Darf mein RA das Mandat kündigen, wenn ihm teilweise die Vollmacht eingeschränkt wurde? (er verstieß gegen die Vollmacht und legte dann Mandat nieder)?
Hallo,
ich habe meinem RA die Vollmacht teilweise eingeschränkt.
Das begründet sich damit, weil aktenkundig "Mängel" auftreten.
Der RA verstieß gegen die Vollmacht und legte dann Mandat nieder, als sie dem RA eingeschränkt wurde. Er verstößt gegen die Vollmacht/Mandat , trotz Mandatsniederlegung. Schreibt an Gericht und empfängt Schreiben vom Gericht. Der RA beantwortet das dann sogar.
Vom Gericht habe ich zu diesem Schriftverkehr keine Kenntnis. Obwohl das Gericht klar dargelegt ist - es ist kein Mandat mehr vorhanden und kein Vertretungsberechtigter RA!
Danke für aufrichtige Antworten! LG
>>>>>
Dienstvertrag - kein einseitiges Rechtsgeschäft
Die Aufgabe den Mandanten zu verteidigen, zu vertreten und seinen Willen durchzusetzen (nennt man so - für alle sie meinen sinnfreie Kommentare abzugeben)
Der RA handelt als selbstständige Person und haftet als Selbstständiger.
Er kassiert für erbrachte Leistungen.
Was Ihr wissen dürft und vielleicht wichtig wäre:
Das Gericht fragte den - meinen- RA an, ob er nun für den Kläger, oder den Beklagten tätig ist. ????
Es gibt auch Beschluss das er Parteiverräter ist (aktenkundig: ....für den Kläger tätig)
Was kommentiert/antwortet Ihr dazu ?
LG
6 Antworten
Wenn du die Handlungsfähigkeit des Anwalts einschränkst, weil du mit seiner Arbeitsweise nicht einverstanden bist, hat der Anwalt auf der anderen Seite das Recht, das Mandat niederzulegen.
Nicht zuletzt basiert ein solches Verhältnis auf Vertrauen, und wenn du ihm praktisch stückweise das Vertrauen entziehst, ist sein handeln nachvollziehbar.
Ein Rechtsanwalt ist letztendlich nichts anderes als ein juristischer Dienstleister, und diese Dienstleistung kann von beiden Seiten gekündigt werden.
Solche Dinge passieren häufig, wenn Mandanten aufgrund juristischer Unkenntnis oder Halbwissen dem Anwalt querschiessen, weil sie denken sie wüssten es besser.
Macht hier zumindest den Eindruck.
Natürlich darf er
So wie es entzogen werden kann, kann er auch einfach hinschmeissen
PS. Deine Geschichte ist lückenhaft und unglaubwürdig
Hallo SovietRus,
für alle die nicht beteiligt sind und nicht Betroffen, mag das Stimmen.
Das Problem liegt hier: Es wird kommentiert, aber nicht gemäß gutefrage.net. beabsichtigt beantwortet.
Danke, aber für Ihre Meinung unter PS:
Klar darf er das. So wie du ihm das Mandat entziehen oder einschränken darfst, darf er es niederlegen. Der ist doch nicht dein Angestellter.
Da wir ja den Mund halten sollen, hast du deine Frage vervollständigt, um uns zu belehren? Danke, aber darauf kann ich dann auch verzichten.
Deine Story ist hinten und vorne unstimmig und wirr vorgetragen.
Wenn du dem RA die Vollmacht auch nur einschränkst oder auch nur einmal äußert das du es anders machen würdest, kann oder wird in der Regel das Mandat niederlegen und bis dahin abrechen.
Das kommt öfter vor.
ja, das Recht hat er. Sowie du dem Anwalt ja auch die Vollmacht zum Teil widerrufst.
Wenn er damit nicht einverstanden ist, dann muss er dich auch nicht weiter vertreten.
Frage vervollständigt - zum besseren Versändnis