Macht es bei einem Diebstahl einen unterscheid ob man 10.000€ oder 100€ klaut?
Nehemen wir an ich begehe einen Ladenraub und entkomme mit 10.000€. Später gebe ich das Geld aus und habe nichts mehr. Die Polizei fasst mich und der Richter will mich bestrafen.
Wie würden sich die Strafen von einander unterscheiden wenn ich statt 10.000€ nur 100€ geklaut hätte ?
6 Antworten
Der Fall, den du schilderst, ist kein Diebstahl, sondern ein Raub und von daher schon strafrechtlich anders zu werten, nämlich gravierender, weil man Gewalt oder Androhung von Gewalt verwendet, um sich das Geld widerrechtlich anzueignen.
Bei einem Diebstahl, also dem heimlichen Entwenden fremden Eigentums, wird sich die Strafhöhe in gewissem Maße am Wert des gestohlenen Gutes orientieren.
Bei einem Ladendiebstahl eines Gegenstandes mit einem Wert unter 50 € wird das Strafverfahren meist gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Würde man dagegen z.B. Schmuck oder Uhren im Wert von 10.000 € stehlen, dann bekäme man entweder eine hohe Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe.
Bei einem schweren Diebstahl drohen Freiheitsstrafen zwischen 3 Monaten und 10 Jahren. Ob ein Diebstahl allerdings alleine dadurch zu einem schweren Diebstahl wird, dass das Diebesgut 10.000 € wert ist, weiß ich nicht.
Aber eine Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten kann auch noch in eine Geldstrafe umgewandelt werden.
https://www.123recht.net/Der-Diebstahl-und-seine-Konsequenzen-__a7417.html
Ja, es spielt eine Rolle.
Erst einmal ist alles gemäss §242 StGB als Diebstahl strafbar, doch schon dann stellen sich die Unterschiede ein.
Zunächst einmal sind geringwertige Dinge vom Erschwerungsgrund des §243 StGB ausgeschlossen (Absatz zwei).
Nun spielt es also eine Rolle, ob der Täter den Vorsatz über die Geringwertigkeit (bzw. Mehrwertigkeit) der Sache erstreckt. Generell ist eine Sache ab ca. 30 Euro nicht mehr geringwertig, von entscheidender Bedeutung ist allerdings, dass der Täter weiss, dass eine Sache mehr wert ist. Klaut er eine Sache, deren Geringwertigkeit er annimmt und stellt sich im Nachhinein heraus, dass sie höherwertiger ist, dann entfällt der Vorsatz und somit die Strafbarkeit.
Die Frage, ob eine Diebstahlssache geringwertig ist, oder nicht, hat aber weitaus grössere Folgen. Auch wenn andere Nutzer hier geschrieben haben, es würde keinen Unterschied machen, so ist das Schwachsinn. Wenn man den 242 StGB liest, merkt man schnell, dass - wie überall sonst - keine exakte Strafe angegeben wird, sondern ein Strafmass, nämlich eines von Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
Auch wenn es also im Gesetzartikel nicht unmittelbar steht, ist es selbstverständlich so, dass du für 10'000 Euro nicht dieselbe Strafe kriegst, wie für 100 Euro, der Richter weiss natürlich, dass er - neben deinen Vorstrafen, deiner Prognose und vielen weiteren Faktoren - auch den Diebstahlsbetrag mit in die Strafberechnung hineinnehmen muss. Für hundert Euro kriegst du - keine Vorstrafe vorausgesetzt - mit Sicherheit eine Geldstrafe, bei zehntausend Euro ist auch eine Bewährungsstrafe möglich, oder sogar eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung.
Die Höhe des Betrages spielt bei der Gesamtwürdigung eine Rolle. Je höher der Betrag, um so höher grundsätzlich die Strafe.
Allerdings spielen bei der Strafzumessung noch diverse andere Faktoren eine Rolle, so dass sich aus dem Betrag heraus allein keine Strafhöhe ableiten lässt.
Nein es ist die selbe Straftat, nur die Strafhöhe steht in Relation zu Schaden
Es ist auf jeden fall davon abhängig, wie viel, wen und wie du beraubst! Hinterziehst du Steuern oder beklaust eine Bank in hohen Beträgen, dann warten Jahre Gefängnis bzw. richtig große Geldstrafen auf dich. Raubst du hingegen ein Aldi ( oder jedes andere beliebige Geschäft) aus und klaust waren im Wert von 50€ bekommst du gewiss nur eine Anzeige, Hausverbot und eine kleine Geldstrafe und andersrum. Klaust du irgendwie 1 Mio von Aldi, dann wars das für dich.