Ich bin minderjährig und habe eine Falschaussage gemacht.Welche Strafe droht mir?
Ich habe bei einer polizeilichen Vorladung eine Falschaussage gemacht. Ich bin erst 17 Jahre alt. Welche Strafe droht mir falls sie mir die Lüge nachweisen können.
18 Antworten
Gehe freiwillig und schnell wieder hin und bitte um einen Termin zur Korrektur. Eine solche Aktion ist auf jeden Fall von Vorteil und Dein Fehler wird nicht ganz so teuer.
Man kann evtl. wegen Strafvereitelung belangt werden.
Zuerst einmal stellt sich die Frage, ob Du Dich überhaupt strafbar gemacht hast. Eine Falschaussage bei der Polizei ist nämlich für sich genommen noch nicht strafbar. Nur dann, wenn durch die Lüge der Täter entlastet wird (er braucht sich durch die Lüge nur weniger strafbar gemacht haben) ist es eine Strafvereitelung, wenn jemand anderes zu Unrecht beschuldigt wird (Y hat geschlagen, nicht X) ist es eine "Falsche Verdächtigung". In diesem Fällen wäre ein Ermittlungsverfahren gegen Dich einzuleiten. Was dabei rauskommt, hängt davon ab, ob die Falschaussage bereits irgendwelche Konsequenzen hatte (z.B. jemand ist in U-Haft gegangen) oder gehabt hätte und ob Du vorher schon mal polizeilich aufgefallen bist. Wenn es das erste Mal war, stehen die Chancen recht gut, daß die Sache nach § 45 JGG nach Ableistung einiger Sozialstunden eingestellt wird.
Wenn aber z.B. zu Unrecht jemand der Vergewaltigung beschuldigt wurde und deshalb in U-Haft saß, kann da auch durchaus schon mal ne Bewährungsstrafe bei rauskommen.
Hallo
Da du 17 bist, können dir paar Sozialstunden aufgebrummt werden bis zum Freizeitarrest im schlimmsten Falle. Im besten Falle, wird es fallen gelassen. Kommt auf den Richter an. Ich denke mal, du bist noch nicht Straffällig geworden. Mach dir da mal nicht son Kopf. Manche Richter sind wirklich milde. Gerade Jugendrichter. Meistens kriegst du das Urteil über Post. Also, dass du nicht mehr gleich zum Gericht gehen musst. Ich wünsche dir viel Glück auf jeden Fall.
Lg Didichan
bei erwachsenen wären es zwischen 3 monaten und 5 Jahren Knast lt. §153 Strafgesetzbuch bei dir als Jugendlichem käme das Jugendgerichtsgesetz zur Geltung also: 1.die Verwarnung,(incl.Geldstrafen) 2.die Erteilung von Auflagen,(Sozialstunden) 3.der Jugendarrest. nach §13 Jugendgerichtsgesetz die entscheidung was genau obliegt dem Richter im Schlimmsten Fall wirst du für 3 Monate in Júgendarrest gesetzt
...offensichtlich versucht der Fragesteller sich hier die Entscheidungshilfe zu holen, ob sich eine Falschaussage "lohnt" oder nicht. Insofern dürften ideelle Erwägungen, daß z.B. ein Urteil, das auf einer Falschaussage beruht, immer falsch sein muß und sich dadurch irgendjemand wieder über die Unfähigkeit der Rechtsprechung beschweren wird, kaum etwas fruchten.
Wesentlich erscheint vielmehr, daß fälschlicher Weise immer nur nach der Strafbarkeit gefragt wird. Damit alleine ist es aber nicht getan. Wird die bewußte Lüge aufgedeckt, können zivilrechtlich erhebliche Schadensersatzforderungen ausgelöst werden. Die Kosten für die vergebliche Strafverhandlung (Gericht, Staatsanwaltschaft, Verteidigung, Sachverständige, Zeugen) müssen bezahlt werden. Opfer oder Täter müssen für die Konsequenzen des falschen Urteils entschädigt werden. Mit Vollendung des 7. Lebensjahres ist man im Zivilrecht deliktsfähig, d.h für den Mist, den man baut voll verantwortlich. Insbesondere nach so einer präventiven Recherche im Internet, wird dann "ich doch erst 17" sicherlich nicht helfen. Die Geschädigten werden sich Titel besorgen und die verjähren erst nach dreißig Jahren. Da es sich dann um Forderungen auf Grund einer Straftat handelt, wird auch eine Privatinsolvenz nicht helfen...
HALLO wieso schreiben hier Menschen, die davon keine Ahnung haben? Bei der Polizei sind Falschaussagen nicht strafbar, nur bei Gericht.