Wer trägt die Gerichtskosten bei einer Nicht-Verurteilung der Angeklagten?
Guten Tag liebe Forum-User,
Meine Frage:
Wer trägt die Gerichtskosten wenn der Angeklagte NICHT Verurteilt wird?
Vorgeschichte: Der Angeklagt ist ein sogenannter "Kunde" von mir welches eine Dienstleistung beansprucht hat, aber sich weigerte den vollen Preis zu zahlen.
Die Polizei wurde gerufen und gegen den "Kunden" wurde Anzeige wegen Betruges erstattet. Es wird wahrscheinlich vor Gericht kommen und deshalb meine Frage.
5 Antworten
In einem Strafverfahren geht es NUR darum, den Täter wegen einer Straftat (hier: Betrug) zu bestrafen. Das macht einzig allein der Staat. Der Staat klagt an und wenn der Täter nicht verurteilt bzw. freigesprochen wird, dann zahlt auch die Staatskasse sämtliche Kosten. Du als Anzeigenerstatter bist in einem Strafverfahren nur Zeuge. Hast Du für das Strafverfahren allerdings einen Anwalt beauftragt, zahlst Du diesen in jedem Fall selbst. Auch, wenn der Täter verurteilt wird.
Wenn Du Dein Geld wieder haben willst, mußt Du zivilrechtlich klagen (nicht "anzeigen"). Dort zahlt immer derjenige erst mal die Kosten, der die Party bestellt hat (also Du als Kläger) . Wenn der Unterlegene genug Geld hat, kann man anschließend die Kosten von ihm zurück fordern.
Das sind zwei verschiedene paar Schuhe. Für die Strafanzeige würden die Gerichtskosten von der Staatskasse getragen.
Wenn du zusätzlich deine Rechnung einklagen willst, musst du ein Zivilverfahren zusätzlich anstreben. Dafür musst du dann in Vorleistung gehen. Wenn dann der Beschuldigte zur Zahlung verurteilt wird, kannst du auch die Kosten von ihm verlangen. Wenn dann das Verfahren wegen mangels an Beweisen eingestellt wird, ist dein Vorschuss verfallen.
Ohne Vorschuss läuft im Zivilverfahren gar nichts.
Grundsätzlich ist es so, dass der Verlierer bezahlt. Kommt es auf ein Unentschieden bezahlt meine ich der Staat oder jeder die Hälfte.
Bedeutet:
Wenn du ihn Zivilrechtlich anklagst dann gibt es folgene Möglichkeiten:
- Du gewinnst (er bezahlt)
- Er gewinnt (du bezahlst)
- Unentschieden (beide bezahlen die Hälfte)
Wenn der Staatsanwalt eine Klage einreicht gibt es folgene Möglichkleiten:
- Staatsanwalt gewinnt Angeklagter muss zahlen
- Staatsanwalt verliert Staat bezahlt
- Unentschieden !!Staat bezahlt!!
Das ist doch kein Fussballspiel. Wie soll denn ein Strafprozess unentschieden(???) enden?
PS. wer gibt denn für so einen Unsinn ein DH?
Entschuldigung wegen des ungenau seins :)
Vielleicht solltest du - allein der Übersichtlichkeit wegen - deine falschen Antworten löschen lassen.
Ne nicht wirklich.
Ist dir vermutlich zu viel Arbeit, was?
Nö. Warum sollte ich dies tun, wenn sie richtig sind?!
Nein. Aber originell sind sie, das muss man dir lassen.
Wenn der Gegner nicht den vollen Preis für eine Dienstleistung bezahlt hat, kann das niemals ein Betrugsdelikt sein! Welcher Polizist schreibt denn da eine Anzeige??!! Die wird sofort von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Der hier geschilderte Sachverhalt ist reines Zivilrecht und muß vom Fragesteller vorfinanziert werden. Wenn sich im Verfahren herausstellt, dass die Dienstleistung mangelhaft war, kommt es eh zum Vergleich. Um welche Summe geht es denn?
Wer hat die Anzeige gemacht du oder die Polizei selber?
Wer hat die Anzeige gemacht du oder die Polizei selber?
Das wäre auch vollkommen egal.
Nein wäre es nicht! Wenn er die gemacht hätte, hätte er zahlen müssen (wenn er verlieren würde)
Nein wäre es nicht!
Doch ist es.
Wenn er die gemacht hätte, hätte er zahlen müssen
Nein, natürlich nicht, er ist nämlich nicht Prozesspartei.
Außerdem regelt das Gesetz ganz eindeutig, dass bei Freispruch die Staatskasse (und nur diese) die Kosten zu tregen hat, § 467 StPO.
wenn er verlieren würde
Als Zeuge kann man kein Strafverfahren "verlieren".
Hast du schon mal von dem Spruch gehört: "Das Internet lügt" Was man auf Internetseiten findet, muss nicht immer richtig sein. Also wenn du kein Jura studierst oder studiert hast, dann versuch auch nicht immer alles aus dem Internet zu ziehen.
Das Internet lügt
Ja. Du bedienst dieses Klischee aber gerade so gut du eben kannst.
Also wenn du kein Jura studierst oder studiert has
Wenn das Wörtchen wenn nicht wäre. Ich habe aber, offensichtlich im Gegensatz zu dir.
Lösch deine ausgedachten Antworten bitte, die helfen niemandem weiter.
Ich arbeite aber nicht mit den Paragraphen aus dem Internet! Und wenn du es studirt hast, dann habe ich zwei fragen:
- Warum arbeitest du mit Paragraphen aus dem Internet?
- warum bist du dann nicht ratgeberheld zu diesem Thema? Ich meine du weisst doch alles, oder nicht?!
Ich arbeite aber nicht mit den Paragraphen aus dem Internet
Du denkst dir dagegen einfach welche aus?
Warum arbeitest du mit Paragraphen aus dem Internet?
Tu ich das? Ich arbeite mit meinen Büchern, die kann ich hier aber kaum verlinken.
warum bist du dann nicht ratgeberheld zu diesem Thema?
Weil ich auf sowas keine Lust habe?
Ich meine du weisst doch alles, oder nicht?!
Ich weiß zumindest mehr als du. Und das ist kein Kunststück.
Ausdenken nein. Nennen wir es Bildung durch Fernsehen oder anderen Dingen. Du hast gerade einen link geschickt. (Das ist jetzt eine ehrliche Frage) Warum hast du darauf keine Lust?
Hallo PokemonFan18531,
ich muss "jurafragen" hier absolut Recht geben. Deine Antworten sind schlichtweg falsch. Du solltest sie daher wirklich löschen!
Gruß
Super RTL
Näturlich weisste. Nimm das super weg oder Sat1 oder ZDF oder was sonst noch so gibt.
Die Polizei hat die Anzeige gemacht.
Dann gilt das, was ich als 2. Möglichkeit aufgeschrieben habe. Wenn der Staat dann gewinnt, kannst du ihn Zivilrechtlich verklagen, dann gilt das oben.
Danke sehr. Hast mir wirklich geholfen ;)
Das ist mein Job :D
Wenn der Staat dann gewinnt, kannst du ihn Zivilrechtlich verklagen
Also mal ganz ehrlich, aauf den Ausgang eines Strafverfahrens kommt es für das Verfahren vor dem Zivilgericht wirklich überhaupt nicht an, zumal da auch ganz andere Beweisregeln gelten.
Nein, das war leider kaum hilfreich und im Kern auch noch falsch.
So wäre es dann quasi schon entschieden.
So wäre es dann quasi schon entschieden.
Nein. Weder quasi, noch überhaupt irgendwie. Und auch die Reihenfolge spielt keine Rolle.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann man allerdings auch den Strafrichter gleich die zivilrechtliche Sache mitentscheiden lassen.
Dann wäre die Schuld schon bewiesen.
Strafrichter gleich die zivilrechtliche Sache mitentscheiden lassen
Nein das geht nicht!! Strafgericht und Zivilgericht sind nicht dasselbe!!
ich habe einen Vollstreckungsbescheid bekommen
Die strafrechtliche schon, der Richter am Zivilgericht kann ganz anders entscheiden, insbesondere trifft ihn kein Amtsermittlungsgrundsatz und hält sich an das, was ihm vorgetragen wird.
Nein das geht nicht!!
Natürlich geht das. Wie immer erleichtert auch hier ein Blick ins Gesetz die Rechtsfindung. Hier sind es die §§ 403ff StPO.
http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__403.html
Ich hoffe mal, du willst die Fragesteller hier nicht absichtlich mit deinen falschen Antworten verwirren.
Ich nicht, du vielleicht!
Dann erklär uns doch mal, wie deine frei erfundenen Antworten mit dem Gesetz in Einklang zu bringen sind.
Nein das geht nicht!! Strafgericht und Zivilgericht sind nicht dasselbe!!
Die strafrechtliche schon, der Richter am Zivilgericht kann ganz anders entscheiden, insbesondere trifft ihn kein Amtsermittlungsgrundsatz und hält sich an das, was ihm vorgetragen wird.
Nein das geht nicht!!
Natürlich geht das. Wie immer erleichtert auch hier ein Blick ins Gesetz die Rechtsfindung. Hier sind es die §§ 403ff StPO.
http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__403.html
Ich hoffe mal, du willst die Fragesteller hier nicht absichtlich mit deinen falschen Antworten verwirren.
Das wird nicht funktionieren. Mann kann zivilrechtlich zwar klagen, aber nicht anklagen.
Hier kann das Gericht im Zweifel auch ganz anders entscheiden.
Klage einreichen kann der Herr Stattsanwalt ganz privat bei Gericht. Im Dienst erhebt der dagegen Anklage.
Was soll denn das bitte sein? Ein Strafverfahren, dass unentschieden ausgeht ...