Freundin für Diebstahl beschuldigt, gibt allerdings keine Beweise?
Hallo, habe ein Problem!
Meine Freundin, 18 Jahre alt, wurde wegen Diebstahls beschuldigt. Sie soll in einem unbeobachteten Moment 120 Euro gestohlen haben. Dies trifft aber nicht zu und es gibt auch keine Zeugen oder Beweise etc. Zudem liegen 14 Stunden zwischen Diebstahl und dem bemerkten Zeitpunkt des Diebstahls. Nun wurde sie zur Polizei gebeten, um eine Aussage zu machen. Was kommt nun auf sie zu? Sollte sie einen anwalt hinzu ziehen? Wie wird das jetzt alles Ablaufen? Könnte das alles vor Gericht gehen, da es Aussage gegen Aussage steht?
14 Antworten
Deine Freundin hat eine Anschuldigung vorliegen und die Ermittlungsbehörde möchte sie dazu anhören.
Wenn sie sich nichts vorzuwerfen hat, wird m.E. auch zunächst kein Rechtsanwalt erforderlich sein.
Zur Polizei gehen und Ausage machen. Sich selbst beschuldigen braucht sie nicht, zu solchen Dingen ist schweigen angebracht.
Was letztlich die Staatsanwaltschaft daraus macht, kann keiner verhersagen.
Zudem liegen 14 Stunden zwischen diebstahl und dem bemerkten Zeitpunkt des Diebstahls.
Woher weißt du das?
Wenn es keine Zeugen gibt, dann sieht es gut für deine Freundin aus.
Wahrscheinlich muss sie einen normalen Anhörungsbogen bei der Polizei ausfüllen und wird befragt.
Normalerweise wird das Verfahren danach schon eingestellt, da es keine Beweise gibt. Wenn es aber vor Gericht gehen sollte, dann würde ich auf jeden Fall einen Anwalt einschalten
ich würde an ihrer Stelle noch nichts weiter unternehmen. Schließlich hat sie ja nichts getan. Also müßte der Diebstahl erst einmal bewiesen werden. Einen Anwalt kann sie später allemal nehmen. Ich wünsche euch ein recht schönen Ausgang. Liebe Grüße von bienemaus63
Diese Frage ist so nicht zu beantworten. Woher weisst Du dass es keine Beweise gibt? Kennst Du den Wortlaut der Anzeige? Es ist einfach für einen aussenstehenden nicht möglich abzuzschätzen was genau vorgeworfen wird bzw. wie die Sache der Polizei geschildert wurde.
Grundsätzlich ist es hier aber so dass man ihr nachweisen muss dass sie etwas gestohlen hat.