Diebstahl begangen vor 6 monaten - immer noch nichts bekommen
Ich bin anfang Januar beim Ladendiebstahl erwischt worden, was auch zu einer Anzeige kam, doch ich habe bis heute nichts mehr gehört kein schreiben gar nix. Der diebstahl wurde mit einer 2. person ausgeführt, die hatte bereits im März ein brief zur vorladung bekommen und das verfahren wurde eingestellt gegen sie, ich denke da sie noch 19 ist, hat das bei ihr so schnell geklappt, (ich bin 21) (erwachsen)
ich habe in den ersten 3-4 monaten oft bei der zuständigen staatsanwaltschaft angerufen und nachfgefagt weil ich bald durchdrehe nix zu hören, und die last nicht mehr tragen kann, doch die sagen immer das bei den noch nix eingegangen ist bzw. das unter meinem namen noch nix ist keine anzeige oder sonst noch was.
da ich nicht wollte das sie mir eine vorladung per post schicken, habe ich dem staatsanwaltschaft ein brief geschickt, dass wenn es zu einer vorladung oder ähnliches kommt, sie mir das bitte per email oder telefonisch mitteilen, da ich nicht will das meine eltern was davon mitbekommen, ich hatte den brief ende februar abgeschickt, doch es kam weder eine antwort noch was anderes.
soo wie soll ich nun vorgehen?? wir haben bald juni, und ich denk tag und nacht daran ich will endlich was hören!!! soll ich nochmal anrufen ??? oder was denkt ihr? was soll ich machen???
8 Antworten
Ja, Du solltest noch mal nachhaken. Wenn Du als Beschuldigter nicht vernommen wurdest, braucht Dir die Staatsanwaltschaft nämlich auch nicht von sich aus mitteilen, wenn sie das Verfahren zwischenzeitlich schon eingestellt hat.
Auch wenn es durchaus noch im Rahmen ist, ist es in der Tat ungewöhnlich, daß Du bisher noch nicht einmal etwas von der Polizei gehört hast.
Wenn Du noch nicht öfter in "Erscheinung" getreten bist, ist das kein Problem. Die Polizei schreibt Dich erst mal an und Du mußt Dich dazu äußern. Meist wird es, wie bei Deiner Bekannten fallengelassen, es sei denn, es war eine größere Aktion. Ob 19 oder 21 spielt eigentlich keine große Rolle bei einem normalen Diebstahl. Ich weiß zwar nicht, wielange die Verjährungsfrist dauert, aber mit Deinen Anschreiben machst Du sie erst richtig auf Dich aufmerksam. Wahrscheinlich bist Du schon vergessen worden.
Also wenn sie überhaupt nichts wissen, dann lass es doch einfach! Die haben wohl einen Fehler gemacht...^^
Nur weil es noch nicht auf dem Tisch vom StA liegt muss kein Fehler vorliegen. BEi der derzeitigen Auslastung der Polizei und StA kann sowas nun mal dauern.
Hmm naja vielleicht wurde die Anzeige ja zurückgenommen aus irgendwelchen Gründen? Kommt ja auch ab und zu mal vor.
Also wenn es eine Vorladung gibt, dann kommt die auf alle Fälle mit der Post. Per Email oder Telefon geht gar nicht. Evtl. wird die ganze Sache auch eingestellt, dann erhälst Du das aber auch per Post. So oder so, eine Nachricht erhälst Du auf alle Fälle. Kann aber alles dauern, kommt immer darauf an, wie überlastet die Gerichte sind.
ok, das ist mir neu. Drücke die Daumen, dass alles gut geht
doch das geht, ich hatte angerufen und denen gesagt das ich es nicht per post haben will, da meinten die ich soll einfach ein schreiben schicken mit meiner emailadresse..