstes zu haben scheinst.
du hast niemanden zu schlagen oder zu beleidigen...egal wer das ist
Doch genau deswegen. Der "Sanitäter" darf einen Platzverweis aussprechen und selbst die, deren "logischer Menschenverstand" nicht funktioniert, tun gut daran, dem Folge zu leisten