Wann kommt der Brief von der Staatsanwaltschaft?

6 Antworten

Hallo goldeneye43,

die Frage nach dem Regelfall ist gut, denn es gibt keinen Regelfall.

Erstmal kommt es da drauf an, wann die Polizei überhaupt ihre Ermittlungstätigkeit abgeschlossen hat und die Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft sendet. Je nach Auslastung der Polizei können hier schon einmal durchaus paar Monate vergehen.

Hat die Staatsanwaltschaft  erst einmal die kompletten Akten erhalten, können durchaus paar weitere Monate vergehen und wann Du dann Post von der Staatsanwaltschaft erhältst hängt wieder davon ab, wie ausgelastet diese ist.

Ob das Verfahren ohne Gerichtsverhandlung eingestellt wird, ist natürlich fraglich.

Du schreibst:

Wenn man beispielsweise etwas nicht beweisen kann

Der Einwand ist zwar richtig, aber Beweise liegen ja offensichtlich vor, denn sonst wärst Du nicht Beschuldigter in einem Strafverfahren. Und selbst Zeugenaussagen (Aussage des Strafantragstellers) gelten als Beweis (man spricht von einem Personenbeweis).

Dir wurde rechtliches Gehör von der Polizei angeboten, aber wie Du schreibst, bist Du zur Vernehmung nicht hingegangen. Das war zwar Dein gutes Recht, aber somit hast Du Dir die Möglichkeit genommen, was zu den vorliegenden Beweisen/Zeugenaussagen zu sagen und hier evtl. irgendetwas zu entkräften. Die Staatsanwaltschaft hat also vermutlich nur Beweise die gegen Dich sprechen, aber nichts, was die Beweise/Zeugenaussage entkräftet.

Dann schreibst Du:

oder das die Tat als harmlos eingestuft wird,wird ja das Verfahren eingestellt

Es gibt keine Harmlosen Straftaten. Wenn die Straftat nur Harmlos wäre, hätte der Gesetzgeber die Handlung nicht als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit eingestuft.

Das Verfahren kann nur nach folgender Rechtsgrundlage eingestellt werden:


§ 153 StPO - Einstellung wegen Geringfügigkeit

(1) Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Der Zustimmung des Gerichtes bedarf es nicht bei einem Vergehen, das nicht mit einer im Mindestmaß erhöhten Strafe bedroht ist und bei dem die durch die Tat verursachten Folgen gering sind.


Die Schuld an der Tat kann man beispielsweise dann als gering ansehen, wenn:

  • Der Täter ganz oder teilweise Schuldunfähig ist oder
  • Rechtfertigungsgründe für die Tat vorlagen

Die beiden eben angeführten Punkte, können aber in der Regel nur dann festgestellt worden sein, wenn sich der Beschuldigte zur Tat geäußert hat, was Du aber wie geschrieben nicht getan hast.

Woher soll die Staatsanwaltschaft also wissen, ob Deine Schuld für die Tat als gering anzusehen ist?

Vielleicht hast Du ja Glück, dass sich der Antragsteller selber genügend Hinweise da drauf gegeben, dass Deine Schuld nur gering ist und die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren wirklich nach der eben genannten Rechtsgrundlage ein, aber ich vermute mal, dass eine Hauptverhandlung angesetzt wird und ein Richter Dich noch einmal sehen will, bevor er das Urteil spricht.

Schöne Grüße
TheGrow

furbo  28.09.2015, 07:27

Gut geschrieben. Ich finde es sehr gut, das du auch auf das - hier im Forum gepriesene -Nichterscheinen zur Vernehmung eingegangen bist. Das ist zwar das Rccht jedes einzelnen, aber ob es klug war...

Ich vermute, da es jetzt sicherlich nur belastende Aussagen gibt, ein Strafbefehl oder sogar Anklage folgen wird.

goldeneye43 
Beitragsersteller
 28.09.2015, 19:33
@furbo

Die Sache ist die,dass mein Anwalt Akteneinsicht beantragt hat.Ok die Chance zu meiner Selbstverteidigung vor der Polizei habe ich mir sozusagen selber weggenommen aber ich weiß ja gar nicht konkret was mir vorgeworfen wurde.Was mich halt ein wenig einschüchtert ist,dass man falsche Zeugen ins Spiel bringen kann.Wie sehe es denn danach für mich aus?Was sollte ich dann tun?

TheGrow  29.09.2015, 09:19
@goldeneye43

Du schreibst:

aber ich weiß ja gar nicht konkret was mir vorgeworfen wurde

dann schreibst Du:

Die Sache ist die,dass mein Anwalt Akteneinsicht beantragt hat

Wenn Dein Rechtsanwalt Akteneinsicht hat, weißt Du doch was Dir vorgeworfen wird.

Im übrigen, wenn Du der Vorladung folge geleistet hättest, hätten die Beamten Dir vor Beginn der Vernehmung den konkreten Tatvorwurf eröffnet und Du hattest Dich dann immer noch entscheiden können, ob Du Dich zur Sache äußerst. oder lieber nichts zur Sache sagst.

Dann zu Deiner Anmerkung:

Was mich halt ein wenig einschüchtert ist,dass man falsche Zeugen ins Spiel bringen kann

Natürlich ist es denkbar, dass Zeugen falsch aussagen.

Aber fraglich ist, ob diese Zeugen auch dann noch bereit sind, vor einem Richter falsch auszusagen, denn vor der Aussage werden die Zeugen belehrt, dass sie sich auch mit einer uneidlichen Falschaussage strafbar machen würden.

Das Gesetz sagt dazu folgendes:


§ 153 StGB - Falsche uneidliche Aussage

Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.


§ 154 StGB - Meineid 

(1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. 

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.


In Anbetracht, dass den Zeugen klar gemacht wird, dass sie für die Falschaussage mit Freiheitsstrafe (Geldstrafe ist nicht möglich) bestraft werden, ist es recht unwahrscheinlich, dass sie auch vor Gericht falsch aussagen.

goldeneye43 
Beitragsersteller
 29.09.2015, 15:03
@TheGrow

Ja,mein Anwalt hat bereits Akteneinsicht beantragt,jedoch sind sie noch nicht angekommen.Wie lange dauert es wieder im "Regelfall" bis so eine Akte nach dem Antrag vorliegt?

TheGrow  29.09.2015, 17:04
@goldeneye43

Da fragst Du am Besten Deinen Anwalt, denn der weiß, ob und wie sehr die für Dich zuständige Polizei und Staatsanwaltschaft zur Zeit ausgelastet sind.

Wenn ich einen Rechtsanwalt hätte, würde ich die Fragen die Du hier im Forum gestellt hast auch hier gar nicht stellen, sondern Deinen Rechtsanwalt diese Frage stellen.

Hier können Dir die User nur mehr oder weniger allgemeine Frage beantworten, aber Dein Rechtsanwalt kann Dir zu Deinem konkreten Fall auch konkrete Angaben machen.

Das ist jetzt Lotto. Es kann alles passieren. Im schlimmsten Fall holen sie dich zur Vernehmung. Dann tauchen sie plötzlich am Arbeitsplatz oder Zuhause auf und holen dich zur Vernehmung ab. Es könnte aber auch sein, dass du einfach ein Erinnerungsschreiben bekommst. Die Schnelligkeit und Schäfe des Vorgehens hängt davon ab, wie die Einschätzung des bearbeiteneden Staatsanwaltes ist (und sein Arbeitspensum).

Du mußt im Übrigen nicht beweisen etwas nicht gemacht zu haben, sondern sie müssen dir die Tat nachweisen. Darauf kannst du dann reagieren.

goldeneye43 
Beitragsersteller
 27.09.2015, 23:21

Die Vorladung war von der Polizei und da muss man nicht hingehen.Lediglich zur Vernehmung von der Staatsanwaltschaft.Da würde ich natürlich hingehen

Realisti  27.09.2015, 23:24
@goldeneye43

Wenn ich eine Vorladung von der Polizei bekomme, dann gehe ich auch da hin. Das ist ja keine Gurkentruppe. Womöglich wärst du dann schon ganz aus der Nr. raus, weil die schon erkannt hätten, dass die Sache nicht verfolgungswürdig ist. Die werden den Fall an die Staatsanwaltschaft weiter leiten. Dabei geben sie eine Einschätzung ab. Wenn du die genug geärgert hast, weiß ich schon, wie die lautet.

Ich finde dich fragwürdig. Warum verfolgst du Frauen und ignorierst dann die Polizei, mit dem Gedanken, dass man dir nichts nachweisen kann. Das kommt mir schon sehr spanisch vor.

goldeneye43 
Beitragsersteller
 27.09.2015, 23:26
@Realisti

ja,so dachte ich es auch bis ein Anwalt mich davon abgeraten hat.Ich bin mir auch sicher,dass ich nichts strafbares gemacht habe 

goldeneye43 
Beitragsersteller
 27.09.2015, 23:28
@goldeneye43

Also nach einem Gespräch zu fragen ist ja wohl keine Straftat oder?Und woher weißt du das ich sie verfolgt habe?

Realisti  27.09.2015, 23:29
@goldeneye43

Du bist angezeigt worden wegen Nachstellung.

Für mich ist hier Schluß. Gute Nacht.

goldeneye43 
Beitragsersteller
 27.09.2015, 23:35
@Realisti

Weil ich angezeigt wurde bin ich also schuldig was?Man kann ja keinen zu unrecht beschuldigen immer zurecht was?

jurafragen  28.09.2015, 00:26
@Realisti

Wenn ich eine Vorladung von der Polizei bekomme, dann gehe ich auch da hin

Ich tue das beispielsweise nicht. Je nach Situation ist es sinnvoll, zu derartigen Vernehmungen nicht  zu erscheinen, jedenfalls nicht, ohne zuvor anwaltlich beraten worden zu sein.

Womöglich wärst du dann schon ganz aus der Nr. raus, weil die schon erkannt hätten, dass die Sache nicht verfolgungswürdig ist

Dir ist offensichtlich nicht klar, dass der Beschuldigte in der Regel als letzter vernommen wird. Wenn die Polizei die Sache als nicht verfolgungswürdig einschätzt, kommt es in der Regel schon nicht zu einer Ladung.

Ronox  28.09.2015, 01:32
@Realisti

Und ich zeige dich morgen wegen Mordes an.

Soll ich dich dann auch gleich als Mörder abhaken? Also für mich ist dann Schluss. Eine Anzeige wegen Mordes geht mal gar nicht.

Realisti  28.09.2015, 08:03
@jurafragen

@jurafragen

Ich habe nie gesagt, dass man der Aufforderung blind folgen soll. Natürlich holt man sich vorher fachlichen Rat und nimmt am besten den Anwalt gleich mit zur Polizei. Es geht um eine (wie ich finde) ernste Beschuldigung. Aber ich fühle mich als guter Bürger und dann gehört es auch dazu eine polizeiliche Aufforderung nicht zu ignorieren. Da steht ja auch nicht drin, dass ich alleine kommen muss.

Ich bin ausgestiegen, weil jemand etwas gemacht hat, dass zu einer realen Anzeige bei der Polizei geführt hat. Der Beschuldigte hat keinerlei Unrechtbewußtsein und denkt sich, das es sich durch Ignorieren von alleine erledigt. Dabei war er nicht einfach nur unerfahren sondern das scheint seinem Naturell zu entsprechen. So ein Verhalten kenne ich nur von einer bestimmten Personengruppe. Die mag ich nicht und da bringe ich mich nicht ein, weil sinnlos.

furbo  28.09.2015, 10:57
@Realisti

nimmt am besten den Anwalt gleich mit zur Polizei.

...und der bleibt dann vor der Türe stehen, denn ein Anwesenheitsrecht bei der Vernehmung hat er nicht.

Realisti  28.09.2015, 11:02
@furbo

Ganz sicher? Im Fernsehn sind die immer bei den Vernehmungen dabei.

jurafragen  28.09.2015, 13:09
@Realisti

Natürlich holt man sich vorher fachlichen Rat und nimmt am besten den Anwalt gleich mit zur Polizei

Das wird nicht funktionieren und ist auch völlig unnötig. Von der Frage des fehlenden Anwesenheitsrechts des Anwalts bringt es auch überhaupt nichts, inhaltlich mit dem Polizeibeamten zu diskutieren, zumal es auch nicht billig ist einen Anwalt mit einer so sinnlosen Tätigkeit zu beauftragen. Bei jeder einzelnen Frage des vernehmenden Polizeibeamten außer zu Name, Anschrift, Geburtsdaten, Familienstand und Beruf müsste der Anwalt hier seinem Mandanten ggf. raten, zu schweigen.

Es geht um eine (wie ich finde) ernste Beschuldigung

ja

Aber ich fühle mich als guter Bürger und dann gehört es auch dazu eine polizeiliche Aufforderung nicht zu ignorieren

Das ist schlicht absurd. Es ist ein (nicht nur durch das Grundgesetz) garantiertes Recht, zur Sache zu schweigen. Es gibt umgekehrt auch keine Pflicht, bei der Polizei zu erscheinen.

Da steht ja auch nicht drin, dass ich alleine kommen muss

Nein. Wenn es der Polizeibeamte ausnahmsweise richtig macht, dann steht sogar drin, dass man überhaupt nicht kommen muss.

Solange nicht klar ist, was dem Fragesteller ganz konkret vorgeworfen wird, wird kein Anwalt dazu raten, sich auf eine Vernehmung einzulassen. Und etwas anderes als den Beschuldigten zu vernehmen, will der Polizeibeamte auch nicht machen.

Gerade bei einem Vorwurf wie der Nachstellung kommt es auf Details an, die man schlicht kennen muss, um hier vernünftig verteidigen zu können und genau dafür braucht man die Akteneinsicht.

Man muss wissen, was die Zeugen genau ausgesagt haben.

Bei der Nachstellung kommt es darauf an, ob bei den unbefugten Handlungen Beharrlichkeit vorliegt und dadurch kausal die Lebensgestaltung des Opfers schwerwiegend beeinträchtigt.

Bis jetzt weiß der Fragesteller nur, dass das mögliche Tatopfer eine Strafanzeige wegen Nachstellung Strafanzeige erstattet hat. Welche konkreten Handlungen dabei vorgeworfen wurden und somit Bestandteil des Verfahrens sind, weiß er nicht. Auch weiß er nicht, inwieweit die Lebensgestaltung des Opfers schwerwiegend beeinträchtigt sein soll.

Wenn er jetzt munter drauflos plappert, gibt es womöglich noch weitere Handlungen zu, bei denen es zu Kontaktaufnahmeversuchen kam ("ich hab ja nur eine sms geschrieben, die hat nicht geantwortet, da hab ich ihr noch welche geschickt"). Im eigentlichen Kernpunkt (wie ist dadurch die Lebensgestaltung des Opfers schwerwiegend beeinträchtigt worden) kann er sich ohne Akteneinsicht überhaupt nicht verteidigen, weil er nicht weiß, was das Tatopfer hierzu behauptet hat.

So ein Verhalten kenne ich nur von einer bestimmten Personengruppe. Die mag ich nicht und da bringe ich mich nicht ein, weil sinnlos.

Dass der Fragesteller über die Tatsache, dass gegen ihn wegen Nachstellung ermittelt wird, ganz offenbar noch ein ganz anderes Problem hat, sehe ich auch so.

jurafragen  28.09.2015, 13:22
@Realisti

Ganz sicher?

Ja, die StPO kennt kein Anwesenheitsrecht des Verteidigers bei Vernehmungen, die keine richterlichen Vernehmungen sind.

Im Fernsehn sind die immer bei den Vernehmungen dabei.

Dadurch ist der Film zwar spannender, aber nicht realistischer. In der Praxis bespricht der Anwalt mit seinem Mandanten den Fall und äußert sich dann für seinen Mandanten schriftlich bzw. weißt auf Probleme bei der bisherigen Beweisführung oder bei der rechtlichen Würdigung hin. Oder auch der Anwalt wartet bis zur Hauptverhandlung ab.

furbo  28.09.2015, 16:04
@Realisti

Wären die Krimis real, kämen 99,9 % der Täter spätestens vor Gericht wieder frei, weil elementarste strafprozessuale Regeln nicht eingehalten wurden. 

Der Anwalt kann zur polizeilichen Vernehmung zugelassen, aber auch jederzeit wieder rausgeschmissen werden.

In manchen Fällen hab ich dem Anwalt zugestanden, bei meiner Vernehmung dabei zu sein. Er kann einfach besser abschätzen, was gut für seinen Mandanten ist und macht dadurch auch meine Arbeit einfacher. Wenn beide Seiten fair sind, haben auch beide was davon. Er ist definitiv nicht der natürliche Feind der Polizei.

Realisti  29.09.2015, 08:07
@jurafragen

@jurafragen

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe:

Ich wollte nicht ohne Rechtsbeistand bzw. Vorabinfos zur Vernehmung. Hier habe ich jetzt gelernt, dass ich freiwillig besser gar nicht hingehe und abwarte ob ich vor Gericht muß oder nicht?, damit ich mich nicht in eine schlechtere Position bringe? Eben weil der Anwalt nur so an die nötige Akteneinsicht kommt, denn erst so erfährt er (und damit auch ich) was genau mir vorgeworfen wird? Zudem ist das billiger (also rein monetär).

Bisher bin in erst 2 mal in der Situation gewesen, dass mich jemand angezeigt hatte. Beide male stelle ich es sofort bei der Polizei klar, dass es unhaltbare Anschuldigungen waren. Zuvor hatte ich  mir bei meinem Rechtsanwalt einen Beratungtermin geben lassen und es mit ihm durchgesprochen (Rechtschutzversicherung). Beide male war es gut für mich gewesen. Das eine mal wurde es komplett eingestellt und beim zweiten mal (eine Verkehrssache) lag nur meine Schilderung vor, die Gegenseite hatte nur eine Liste ihrer Schadensersatzwünsche eingereicht. Da war der Prozess nach ca. 10 Minuten zuende. Ich war viel zu sauer über die Ungerechtigkeit gewesen um das zu lassen.

Wenn der Staatsanwalt die Anzeige für bare Münze nimmt und du dich nicht äußerst, kann er durchaus Anklage erheben, um gerichtlich den Sachverhalt zu klären.

Bei mir hat es 1 Jahr lang gedauert bis es zur Verhandlung kam bzw wo der Brief ankam

Das kann mehrere Monate dauern