Falschaussage bei der Polizei / Strafe?

3 Antworten

Sie hat eine falsche Verdächtigung begangen. Das ist schoooon strafbar

http://dejure.org/gesetze/StGB/164.html

Wenn sie es selbst aufgedeckt hat, ohne dass die Polizei drauf gekommen ist, kann es mit ganz viel Glück noch eine Verfahrenseinstellung gegen eine Geld- oder Arbeitsauflage geben. Wahrscheinlicher ist aber eine Geldstrafe im Bereich von ca. 1 Netto-Monatseinkommen (30 Tagessätze)

Macht noch keine Vorstrafe und keinen Eintrag im Führungszeugnis - wenn sie nicht schon vorher aufgefallen ist.

Einen Anwalt sollte sie sich nicht nehmen - der kostet am Ende deutlich mehr Geld, als er helfen kann.

Escobar215 
Beitragsersteller
 30.03.2016, 21:04

Eine Sache noch: Ist das zu 100% so, dass so eine Sache vor Gericht kommt?

skyfly71  30.03.2016, 21:16
@Escobar215

Nein, es kommt ziemlich sicher nicht vor Gericht. .Da der Sachverhalt klar ist und es keinen Aufklärungsbedarf gibt, wird sowas normalerweise durch einen "Strafbefehl" erledigt. Gewissermaßen ein Gerichtsurteil, ohne dass es vorher eine Gerichtsverhandlung gegeben hat. Man bekommt dann nur einen Brief im gelben Umschlag.

Anders sähe es aus, wenn die Täterin zum Zeitpunkt der Tat noch nicht 21 Jahre alt war.

BVBDortmund  30.03.2016, 22:07
@skyfly71

Wenn eine Verfolgung einer vermuteten Straftat nicht gewollt ist, wird das Verfahren eingestellt.  Falls doch ein strafbefehl ausgestellt wird kann man immer noch wiedersprechen,, es entscheidet dann ein Richter vor Gericht.


Was glauben eigentlich Polizisten werTäter ist, bis zur Klärung der Schuld gilt  jeder als unschuldig ....

wurzlsepp668  30.03.2016, 22:33
@BVBDortmund

@bvb: Unfallflucht ist eine STRAFTAT und wird von Amtswegen verfolgt .........   und diese Straftat und somit Ermittlungen der Polizei sind durch LÜGEN der Freundin des Fahrzeughalters entstanden ........

und richtig, die angebliche Unfallflüchterin IST unschuldig ....

aber die Freundin des Anzeigestellers ist wegen Falschaussage und Beschuldigung einer Strattat dran ....

Escobar215 
Beitragsersteller
 30.03.2016, 20:48

Ui, dann könnte es also doch teuer werden. Vielen Dank für die schnelle Info!!

  Das steht unter Strafe ....

1. §164 StGB Falsche Verdächtigung

2. § 145d StGB Vortäuschen einer Straftat

Wenn die Polizei meinte das da nicht viel passieren wird , sind vermutlich noch keine Ermittlungen gegen die Person eingeleitet wurden !

Hier wird evtl. die Staatsanwaltschaft das Verfahren nach § 153a STPO mit einer Geldauflage zwischen 30-50 Tagessätzen vorläufig einstellen !

Ich Persönlich würde  noch warten mit der Beauftragung eines Rechtsanwaltes ......

Unfallflucht ist strafbar.  

Polizisten darf man straflos anlügen.

Man kann sich irren.

Eine Falschaussage vor Gericht sollte sich jeder gut überlegen.

wurzlsepp668  30.03.2016, 21:46

es war keine Unfallflucht .... da Adressen ausgetauscht .....

und wenn die Polizei ein Strafverfahren wegen Unfallflucht einleitet ist das sehr wohl eine strafbare Handlung .....

den Freund anlügen ist "Man kann sich irren" ... alles klar ....

Artus01  31.03.2016, 08:21
@wurzlsepp668

Polizisten darf man straflos anlügen.

Das ist so verallgemeinert nicht richtig, siehe Antwort von skyfly71.

BVBDortmund  31.03.2016, 15:13
@Artus01

Solange man kein anderen falsch beschuldigt macht man sich auch nicht wegen falscher Anschuldigung strafbar. 

BSPW. Wenn ich behaupte:

"Ansonsten haben Polizeiautos immer zu wenig Luft auf den Reifen, weil sie so eine gute Begründung haben, warum ein Krimineller entkommen ist. Dafür sind sie in den anderen Fälle schnell genug!"

Auch wenn diese  Meinung falsch sind, ist sie keineswegs "verallgemeinert nicht richtig",  sondern einseitig, Aufklärungsbedarf ala  skyfly71 braucht man da nicht. 

Es sei denn, man will jemand disziplinieren, wie einen Schuljungen.