Schlägerei provozieren: Wer kriegt Schuld?

5 Antworten

Es liegt an jedem selbst, sich nicht provozieren zu lassen. Dann hat Typ 1 auch keinen Erfolg und wird über kurz oder lang das Provozieren einstellen. Besonders wenn er für seien Beleidigungen ständig anzeigen kassiert

Dazu gehört auch ein gewisser grad an Frustrationstoleranz und Selbstbeherrschung.

Wer (zuerst) zuschlägt ist Schuld.

MeinDing777  10.11.2019, 17:10

Stimmt nicht. Bei Provokationen darf man sich wehren. Man sollte aber vorwarnen, dass man körperlich tätig wird...

GewuerzKetchup  10.11.2019, 17:17
@MeinDing777

Stimmt doch. Eine Provokation gibt dir nicht das Recht zuzuschlagen. Man darf nur Körperliche Gewalt Anwenden um Angriffe abzuwehren und da gilt Situationsbedingt immer nur das geringste Maß an erforderliche Gewalt anzuwenden.

GewuerzKetchup  10.11.2019, 17:21
@MeinDing777

Woher hast du denn den Blödsinn her?

MeinDing777  10.11.2019, 17:26
@GewuerzKetchup

Ein Angriff auf die Würde, darf auch mit Gewalt beendet werden. Natürlich innerhalb der Notwehr. (Verhältnissmäßigkeit, muss geeignet sein den Angriff zu unterbinden/beenden...)

MeinDing777  10.11.2019, 17:28
@GewuerzKetchup

Wenn eine verbale Antwort nicht zur Beendigung der Provokation führt und andere Auswege nicht möglich sind, kann auch der Schlag auf die Nase das geringste Maß an erforderlicher Gewalt sein.

MeinDing777  10.11.2019, 17:29
@GewuerzKetchup

Nennt sich "rechtfertigender Notstand"..

GewuerzKetchup  10.11.2019, 17:32
@MeinDing777

Nein. Da gibt es keine Notwehr, du hast nicht das Recht jemanden körperlich anzugreifen, wenn du selbst nicht in Gefahr bist physische Gewalt zu erfahren und zuschlagen ist kein niedriges erforderliches Maß an Notwehr um diese Situation zu entschärfen.

MeinDing777  10.11.2019, 17:34
@GewuerzKetchup

Den Ball könnten wir jetzt hin und her spielen..

§34 StGB

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig,[...]

GewuerzKetchup  10.11.2019, 17:37
@MeinDing777

Das Handeln war jedoch hier nicht gerechfertigt und zu viel des guten. Das wird dir jeder Anwalt und Polizist bestätigen. Du interpretierst das falsch. Dafür gibt eindeutige Rechtslagen die das Regeln.

MeinDing777  10.11.2019, 17:43
@GewuerzKetchup

Habe ich dir gerade zitiert.

Anwaltlich bestätigt.

Polizisten würde ich in rechtlichen Fragen nicht konsultieren..

GewuerzKetchup  10.11.2019, 17:46
@MeinDing777

Das deckt aber nicht die Umsetzung ab zur Verteidung deiner würde. Es gibt Paragraph die Regeln, wann du Gewalt anwenden darfst. Nach deiner Aufassung könnte ich jeden eine reinhauen, wenn ich mich Beleidigt und Provoziert fühle. Na da Prost Mahlzeit.

MeinDing777  10.11.2019, 17:50
@GewuerzKetchup

Nein nicht, wenn du dich nur beleidigt und provoziert fühlst, sondern wenn die Beleidigung oder Provokation anhält und nicht anders abwendbar ist. Gegenwärtig hast du gerade ignoriert.

GewuerzKetchup  10.11.2019, 17:52
@MeinDing777

Leider widersprichst du dir. Eröffne doch eine neue Frage:" Wann darf ich physische Gewalt anwenden?"

MeinDing777  10.11.2019, 17:53
@GewuerzKetchup

Bsp. aus meinem Leben. Mitbewohner provoziert mich in der Küche, ich will mir das nicht weiter anhören, verlasse den Raum, bewege mich in mein Zimmer, aber der Provokateur verfolgt mich, bis in mein Zimmer. Den Hinweis, dass ich mir diese Provokation nicht weiter bieten lasse und deswegen versucht habe aus dem Weg zu gehen wurden ignoriert. Der Schlag auf die Nase, der diese Situation beendet hat, war nicht rechtswidrig...

GewuerzKetchup  10.11.2019, 17:54
@MeinDing777

Doch das ist rechtswidrig.

MeinDing777  10.11.2019, 17:54
@GewuerzKetchup

Seltsam, ich musste kein Schmerzensgeld zahlen, habe keine Sozialstunden aufgebrummt bekommen...

Glaub mir, ich weiß wovon ich hier spreche.

MeinDing777  10.11.2019, 17:56
@GewuerzKetchup

Wo widerspreche ich mir?

Eröffne du doch die Frage.

GewuerzKetchup  10.11.2019, 17:57
@MeinDing777

Das heißt nicht, dass es nicht Strafbar ist. Auch in deiner Situation.

GewuerzKetchup  10.11.2019, 17:59
@GewuerzKetchup

Belassen wir das dabei. Ich werde heute keine eine Frage eröffnen. Ich kann dir gern eine Freundschaftsangebot schicken.

MeinDing777  10.11.2019, 17:59
@GewuerzKetchup

Sondern? Nicht rechtswidrig aber strafbar?

GewuerzKetchup  10.11.2019, 18:02
@MeinDing777

Ich werde morgen eine Frage eröffnen und dann diskutiert werden. Guten Abend.

So leicht ist das nicht! Weder für person 1 noch für person 2.

Meistens gilt hier Aussage gegen Aussage und Person 1 hat ne gebr. Nase und kriegt nichtmal Recht!

Viele hier denken bestimmt Person 2 kriegt eine Strafe aber das stimmt nicht!

12345lol12345 
Beitragsersteller
 10.11.2019, 17:09

Wir sind davon ausgangen, dass Person 1 aufs Geld aus ist. Also könnte der das Geschehen ja filmen oder das Gespräch aufzeichnen. Da war ich mir dann aber nicht mehr sicher, ob der damit durch kommt, denn der Vorsatz wäre dadurch mehr als nur eindeutig

Zimmerservice  10.11.2019, 17:40
@12345lol12345

😂😂 Filmen ohne Erlaubnis ist verboten und vor Gericht als Beweis sowieso nicht zulässig.

Schuld ist immer der Täter - immer!

Der Provokateur ist der Provokation schuldig. Das ist nicht strafbar

Der Schläger ist der einfachen Körperverletzung schuldig. Das ist hingegen strafbar.

Vampire321  10.11.2019, 16:54

Der provokateur ist solange nicht für die Provokation zu bestrafen, wie er sein gegenüber nicht beleidigt

DANN ist auch dies entsprechend dem Gesetzbuch zu ahnden

12345lol12345 
Beitragsersteller
 10.11.2019, 17:04

Also wenn man seine Worte weiße wählt und mit etwas Sarkasmus ausschmückt, die richtigen aggro Leute kennt, könnte man sich so ein goldenes, aber blutiges Näschen verdienen. Also weniger Risiko, also vor ein Auto zu springen. Wegen diesen russischen Dashcam Videos sind wir auch auf das Szenario gekommen.

tenno5034  10.11.2019, 17:26
@12345lol12345

Woher soll denn das Geld kommen, auf das du anspielst? Schadenersatz? Die Agro-Typen, die du mit Sarkasmus provozieren willst, haben ja gar kein Einkommen, bloss HarzIV. Jene, die Einkommen haben, haben das aus dem Drogenhandel. Und die willst du garantiert nicht provozieren oder auf Schadenersatz verklagen. Irgenwie geht die Rechnung nicht auf. Aber versuch es mal. Wir lesen es dann gerne in der Zeitung.

Nayes2020  10.11.2019, 19:23
@tenno5034

Hahah du bist geil. Aber es ist wahr

Ganz einfach: Typ 1: Anzeige wegen Anstiftung oder Beleidigung. Typ 2: Anzeige wegen Körperverletzung.

12345lol12345 
Beitragsersteller
 10.11.2019, 16:58

Also behauptest du, Typ 2 könnte Typ 1 anklagen, wegen Anstiftung sich selbst auf die Fresse zu hauen?

MeinDing777  10.11.2019, 17:08
@12345lol12345
wegen Anstiftung sich selbst auf die Fresse zu hauen?

???

12345lol12345 
Beitragsersteller
 10.11.2019, 17:17
@MeinDing777

Oke sagen wir es so:

Anklage wegen Anstiftung seines Gegenübers zu körperlichen Gewalt gegen sich selbst.

Oder welcher Anstiftung hätte sich Person 1 sonst schuldig gemacht?