Polizeiwagen diebstahl?
Nehmen wir mal an die Polizisten sind im Einsatz was wäre wenn jemand das Auto klaut? Was würde er für eine Strafe bekommen ? Darf die Polizei schießen?
5 Antworten
neben Diebstahl hat er Polizei an einem Einsatz gehindert
Die Folgen daraus kann ihm angehängt werden
Wenn Fahrzeug nicht abgeschlossen --> Diebstahl --> Geldstrafe oder bis zu 5 Jahre Knast
Wenn Fahrzeug abgeschlossen --> Besonders schwerer Fall des Diebstahls --> mindestens 3 Monate und bis zu 10 Jahre Knast.
Die Polizei darf in einigen bestimmten Fällen schießen. Lese das hier:
Was würde er für eine Strafe bekommen ?
Die gleiche, die er beim Diebstahl eines Nicht-Polizeifahrzeuges bekommen würde.
Darf die Polizei schießen?
Nein, es sei denn, dass der Diebstahl unter Mitführen von Waffen oder Sprengstoff begangen wurde.
Nein. Die Tat wird nicht unter Mitführung von Schusswaffen begangen. Die Schusswaffe ist "Beiwerk" der Tat.
Der Täter flieht mit 2 scharfen Maschinenpistolen!
§ 64 POLG-NRW
3.
um eine Person anzuhalten, die sich der Festnahme oder Identitätsfeststellung durch Flucht zu entziehen versucht, wenn sie
- a)
- eines Verbrechens dringend verdächtig ist oder
- b)
- eines Vergehens dringend verdächtig ist und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Schusswaffen oder Explosivmittel mit sich führt,
Wie kommst du auf 2 scharfe Maschinenpistolen? Meist haben die Dienstwagen nur ein abschließbares MP-Fach.
Ein Fahrzeug mitsamt MP so unbeaufsichtigt zu lassen, dass es gestohlen werden könnte, ist durch Dienstvorschriften strengstens verboten.
Zudem müsste die Person erstmal wissen, dass sie überhaupt eine Schusswaffe mit sich führt. Der Diebstahl eines Fahrzeuges, in dem vielleicht (!) eine Schusswaffe eingeschlossen ist, dürfte nicht ausreichen, den Schusswaffeneinsatz zu begründen.
Im Übrigen, würdest du den Faden des Mitführens weiterspinnen, wäre der Diebstahl kein Vergehen mehr, sondern würde mit dem Diebstahl ein Verbrechenstatbestand erfüllt.
Nein, m.E. wird die Grundlage für den Schusswaffengebrauch erst dann erfüllt, wenn der Täter positiv weiss, dass im Fahrzeug eine Schusswaffe liegt.
Die Polizisten WISSEN, dass die MP auf dem entwendeten Fahrzeug mitgeführt wird. Insofern müssen sie auch verhindern, dass diese Waffen in die falschen Hände geraten.
Worin liegt denn die Logik, dass ein Streifenwagen mit eingeschlossener MP nicht mehr verlassen werden kann/darf? Eine solche Dienstvorschrift wäre äußerst widersinnig und ist mir auch nicht bekannt.
Eine solche Dienstvorschrift wäre äußerst widersinnig und ist mir auch nicht bekannt.
Mir schon.
Würde einem Polizeibeamten die MP auf diese Weise abhanden kommen, könnten sich die Kollegen auf ein Disziplinarverfahren einstellen.
Übrigens kenne ich einen Fall, bei dem die Dienstwaffe aus dem verschlossenen Auto gestohlen wurde. Gegen den verantwortlichen Beamten wurde eine Disziplinarmaßnahme verhängt und er durfte die Waffe bezahlen.
War die Waffe im MP-Fach? Wohl kaum.
Weisst du was das MP-Fach ist? Offenbar nicht. Das ist kein Tresor, sondern nur eine Halterung oder eine abschließbare Schale, die wenig Sicherheit bietet, sondern lediglich verhindert, dass die MP durchs Auto poltert.
In welchem Bundesland ist das so? In NRW sind die Aufbruchshemmend.
In verschiedenen Bundesländern war oder ist es so. Ein richtig stabiles MP-Fach habe ich nirgendwo gesehen.
Du würdest mildernde Umstände bekommen, weil so etwas nur Menschen machen, die total dicht oder eh durch sind.
Das würde nicht als normaler PKW-Diebstahl mit Gewinnerzielungsabsicht gewertet werden.
Der Diebstahl jeden fremden Eigentums ist prinzipiell strafbar. Um die Flucht eines Verbrechers zu verhindern, darf die Polizei auch schießen.
Da die Streifenwagen seit einiger Zeit MPs mitführen, ist ein Schußwaffengebrauch nach Rechtslage erlaubt!