Wie geht es weiter, wenn der Reha-Arzt eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben beschließt?

4 Antworten

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Hallo FantaFanta76

LTA ist eine Rehabilitation der Rentenversicherung.

Das bedeutet:Du wirst so fit gemacht das Du einen entsprechenden Job 

ausüben kannst.

Entscheidend ist das die Rentenversicherung die Vorgaben macht.

Selbst Menschen mit Behinderung bekommen einen Job,sofern sie in der 

Lage sind.

Sind Rehabilitationen erforderlich werden die von der Rentenversicherung 

veranlasst.

Gruß Ralf

FantaFanta76 
Beitragsersteller
 29.01.2016, 17:50

Ok! Ich brauche also nichts zu machen?

rallytour2008  29.01.2016, 18:42
@FantaFanta76

Nein brauchst Du nicht.Wenn wird man sich bei dir melden.

Leider geht es in vielen Fällen nicht automatisch.

Wenn du Interesse an einer Maßnahme zur beruflichen Wiedereingliederung, z.B. Umschulung oder andere Qualifizierung hast, muss man das beantragen. Der Arzt kann nur empfehlen, nicht beschließen oder gar die Maßnahme selbst veranlassen.

Es ist für EInzelpersonen nicht einfach, dieses ganze Verfahren durchzustehen. Ich würde dir empfehlen zu VdK zu gehen - gib es in fast jedem Ort. Einen Ortsverband oder die Adresse einer Beratungsstelle findest du auf der Homepage des VdK-Landesverbandes , zu dem deine Region gehört. Evtl.

Der VdK ist eine große gemeinnützige Organisation, der Menschen in sozialen und Rentenfragen weiterhilft. Der Jahresbeitrag beträgt zz. in Hessen-Thüringen 66 EUR in anderen Landesverbänden ähnlich. Geld das absolut gut angelegt ist und oft bei der Gewährung von bestimmten Sozialleistungen angerechnet werden kann.

https://www.vdk.de/deutschland/

Der VdK begleitet dich durch das gesamte Verfahren - auch bei Prozessen, wenn notwendig.

Hallo FantaFanta76,

Sie schreiben:

Wie geht es weiter, wenn der Reha-Arzt eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben beschließt?

Antwort:

Ihr richtiger Ansprechpartner ist der Leistungsträger, der Ihnen die REHA bewilligt hat!

google>>

deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/207034/publicationFile/2130/rahmenkonzept_lta_datei.pdf

Wenden Sie sich mit Ihren Fragen also direkt an Ihre zuständige DRV-Rentenanstalt, welche Ihnen den REHA-Bewilligungsbescheid zugestellt hat! Nur der für Sie zuständige Sachbearbeiter wird Ihnen gezielt weiterhelfen können!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Der REHA-Arzt beschließt gar nichts. Er macht der Rentenversicherung VORSCHLÄGE

FantaFanta76 
Beitragsersteller
 29.01.2016, 19:08

Achso. Und was wird jetzt passieren?

DerHans  29.01.2016, 19:15
@FantaFanta76

Du wirst einen Bescheid von der RV bekommen. Da wird ja eine Rechtsmittelbelehrung dabei sein