Was passiert eigentlich wenn der Gerichtsvollzieher zu viel Geld einzieht. Kommt er dann wieder und bringt das zuviel gezahlte zurück?
Also z.B. weil auf dem Gerichtsvollzugsbescheid noch nicht berücksichtigt war, dass der Schuldner schon zwischenzeitlich mehrere Raten gezahlt hatte. Das kommt dann erst später raus, wenn die Summe vom Gericht dem Kläger ausgezahlt werden soll. Es bliebt also Geld übrig. Was dann ?
6 Antworten
Sollte was überbleiben, kriegst du es zurück. Da kommt aber nicht der GV, das kommt auf Dein Konto.
Klar, bei einem leeren Konto gibts aber nix einzuziehen. Wenn dui keine Kontoverbindung abgegeben hast, kommt ein Scheck.
Du meinst wahrscheinlich, wenn nach Erhalt des Vollstreckungsbescheides vom Schulder Zahlungen geleistet wurde, wovon der Gerichtsvollzieher bei seinem Besuch des Schuldners noch nichts weiß?
In solch einem Fall sollte der Schuldner die Zahlungen gegenüber dem GV nachweisen, z.B. anhand von Kontoauszügen.
Falls es tatsächlich zu einer Überzahlung kommt, wird vermutlich der Gläubiger das Geld erstatten. Der GV ist ja nur "Erfüllungsgehilfe" des Gläubigers und leitet kassiertes Geld weiter.
suspekt ist mir das schon -- insb. wenn der GV bares Geld nimmt. Denn das hätte man ja einfach so überweisen oder per Lastschrift einziehen können.
Der GV würde doch eigentlich nur für Kuckuck kleben und Sachen zur Versteigerung markieren benötigt. Bares Geld hätte man ja ohne Besuch auch zahlen können.
Oder ist der Typ so gefährlich und nötigt zum Geld zahlen .-.. also echt? Dann könnte man gleich nach Zahlung ne Anklage gegen den GV beantragen.
Im Fall ging es z.B. um einen Hobbyrennradfahrer und bastler. Er hatte Rennräder die unter Kennern über 2000 Euro kostete. Hätte die aber der GV markiert, dann würden da wohl nur ca. 500 Euro rausspringen. In so einer Art genötigt, hat er ihn dann bares Geld 4000 Euro oder so -- gegeben.
Manchmal muß man Schuldner dazu "nötigen", zu zahlen. Wie Du selbst erzählst, funktioniert das mitunter auch :)
man sollte schon beachten dass der Gerichtsvollzieher auch noch Geld kostet...
im übrigen müsste man dem Gerichtsvollzieher Beweise über Zahlungen vorlegen können,
ansonsten ist das Geld sonst futsch
Was für eine schlechte Welt. Nicht mal dem Gerichtsvollzieher kann man mehr trauen.
und bereichern tut sich der Kläger, der Gerichtsvollzieher oder das Gericht ?
der Gerichtsvollzieher und das Gericht werden sich ganz gewiss nicht bereichern
🤦♂️
dürfte doch wohl völlig klar sein,
dass täglich Zinsen anfallen,
wenn der Schuldner einfach seine Schulden nicht bezahlen will, bis der Gerichtsvollzieher kommt und Geld eintreibt oder etwas pfändet - am besten immer gleich alle Rechnungen begleichen,
dann kommen hinterher auch keine bösen Überraschungen
😉
wenn zwischenzeitlich schon Raten getilgt wurden, hat man dafür auch Beweise die man dem Gerichtsvollzieher dann zeigen kann.
wenn mans aber nicht zeigen kann, aber wenn das Gericht dann den Betrag überweisen will feststellt, dass es doch so ist wie der Schuldner sagte. Der Gerichtsvollzieher will ja Beweise. Aber nicht alles was auch so ist, ist sofort beweisbar.
na sicherlich, du kannst du einen Kontoauszug ausdrucken lassen, die hast eine Kopie der Überweisung, alles was man vorzeigen kann.
Deswegen sieht man Gerichtsvollzieher abends so oft in der Kneipe. Das versaufen die einfach.
hehehe ... das wird's sein
das gibst du ja nicht an ... hättest du es angegeben, bräuchte ja kein Gerichtsvollzieher kommen. Dann hättest einfache einen Lastschrifteinzug unterschrieben und das wäre eingezogen worden.