Beziehe ALG2- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben abgelehnt- wie geht es weiter?
Hallo zusammen,
Ich habe im März letzten Jahres LTA beantragt und letzte Woche mein Bescheid bekommen, der abgelehnt wurde mit folgender Brgündung:
"Diese Voraussetzungen liegen bei Ihnen nicht vor, weil Ihre Erwerbsfähigkeit durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder hierdurch deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann."
Ich habe daraufhin nochmal bei der drv bund angerufen und gefragt wie es bei mir nun weitergeht. Dort sagte man mir, dass meine Akte verschickt wurde und eventuell geprüft werden soll wegen Rente.
Zur Reha war ich letztes Jahr schon für 3 Monate und wurde berufsunfähig aber arbeitsfähig entlassen.
Vor 2 Monaten war ich nach Bitte der drv bund beim Gutachter.Weiß jemand wie das jetzt abläuft und was mache ich, wenn ich nichts bekomme?Ich bin in zwei erlernten Berufen berufsunfähig und habe einen GdB von 60.
Vielen Dank
2 Antworten
Hallo Jends17,
Sie schreiben unter anderem:
Beziehe ALG2- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben abgelehnt- wie geht es weiter?
Antwort:
2017 - 37 = 1980 geboren!
Wer nach dem 1.1.1961 geboren ist, hat in der DRV keinen Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit!
Das heißt im Zusammenhang mit Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente, daß der bisherige Beruf/die bisherigen Berufe, keine Rolle spielen!
Der GDB spielt bei der Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente in der Regel keine Rolle!
Auszug:
Wann ist eine Person erwerbsfähig?Eine der Voraussetzungen für Hartz IV ist die Erwerbsfähigkeit. In § 8 Absatz 1 SGB II ist diese definiert:
Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein
Zur Reha war ich letztes Jahr schon für 3 Monate und wurde berufsunfähig aber arbeitsfähig entlassen.
Vor 2 Monaten war ich nach Bitte der drv bund beim Gutachter.Weiß jemand wie das jetzt abläuft und was mache ich, wenn ich nichts bekomme?Ich bin in zwei erlernten Berufen berufsunfähig und habe einen GdB von 60.
Grundvoraussetzung für die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente ist die Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen!
Auf Ihrem DRV Rentenkonto müßen mindestens
60 Beitragsmonate (5 Jahre)-
davon in den letzten 5 Jahren
mindestens 36 Beitragsmonate (3 Jahre)
nachgewiesen werden!
Fehlt da auch nur ein Monats - Beitrag,
besteht in der Regel keine Chance auf Erwerbsminderungsrente!
Im nächsten Schritt geht es
um den Nachweis der medizinischen Voraussetzungen!
Wer nach dem 1.1.1961 geboren ist,
hat in der DRV keinen Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit!
Für die Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente
muß an Hand der eigenen Krankenakte glasklar
und sehr detailliert nachgewiesen werden,
daß die Leistungsfähigkeit auch für leichte Tätigkeiten
am allgemeinen Arbeitsmarkt
dauerhaft auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag,
auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt,
abgesunken ist!
(Leichte Tätigkeiten
= zum Beispiel Pförtner, Museumswärter, Nachtportier, usw.) ====
Fazit:
Sie werden nicht umhin kommen, als bei der DRV eine volle Erwerbsminderungsrente zu beantragen und in Ihrer eigenen Krankenakte entsprechende Nachweise zu präsentieren!
https://erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf
http://www.behindertenbeauftragte.de/DE/Themen/Soziales/Renten/Erwerbsminderungsrente/Erwerbsminderungsrente.html
Alternativ:
http://www.behindertenbeauftragte.de/DE/Themen/Soziales/GrundsicherungSozialhilfe/GrundsicherungSozialhilfe_node.html;jsessionid=7F5730DE5EFCD42A70B2BDF930B3AEA6.1_cid320
https://www.youtube.com/user/hubkon
https://youtube.com/watch?v=lT893J4l_Co
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Hallo Konrad Huber,
vielen Dank für Ihre ausführlichen Informationen und Tipps :-)
Viele Grüße
Jends17
entscheidend ist der Grund, weswegen man dich berufsunfähig geschrieben hat. Solange du der Arbeitsvermittlung, u.U auch nur eingeschränkt, zur Verfügung stehst, hast du auch Anspruch auf ALG 2. Falls du 62 bist, mußt du vorzeitige Rente (mit entsprechenden Kürzungen) beantragen. Wenn die Rente nicht ausrecht, muß du ergänzende Grundsicherung beantragen, im Rathaus (Abt. Sozialhilfe)
Danke suziesext1236,
ich wurde aufgrund von psychischen und körperlichen Erkranken in den 2 Berufen berufsunfähig geschrieben. Ich bin 37 und bekomme seit einem halben Jahr ALG2.
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann werde ich von der drv keine LTA mehr bekommen. Wenn ich Teilrente erhalten sollte, dann wäre die Arge auch noch mein Ansprechpartner?