Wie geht es weiter, wenn der Reha-Arzt eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben beschließt?
Mein RehaArzt sagte nach Abschluss der Reha, dass meine Verletzung und die Folgen so groß sind, dass er den Punkt LTA Vermerken wird. Wie geht es denn weiter? Bekomme ich irgendwie eine Einladung, ein Gespräch, weiter Formulare? Was bedeutet das? Soll ich eine Umschulung bekommen, weitere Rehamassnahmen oder was kommt das auf mich zu nun?
4 Antworten
Hallo FantaFanta76
LTA ist eine Rehabilitation der Rentenversicherung.
Das bedeutet:Du wirst so fit gemacht das Du einen entsprechenden Job
ausüben kannst.
Entscheidend ist das die Rentenversicherung die Vorgaben macht.
Selbst Menschen mit Behinderung bekommen einen Job,sofern sie in der
Lage sind.
Sind Rehabilitationen erforderlich werden die von der Rentenversicherung
veranlasst.
Gruß Ralf
Nein brauchst Du nicht.Wenn wird man sich bei dir melden.
Leider geht es in vielen Fällen nicht automatisch.
Wenn du Interesse an einer Maßnahme zur beruflichen Wiedereingliederung, z.B. Umschulung oder andere Qualifizierung hast, muss man das beantragen. Der Arzt kann nur empfehlen, nicht beschließen oder gar die Maßnahme selbst veranlassen.
Es ist für EInzelpersonen nicht einfach, dieses ganze Verfahren durchzustehen. Ich würde dir empfehlen zu VdK zu gehen - gib es in fast jedem Ort. Einen Ortsverband oder die Adresse einer Beratungsstelle findest du auf der Homepage des VdK-Landesverbandes , zu dem deine Region gehört. Evtl.
Der VdK ist eine große gemeinnützige Organisation, der Menschen in sozialen und Rentenfragen weiterhilft. Der Jahresbeitrag beträgt zz. in Hessen-Thüringen 66 EUR in anderen Landesverbänden ähnlich. Geld das absolut gut angelegt ist und oft bei der Gewährung von bestimmten Sozialleistungen angerechnet werden kann.
https://www.vdk.de/deutschland/
Der VdK begleitet dich durch das gesamte Verfahren - auch bei Prozessen, wenn notwendig.
Hallo FantaFanta76,
Sie schreiben:
Wie geht es weiter, wenn der Reha-Arzt eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben beschließt?
Antwort:
Ihr richtiger Ansprechpartner ist der Leistungsträger, der Ihnen die REHA bewilligt hat!
google>>
deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/207034/publicationFile/2130/rahmenkonzept_lta_datei.pdf
Wenden Sie sich mit Ihren Fragen also direkt an Ihre zuständige DRV-Rentenanstalt, welche Ihnen den REHA-Bewilligungsbescheid zugestellt hat! Nur der für Sie zuständige Sachbearbeiter wird Ihnen gezielt weiterhelfen können!Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Der REHA-Arzt beschließt gar nichts. Er macht der Rentenversicherung VORSCHLÄGE
Achso. Und was wird jetzt passieren?
Du wirst einen Bescheid von der RV bekommen. Da wird ja eine Rechtsmittelbelehrung dabei sein
Ok! Ich brauche also nichts zu machen?