Immobilien Verkauf durch Insolvenzverwalter
Wenn ein (Privat-)Insolvenzverwalter eine Immobilie verwerten will, kann er einen (fast) beliebigen Preis machen? Muß er jemandem Rechenschaft geben? Wie wird er für seine Arbeit bezahlt, hat er eine Festvergütung oder kann er so etwas wie Maklerprovision zu den Kosten der Verwertung berechnen?
4 Antworten
- Der Insolvenzverwalter kann keinen beliebigen Preis für die Immobiie machen. Er muss versuchen den bestmöglichen Preis zu erzielen, um die Gläubiger zu befriedigen. Allerdings ist hier ein gewisser Ermessensspielraum. Wie groß dieser ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, so z. B. von der Frage ob die Immobilie vermietet ist.
- Ja, der Insolvenzverwalter ist dem Gericht gegenüber, rechenschaftspflichtig.
- Es gibt ein Gebührenordnung, die das Salär des Insolvenzverwalters festlegt. Provisionen darf er nicht für seine Tätigkeit nehmen.
Wer kein Makler ist, der kann auch keine Maklergebühren verlangen...
Ja kann er, er ist niemand gegenüber zur Rechenschaft heran zu ziehen nicht einmal dem Schuldner gegenüber
NA wenn da mal nicht noch Richter, Rechtspfleger Gläubigerausschuss, der Schuldner-Anwalt und die Gläubigerversammlung nicht noch was tun könnten, wenn denn.....
Die Insolvenzverwalter leben vom Desinteresse der Gläubiger.... die keine Lust haben, hinter dem vermeintlich verlorenen Geld her zu sausen, und so wird er selten Hoffnung in diieser Richtung verbreiten, und alles unterlassen, was Arbeit macht und Gläubiger mistrauisch...
Danke für Deine Antwort, der RA arbeitet mit einem Makler, der allerdings bisher nichts von einer Provision erwähnt hat.
ja in der zwangsversteigerung bestimmt die bank den preis und der rechtsanwalt ist ihr vertreter
die bekommen dafür geld, keine maklergebühr, einfach intern was
auch der makler, ich hatte direkt gefragt, weil die wohnung für 15k wegging und ich das wenig fand, woher er denn jetzt geld bekommt und ob es sich lohnt
er bekommt von der bank bissel was, sagte er
waren auch, makler+rechtsanwalt
es muss immer ein gutachten vorliegen haben für die immobilie, der preis seiner arbeit richtet sich nach der masse, meist davon eine % zahl, zuzüglich alle nebenkosten
Nur bei einer Zwangsversteigerung muß ein Verkehrswertgutachten vorliegen. Bei einer Verwertung im Rahmen einer Insolvenz durch den Insolvenzverwalter kann dieser auch frei verkaufen.
es liegt kein Gutachten vor, nur Kaufpreis (den der insolvente Eigentümer bezahlt hat und die Rechnungen für die Renovierung). Der Insolvenzverwalter ist ein RA, der mit einem Makler arbeitet. Ich möchte wissen, was die zwei vom Verkauf haben.