Anzeige wurde eingestellt! Was heißt das?
Hallo Leute,
also ich hatte einen Zeitschriftenwerber wegen Betrugs vor ungefähr 2 Monaten angezeigt... Nach 2 1/2 Wochen hieß es dass die auch wegen unbekannt angezeigt werden (von der Polizei selbst... So habe ich das verstanden) und jetzt habe ich heute einen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen, in der steht dass das in der anzeige gegen unbekannt das verfahren eingestellt wurde. Der Grund dafür ist, dass sie die Zeitschriftenwerber nicht identifizieren konnten.
Nun zu meiner frage, heißt das jetzt, dass die mir da nicht weiter helfen können und ich mich wieder mit dem Zeitschriftenwerber auseinandersetzen muss oder wie kann ich das jetzt verstehen????
Ich BIIIIIITTTE um Hilfe
Danke im Voraus.
5 Antworten
Das heißt, das gegen den nicht weiter ermittelt wird. Damit ist die Geschichte abgeschlossen.
Abgeschlossen ist da noch gar-nichts. Wenn sich neue Anhaltspunkte auftun, kann das Verfahren jederzeit wider aufgenommen werden.
Die Vorgeschichte geht aus deiner Frage nicht hervor.
Wenn Du einen Streitfall hast wegen Rechnungen / Betrug oder was auch immer, wäre ein Anwalt die richtige Adresse.
Solche Fragen klärt nicht die Polizei.
Grüße, ---->
Du bist hier im Irrtum: diese Rechnungen sind eine zivilrechtliche Angelegenheit, für die die Polizei ohnehin nicht zuständig ist
Daher war eine Anzeige sowieso unnötig
Forderungen aus untergeschobenen Aboverträgen kann man durch einfachen Widerspruch aus der Welt räumen - vielleicht solltest du dahingehend noch mal deine Frage stellen
Im Zweifel zur Verbraucherzentrale
Die Polizei hat keine Lust mehr. = der wird nicht mehr (intensiv) gesucht
Das heißt, dass das Ermittlungsverfahren ohne Ergebnis beendet wurde.
Inwieweit musst du dich denn mit diesem "Werber" auseinandersetzen?
Naja ich hatte durch diesen "werber" schon Briefe von einem Rechtsanwalt und Inkasso bekommen :/
Dann widerspreche diesen Forderungen:
http://www.vz-nrw.de/mediabig/217340A.pdf
Namen einsetzen, ausdrucken, per Einschreiben an den Forderungssteller (Zeitschriftenverlag oder zur Not Inkassobüro)
Bezahlen musst du nichts.
Nur aufpassen bei einem Mahnbescheid: Widerspruch binnen 14 Tagen!
Die Anzeige hätte der Arbeitgeber des Werber erhalten sollen. So ist das eben ne Luftnummer . Sie haben den falschen Adressaten gewählt .
Ja, da wird nichts mehr gemacht, da sie nicht herausfinden können, wer das war.
Und was heißt das für mich? Muss ich jetzt die ganzen Rechnungen von dem Zeitschriftenwerber bezahlen ???