Wie formuliere ich eine Stellungnahme bei Gericht auf Scheidung?
Hallo ihr lieben,
ich habe gestern Post vom Amtsgericht bekommen, wo ich aufgefordert werde eine Stellungnahme zu schreiben. Ich und mein Noch-Mann haben uns geeinigt die Scheidung zu beantragen. Er hat seinen Anwalt und ich keinen, da ich der Meinung bin, dass wir ja ehh alles geklärt haben, keinen zu benötigen. Seine Freundin ist Schwanger und ich von meinem neuen Freund ebenso. Wir haben unsere Güter getrennt und jeder hat seine Wohnung und es sind keine ehelichen Kinder dabei. Aber meine Frage ist jetzt, wie formuliere ich bei Gericht meine Stellungnahme am besten?
5 Antworten
Wen Du das Schreiben genau liest, so erhältst Du Kenntnis von der eingereichten Scheidung und Du k a n n s t Stellung nehmen (Das Gericht erteilt Dir ein vorgeschriebenes rechtliches Gehör). Du musst nicht unbedingt eine Sellungnahme machen.
Du s o l l t e s t eine Stellungnahme abgeben, wenn im Scheidungsantrag Sachverhalte falsch wiedergegeben sind.
Du kannst aber auch ganz einfach schreiben, dass du den Scheidungsantrag erhalten hast und mit der Scheidung einverstanden bist.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung benötigst Du k e i n e n Anwalt mehr, nachdem dein Mann den Scheidungsantrag gestellt hat.
Einen Anwalt würdest Du nur ncoh benötigen, wenn Du noch einen eigenen Antrag stellen möchtest oder wenn die Scheidung im Scheidungstermin sofort rechtskräftig werden soll. Anderenfalls wird der Beschluss nach 1 Monat ab Zustellung rechtskräftig.
Möglicherweise ist für Dich der beste Weg: Du fährst zum Gericht, und machst es zur Niederschrift. Dann hilft dir der Mitarbeiter vom Gericht auch bei der Formulierung und Du hälst auf jeden Fall die Form ein. Wobei Du Dich meiner Meinung nach auf jeden Fall um einen eigenen Anwalt kümmern solltest.
Jeder braucht bei der Scheidung anwaltlichen Beistand. Man darf auch zusammen einen Anwalt beauftragen.
Das ist falsch. Es reicht, wenn ein Ehegatte anwaltlich vertreten ist. Eine gemeinsame Beauftragung ist aufgrund Interessenskonflikts nicht möglich.
Es gilt Anwaltspflicht bei Scheidungen. Du kannst aber den Anwalt deines Ehemannes beauftragen. Es kann dann günstiger sein.
Du solltest Dich schnellstens selbst an einen Anwalt wenden, der erledigt auch das dann für Dich.